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PROZESSE / KAUFHAUSBRAND Polizei her

aus DER SPIEGEL 45/1968

Landgerichtsdirektor Gerhard Zoebe, 55, Vorsitzender der Großen Strafkammer, die im Frankfurter Kaufhausbrandprozeß soeben alle vier Angeklagten zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt hatte, wollte der Apo Gutes tun.

Das Verfahren, so erläuterte Zoebe, sei nicht zu den Studentenprozessen zu zählen. Und wer das behaupte, diffamiere die Studenten, denn »es gibt nicht den geringsten Anhalt dafür, daß studentische Organisationen oder die Apo beteiligt sind«.

Die Avance kam nicht an. »Das, was Sie gesagt haben, das können nur wir sagen«, maßregelte Studententribun Daniel Cohn-Bendit aus dem Publikum den Richter. Und, zu den Angeklagten gewandt: »Sie gehören zu uns.« Wenig später mußte ein Polizeikommando auf Anordnung des Vorsitzenden den Saal räumen. Mit Reden und Rauchbombe taten die Zuschauer ihren Willen kund, mit den Angeklagten in einen Topf geworfen zu werden.

Dabei schien die Apo-Abstammung von Gudrun Ensslin, 28, Andreas Baader, 25, Thorwald Proll, 27, und Horst Söhnlein, 26, die angeklagt waren, in der Nacht vom 2. auf den 3. April in zwei Frankfurter Kaufhäusern Brände gestiftet zu haben, schon vor dem Prozeß unbestritten.

Obwohl nur Gudrun Ensslin in Berlin als Studentin eingeschrieben war, wurden Feuer und mutmaßliche Täter sogleich als Produkt der akademischen Unruhe verstanden. Deren Sprecher erkannten zwar unverzüglich die Gefahr: Sie distanzierten sich von der Tat. Spätestens in der Hauptverhandlung aber wurde klar, daß Grenzen zwischen den Motiven der Täter und den Beweggründen rebellischer Studenten kaum auszumachen waren.

Über die Angeklagte Ensslin berichtete der Zeuge Bernward Vesper, 30, der lange mit Gudrun Ensslin zusammen lebte und Vater ihres Sohnes Felix ist. Aufgewachsen in einem Pfarrhaus, hat Gudrun Ensslin Germanistik studiert. Sie wurde zuletzt von der Studienstiftung des Deutschen Volkes gefördert.

Über Ostermarsch und Pazifismus geriet sie 1965 ins »Wahlkontor« der Schriftsteller, die der SPD »Formulierungshilfe« zu geben wünschten. Gudrun Ensslin, die das Wahlkontor in Berlin leitete, bemühte sich, ihre Meinung innerhalb des »etablierten« Systems anzubringen. Doch schon bald mußte sie, wie der Zeuge Vesper vor Gericht erläuterte, »erleben, daß die Führer der SPD selbst Gefangene des Systems waren

Die Eskalation der Studentenbewegung in Berlin steigerte auch das kritische Bewußtsein der SPD-Gehilfin. Zeuge Vesper: »Die Reaktion der Politiker auf die Berliner Ereignisse hat in uns allen die letzten Illusionen über das System zerstört.« Als »System« verstanden Zeuge und Angeklagte auch jene permanente Diskussion, durch die, wie sie meinen, die Probleme nur hinausgeschoben, nicht aber gelöst werden.

Aus einem Gefühl der Ohnmacht, Folge erfolgloser Bemühungen um Gehör und Aktion, formte sich schließlich der Gedanke, nur noch ein brutales Fanal könne den Napalm in Vietnam ersticken. Und so bat der Berliner Strafrechtler Professor Heinitz, der Gudrun Ensslin in Frankfurt neben anderen verteidigte, der Angeklagten Überzeugung und Gewissen zuzugestehen.

Das Gericht folgte ihm nicht, obwohl auch der psychiatrische Sachverständige Gudrun Ensslin »altruistische Motive« zugebilligt hatte. Lediglich »ideelle Motive« räumten die Richter ein -- die aber seien nicht geeignet, »den Bürger zu überzeugen«.

Das Gericht, das nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme durchaus nach Paragraph 308 auf »einfache Brandstiftung« und ein geringeres Strafmaß hätte erkennen können, entschloß sich, den Paragraphen 306 zu handhaben, und verurteilte wegen versuchter menschengefährdender Brandstiftung in einem Fall. Um seine Verachtung für das Gericht kundzutun, hatte sich der Angeklagte Proll vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal eine Zigarre angesteckt.

Sympathisant Cohn-Bendit, der zwar die Brandstiftung ablehnte, jedoch ihre Motive begriff, wurde für sein außerplanmäßiges Plädoyer mit drei Tagen Ordnungsstrafe belegt.

Das Motto der Verhandlung, in der vielleicht dem Gesetz, nicht aber der Gesellschaft Genüge getan wurde, lieferte der Angstschrei eines Justizbeamten zu Beginn der Saal-Räumung: »Polizei her.«

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