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FINANZEN MEHRWERTSTEUER Qualm unterm Hut

aus DER SPIEGEL 35/1967

Der Frankfurter Versandhändler Josef Neckermann verschickte Standardbriefe an seine 2200 Lieferanten, der Kölner Warenhauskonzern Kaufhof schrieb seine 14 000 Zulieferer an, und die Stuttgarter Autofirma Daimler-Benz gab sogar 20 000 Briefe an ihre Zubehör-Fabrikanten auf die Post.

Die Empfänger wandten sich wiederum an ihre Vorlieferanten. Seit Wochen wälzt sich eine gewaltige Brieflawine aus den Unternehmen in die Postfächer. Alle Briefschreiber wollen Antwort auf nur eine Frage: Die Lieferanten sollen berichten, welche Preise sie ihren Kunden im kommenden Jahr berechnen werden.

Die postalischen Erkundungen sind notwendig, weil am 1. Januar nächsten Jahres das mehr als 50 Jahre alte deutsche Umsatzsteuer-System abgelöst wird. An seine Stelle tritt die sogenannte Mehrwertsteuer.

Sieben Jahre lang schmorte die Steuervorlage in den Schubladen von Referenten und Bonner Ausschußmitgliedern. Am 26. April dieses Jahres verabschiedete der Bundestag das neue Gesetz, ohne daß die Steuerzahler auch nur eine blasse Vorstellung von dem hatten, was sie erwartet.

Die Neuerung, so rügte Professor Dr. Ernst Schneider, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT) sowie Mitinhaber der Lingner-Werke ("Odol"), »bringt gräßliche technische Schwierigkeiten mit sich«.

Schneiders Verband, in dem 81 westdeutsche Handelskammern organisiert sind, schickte eilends Fachleute über Land. In Konferenzräumen der örtlichen Handelskammern, in Wirtshäusern und Kinosälen erteilen Steuerhelfer Groß- und Kleinfabrikanten, Händlern, Steuerberatern und Juristen Unterricht. Elf Wochen lang paukte beispielsweise die Handelskammer Hamburg etwa tausend hanseatischen Kaufleuten die Grundzüge der neuen Steuer ein. Weitere 2000 Hamburger nahmen Nachhilfe-Unterricht bei Veranstaltungen, die der Groß- und Außenhandelsverband organisierte.

Das Bundesfinanzministerium und sein Herkules Strauß hingegen schweigen. Die schon vor Monaten versprochene »Mehrwertsteuer-Fibel« ist bis heute nicht fertiggestellt. Ebenso vergeblich warten Buchhalter und Prokuristen auf Rechtsverordnungen, die Einzelheiten des neuen Steuersystems klären. Porzellan-König Philip Rosenthal nennt das neue Verfahren daher eine »Geheimwissenschaft«. Vor der Mehrwertsteuer, so der Kölner Stahl-Großhändler Otto Wolff, hätten die Kaufleute »Angst wie vor dem Tode«.

Bislang muß ein Unternehmen bei jedem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in der Regel vier Prozent des Preises an sein Finanzamt abführen. Auf jeder Handeisstufe wird die Steuer erneut fällig. Je länger der Weg vom Rohstoff-Produzenten zum letzten Verbraucher ist, desto größer ist. auch der Anteil der Steuer am Verbraucherpreis.

Die Abgabe wird von Stufe zu Stufe weitergewälzt, wobei die Finanzämter auch die bereits auf den Vorstufen versteuerten Umsätze immer aufs neue mitversteuern. Für den Kotflügel eines Autos beispielsweise wird die Vier-Prozent-Abgabe dreimal fällig: einmal im Walzwerk, anschließend beim Autohersteller und schließlich beim Händler. So kommt es, daß auf vielen gewerblichen Erzeugnissen, etwa Automobilen, Fernsehern und Kühlschränken, heute bis zu 14 Prozent Umsatzsteuern lasten. Sogar bei Möbeln, Hausrat, Wäsche und Schuhen übersteigt die Abgabe zehn Prozent der Ladenpreise.

Schon 1919 hatte der. Berliner Industrielle Carl Friedrich von Siemens die Umsatzgebühr »wegen ihrer Kaskadenwirkung« als ungerecht bezeichnet. Tatsächlich begünstigt sie jene Großunternehmen, die vom Rohstoff bis zum Vertrieb alle Fertigungsstufen in sich vereinigen. Ihre sogenannten Innen-Umsätze sind steuerfrei.

1960 entschloß sich die Bundesregierung deshalb zur Reform. Sie entschied sich für die sogenannte Mehrwertsteuer, die in Europa bislang nur in Frankreich und Dänemark praktiziert wird. Dabei wird jede Ware, die den Verbraucher erreicht, mit einer gleichmäßig hohen Umsatzsteuer belastet, gleichgültig, wie viele Handelsstufen sie durchläuft. Bonn verordnete zunächst einen Steuersatz von zehn Prozent.

Jeder Verarbeiter oder Wiederverkäufer errechnet die Steuer wie bisher von seinem Brutto-Umsatz. Ein Tischler beispielsweise, der für 220 Mark Holz (2OO Mark Warenwert und 20 Mark Steuern) einkauft, daraus einen Schrank fertigt und diesen für 300 Mark veräußert, muß auf seinen Kalkulationspreis zehn Prozent Steuern aufschlagen, mithin 30 Mark.

Von dieser Steuerrechnung freilich kann der Tischler -- anders als heute -- die bereits bezahlten 20 Mark Vorsteuern seines Lieferanten (zehn Prozent auf den Holzpreis) abziehen. Er zahlt mithin nur zehn Mark, zehn Prozent des von ihm erzielten Mehrwerts (siehe Graphik Seite 30). Der Käufer des Schranks muß den Nettopreis von 300 Mark sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer von 30 Mark erlegen.

Die Vorzüge des neuen Systems sind offenkundig:

> Die Steuerbelastung beträgt immer 9,09 Prozent vom Verbraucherpreis (30 Mark vom Schrank-Preis 330 Mark), einerlei, wie viele Handelsstufen die Ware passiert;

> die Abgabe ist nicht mehr wie bisher ein der Höhe nach unbekannter Bestandteil von Kosten und Preisen. Jeder Verarbeiter oder Händler kann aus seinen Einkaufsrechnungen mühelos die von seinen Lieferanten zu zahlende »Vorsteuer« feststellen und von seiner eigenen Steuerrechnung absetzen. Die Bundesregierung aber unterschätzte die Übergangsschwierigkeiten und versäumte es, Handel und Industrie beizeiten mit den Einzelheiten des neuen Steuerrechts vertraut zu machen. Monatelang ließ Strauß die Händler darüber im unklaren, was mit jenen Lagerbeständen geschehen soll, die bis Ende 1967 angesammelt und erst 1968 verkauft werden.

Diese Vorräte, so schätzt das Bundesfinanzministerium, werden am Jahresende einen Buchwert von etwa 100 Milliarden Mark haben. In dieser Summe sind etwa sechs Milliarden Mark alte, bereits bezahlte Umsatzsteuern enthalten. Da aber vom 1. Januar 1968 an auf alle diese Vorräte der neue Zehnte erhoben wird, drohte den Unternehmern und Verbrauchern eine schmerzliche Doppelsteuer. Weil die Bundesregierung nicht bereit war, die Händler vollständig von den Altsteuern zu befreien, rieten die Verbände ihren Mitgliedern, die Warenlager bis zum Jahresende radikal zu verringern.

Die Verbandsrufer fanden Gehör. Allein der Textilhandel baute die Bestände um 20 Prozent ab und stürzte damit seine Lieferanten in die schwerste Krise seit der Währungsreform. Laut Umfrage des Münchner Ifo-Instituts wollen fast die Hälfte der befragten Unternehmen bis zum Jahresultimo nur die nötigsten Vorräte einkaufen.

Produzenten und Einzelhändler disponieren nur noch täglich und wöchentlich. Nur wenige Zulieferer von Industrie- und Handelsfirmen wollen ihren Abnehmern verraten, welche Preise sie im kommenden Jahr berechnen werden. Mangels brauchbarer Informationen halten ganze Branchen mit Bestellungen zurück. Somit trägt die mangelhaft vorbereitete Umsatzsteuer-Reform erheblich zur allgemeinen Konjunktur-Misere bei.

Um die ärgsten Auswirkungen zu vermeiden, hatte sich die Bundesregierung bereit erklärt, den Händlern einen Teil der sogenannten Altsteuern am Jahresultimo zu vergüten. Da indes im Einzelfall nicht ermittelt werden kann, wieviel Umsatzsteuer in den Lager-Buchwerten steckt, nahm der Gesetzgeber zu einer komplizierten Hilfsüberlegung Zuflucht.

Am Inventur-Stichtag 31. Dezember sollen alle Warenläger steuerlich so behandelt werden, als würden sie exportiert. Bei der, Ausfuhr nämlich erstattet der Bund für jeden Artikel die geschätzte Umsatzsteuer-Belastung zurück: bei Fahrrädern und Korbmacherwaren beispielsweise fünf Prozent des Exportpreises, bei Baumwoll-Bettbezügen drei Prozent und bei Schiffen sieben Prozent.

Diese gesetzlich fixierten Erstattungsbeträge will der Bund im nächsten Jahr den Inhabern von Warenlagern gutschreiben. Ein Händler zum Beispiel, der ein Fahrrad zum Buchwert von 100 Mark vorrätig hält, dürfte danach von seiner künftigen Steuerrechnung fünf Mark abziehen.

Mit dieser Rechenoperation freilich würden nur jene Umsatzsteuerlasten abgegolten, die vor dem Wareneingang im Händlerlager fällig wurden. Nicht berücksichtigt würden jene Umsatzsteuern, die der letzte Lieferant auf den Fahrradhändler übergewälzt hat.

Um auch diesen Steuerbetrag aus den Buchwerten der Altläger zu tilgen, machte das Bundesfinanzministerium eine weitere Hilfsrechnung auf. Maßstab für die Steuererstattung soll danach nicht mehr allein der tatsächliche Buchwert eines Fahrrades sein; vielmehr gestattet der Gesetzgeber den Händlern, die Buchwerte von erworbenen, aber nicht bearbeiteten Waren rechnerisch um 50 Prozent heraufzusetzen (bei bearbeiteten Artikeln um 20 Prozent).

Somit steigt der Buchwert des Fahrrades auf 150 Mark. Von dieser Summe darf der Händler sodann den Vergütungssatz von fünf Prozent (7,50 Mark) berechnen und seinem Finanzamt als Guthaben präsentieren. Durch diese Operation sinkt der Kalkulationswert des Fahrrades dank der absetzbaren Vorsteuer von 100 Mark auf 92,50 Mark.

Die schon theoretisch komplizierte Rechnung macht in der Praxis ungeheure Schwierigkeiten. Chemische Großunternehmen wie die Farbenfabriken Bayer und die Farbwerke Hoechst sowie die Mineralölkonzerne Esso und Shell müssen für ihre jeweils 1000 bis 5000 Produkte die Zollnummern heraussuchen und in ihren Inventurbögen vermerken.

Doch trotz aller Mühen wird es den Unternehmen am Jahresultimo nicht vergönnt sein, sich von allen Altsteuern zu befreien. Nach dem Bonner Rechenmodell sollten die Altvorräte ursprünglich nur im Durchschnitt zu 69 Prozent entlastet werden. Damit hätte der Bund bei seiner Reform nahezu zwei Milliarden Mark gespart. Erst als die Händler Lärm schlugen, ihre Einkäufe drosselten und vom Lagerbestand zehrten, fand sich Strauß zu einem Kompromißvorschlag bereit: Statt 69 Prozent bot er 85 Prozent Steuerentlastung an. Diesen Bonus sollen freilich nur jene Unternehmen erhalten, die am Jahresende mindestens einen ebenso hohen Lagerbestand nachweisen wie am 31. Dezember 1966.

Die Strauß-Offerte bezeichnete der Generalbevollmächtigte des Kaufhof-Konzerns, Theo Hieronimi, als »größten Blödsinn«. Hieronimi: »Man kann doch von einem Kaufmann nicht verlangen, daß er aus Steuergründen höhere Warenvorräte unterhält, als es wirtschaftlich nötig ist.«

Die Verwirrung wuchs, als das Bundeskabinett Mitte Juli auch noch an den bereits beschlossenen Steuersätzen zu manipulieren begann. Am 26. April hatte der Bundestag einen Steuersatz von zehn Prozent gesetzlich festgelegt*. Anfang Juli aber rückte Finanzminister Strauß mit dem Plan heraus, den Steuersatz zum 1. Januar 1968 auf 10,5 Prozent und ein Jahr später auf elf Prozent aufzustocken. DIHT-Präsident Schneider: »Das dumme Rechnen mit den krummen Zahlen.«

Als daraufhin Händler- und Industrieverbände abermals protestierten, kippten Kanzler Kiesinger und seine Minister eine Woche später um. Letzter Stand: Vom 1. Januar nächsten Jahres an erhebt der Bund einen Steuersatz von zehn Prozent, sechs Monate später steigt der Betrag auf elf Prozent.

Bis dahin, so hoffen Deutschlands Buchhalter, wird die Abteilung IV des Bundesfinanzministeriums auch die versprochene Steuerfibel, Durchführungsverordnungen und die dazu erforderlichen Kommentare fertiggestellt haben.

Beim Deutschen Industrie- und Handelstag in Bonn und den 81 deutschen Handelskammern türmen sich immer neue Anfragen von Händlern, die mit der Steuer nichts anzufangen wissen. »Wir haben eine Menge Qualm unter dem Hut«, berichtete Dr. Hans Flick' Mehrwertsteuer-Experte des Handelstages.

Auf seinen Vortragsreisen durch Deutschland trägt Dr. Flick stets sein Parade-Beispiel vor: Opel habe alle seine Lieferanten um Auskunft gebeten, wie hoch ihre Preise mit der alten Umsatzsteuer belastet seien. Ein Kunde habe drei Wochen ermittelt und der Firma dann mitgeteilt, daß er dazu nicht ohne weiteres in der Lage sei. Er wisse nämlich nicht, wie hoch der Steueranteil seiner beiden Opel-Lieferwagen sei. Das aber wußte Opel selbst nicht.

* Fernsehen, Post, Ärzte und Bauern sind von der Steuer befreit. Für die Umsätze von Lebensmittelhändlern, Anwälten und Zeitungsverlegern gilt der halbe Satz. Steuerbegünstigt sind unter anderem auch Deckgelder, soweit sie »unmittelbar der Vatertierhaltung dienen«.

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