Quam primum
Der Bundesparlamentarier bemächtigte sich »zunehmende Unruhe«. Sextanern gleich, die unversehens in ein Kolloquium von Altphilologen geraten sind, mußten die Abgeordneten anhören, wie der studierte Studienrat Franz-Josef Strauß und der ordentliche Universitätsprofessor Carlo Schmid plötzlich in fremder Zunge redeten: Im Bonner Bundeshaus wurde lateinisch parliert.
Der deutsche Sprachborn versiegte, als im Bundestag am Mittwoch vorletzter Woche über das Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung abgestimmt werden sollte. CDU-Abgeordneter Dr. Hermann Götz aus Fulda empfahl im Namen von »Dr. Krone und Fraktion« für die Registratur der Belobigungen und Bestrafungen deutscher Soldaten den folgenden Passus:
> »Förmliche Anerkennungen sind alsbald so, wie sie erteilt worden sind, Disziplinarstrafen, nachdem sie unanfechtbar geworden sind, in die Disziplinarbücher einzutragen. Soweit Personalakten geführt werden, sind sie auch in diese einzutragen.«
SPD-Professor Schmid, der demo Hohen Haus präsidierte, hielt es für geboten, »das Deutsch dieses Antrags ein bißchen zu vereinfachen«. Der wortmächtige Schmid, der französische Lyrik nachzudichten pflegt: »Darf ich einen kleinen redaktionellen Vorschlag machen:
> »Förmliche Anerkennungen sind unmittelbar nach Erteilung, Disziplinarstrafen unverzüglich nach Eintritt der Rechtskraft in die Disziplinarbücher und gegebenenfalls in die Personalakten einzutragen.«
Grund: »Wir vermeiden damit eine ganze Reihe von schwer lesbaren Schachtelsätzen.«
Franz-Josef Strauß, als Sprachen-Student, Examinand für den höheren Schuldienst und auch sonst mit Schachtelsätzen durchaus vertraut, hielt Schmids Wortmengerei für unangemessen: »Herr Präsident, wenn ich Sie richtig verstanden habe, soll es heißen: unmittelbar nach Erteilung'?«
SCHMID: 'Unmittelbar nach Erteilung'; hier hieß es: 'alsbald'.
STRAUSS: Das ist nicht der Sinn. Sie (die Anerkennungen) sind alsbald, nachdem sie ausgesprochen sind, das heißt in der Fassung, in der sie erteilt worden sind, einzutragen.
SCHMID: Aber das versteht sich doch, von selbst. Man kann doch nicht gut eine andere Fassung ... eintragen ...
STRAUSS: ... Ich wollte nur klarstellen, daß Ihre Interpretation, es handle sich um einen temporalen Nebensatz
SCHMID: Alsbald?
STRAUSS: Alsbald ist hier - entschuldigen Sie diesen Ausdruck ...
SCHMID: Ist zeitlich.
STRAUSS: Es mündet leider in einen Nebensatz ein. Es wäre ein temporaler Nebensatz, wenn es hieße: Sobald sie erteilt worden sind. Das ist Ihre Interpretation . . . Vielmehr soll gesagt werden: Förmliche Anerkennungen sind bald einzutragen.
(Zunehmende Unruhe und
Zurufe)
Alsbald klingt gesetzestechnisch besser als das einfache Wort bald, aber das Wort alsbald heißt hier soviel wie bald; es ist aber adverbial gemeint.
SCHMID: Übersetzen wir es ins Lateinische, dann wissen wir es besser.
STRAUSS: Da heißt es quam primum.
SCHMID: Das heißt auf deutsch unverzüglich.
STRAUSS: Quam primum und cum mit Konjunktiv -
(Zuruf von links: Subito!)
- Subito stimmt ebenfalls wieder,
(Heiterkeit)
aber nicht repente.
An dieser Stelle waren die Abgeordneten der akademischen Welscherei überdrüssig. Der Düsseldorfer Volksvertreter Könen, Absolvent der Mittelschule, rief: »Lassen Sie einen Dolmetscher kommen!«
Wortstratege Strauß aber war nicht mehr zu bremsen: »Förmliche Anerkennungen sind alsbald - wenn ich es auf lateinisch nach Vorschlag des Herrn Präsidenten besser ausdrücken kann: quam primum -, das heißt: sobald wie möglich, und zwar so, wie sie erteilt worden sind, einzutragen.«
Beschwichtigte der Professor den Studienrat: »Herr Minister, ich habe hier keine Anträge zu stellen. Ich wollte nur eine Anregung geben, wie man diesen Satz einfacher formulieren könnte.«
Strauß setzte sich durch. In der komplizierten Schachtelfassung wurde der Satz einstimmig angenommen.