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ENTSCHEIDUNGEN RECHT

aus DER SPIEGEL 47/1964

Der Staat darf Schulen aus organisatorischen Gründen nur schließen, wenn das Erziehungsrecht der Eltern dadurch nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird (Bundesverwaltungsgericht).

Eine Strafanzeige gegen den Ehemann wegen Verletzung der Unterhaltspflicht ist kein Scheidungsgrund. Eine solche Anzeige verstößt nur gegen die ehelichen Pflichten, wenn bewußt Umstände verschwiegen werden, die für die Unschuld des Ehepartners sprechen (Bundesgerichtshof).

Erfährt die Allgemeine Ortskrankenkasse von der stationären Behandlung eines Patienten erst nachträglich- weil der Patient den Krankenhausaufenthalt nicht vor seiner Einweisung beantragt hatte (Notfälle ausgenommen), so kann sie den Kostenerstattungsantrag ablehnen (Bundessozialgericht).

Ist die Hecke an der Grenze zweier Grundstücke so hoch gewachsen, daß ihr Eigentümer sie von seinem eigenen Grundstück aus nicht mehr auf beiden Seiten schneiden kann, so muß ihn der Nachbar zum Stutzen der Hecke auf sein Grundstück lassen (Amtsgericht Michelstadt/Odenwald).

Bei Schneematsch darf der Kraftfahrer einen langsameren Wagen auch dann überholen, wenn er ihn dabei bespritzt. Das muß der Überholte im Interesse des fließenden Verkehrs hinnehmen (Bayrisches Oberstes Landesgericht).

Ein teilkaskoversicherter Autofahrer wird für seinen gestohlenen Wagen nicht entschädigt, wenn er entgegen der gesetzlichen Anordnung kein Lenkradschloß in sein Fahrzeug eingebaut hatte (Oberlandesgericht Hamm).

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