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ENTSCHEIDUNGEN RECHT

aus DER SPIEGEL 48/1966

Einem wegen Trunkenheit am Steuer Bestraften darf eine neue Fahrerlaubnis nicht aufgrund der polizeilichen Meinungsäußerung verweigert werden; der Bewerber sei auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen (Bundesgerichtshof; Aktenzeichen: III ZR 220/64).

Der kaufmännische Angestellte hat auch- während seiner Probezeit eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg;, Aktenzeichen: 7 Sa 103/65).

Ein in Gretna Green getrauter Ehemann haftet seinen Schwiegereltern für die Kosten, die sie für die Suche nach ihrer minderjährigen Tochter und zur Verhinderung der Heirat auf gewendet haben (Amtsgericht Hennef/Sieg; Aktenzeichen: 2 C 390/64).

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