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ENTSCHEIDUNGEN RECHT

aus DER SPIEGEL 41/1964

Ein Wehrpflichtiger, der während der Ableistung seiner Dienstzeit von einem Ausbilder gesundheitlich geschädigt worden ist, kann von der Bundesrepublik vollen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen; gegen den Ausbilder selbst hat er jedoch keine Ersatzansprüche (Oberlandesgericht Bremen).

Hat eine Krankenkasse von einem Arbeitgeber die unzutreffende Auskunft erhalten, ein bestimmter Arbeitnehmer sei versicherungsfrei, so kann sie von dem Arbeitgeber für den betreffenden Arbeitnehmer Beiträge zur Angestelltenversicherung nachfordern, sobald sie die wahre Rechtslage kennt (Bundessozialgericht).

Der in der Bundesrepublik lebende Vater erfüllt seine Unterhaltspflicht gegenüber seinem Kind in der Sowjetzone nicht schon durch Geschenkpakete. Für den Unterhalt des Kindes muß mit Bargeld gesorgt werden (Landgericht Mannheim).

Die Unterhaltung zwischen einem wegen Verdunkelungsgefahr in Untersuchungshaft genommenen Beschuldigten und seinem Verteidiger darf nur in besonders schwerwiegenden Fällen eines konkreten Verdunkelungsverdachts durch die Anordnung beschränkt werden, daß sie in Gegenwart eines Richters durchzuführen sei (Landgericht Köln).

Bestätigt der Kunde einer Firma schriftlich einen Vertragsabschluß und adressiert er den Brief an die Firma »zu Händen des sachbearbeitenden Angestellten«, so ist das Schreiben der Firma auch dann zugegangen, wenn der Sachbearbeiter die Bestätigung nicht weitergegeben hat (Bundesgerichtshof).

Der Gebrauchtwagenhändler muß einem Interessenten unaufgefordert sagen, daß ein besichtigtes Auto in einen schweren Unfall verwickelt gewesen und anschließend repariert worden ist. Verschweigt er den Unfall, kann er wegen Betruges belangt werden (Oberlandesgericht Nürnberg).

Ein Fürsorgeempfänger kann nicht von der Stadtverwaltung einen Zuschuß für eine Jahresdauerkarte des städtischen Hallenbades verlangen, weil er zu Hause keine Dusch- und Bademöglichkeit hat (Oberverwaltungsgericht Lüneburg).

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