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ENTSCHEIDUNGEN RECHT

aus DER SPIEGEL 14/1964

Der Lehrer darf schwächlichen Schülern nicht Turnübungen (Hürdensprünge) aufgeben, die mit besonderen Gefahren verbunden sind, sofern ausreichende Hilfs- und Sicherheitsmaßnahmen nicht möglich sind. Er riskiert sonst eine Amtspflichtverletzung, für die sein Dienstherr einzustehen hat (Oberlandesgericht Düsseldorf).

Der Werbehinweis »Deutsches Patent angemeldet« ist unlauterer Wettbewerb und damit unzulässig, solange die Patentanmeldung vom Patentamt noch nicht bekanntgemacht worden ist (Buhdesgerichtshof).

Wer nach bestandener Führerscheinprüfung, aber vor Aushändigung- des Führerscheins ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Wegen führt, verstößt gegen das Straßenverkehrsgesetz. Die irrtümliche Annahme, die bestandene Führerscheinprüfung allein berechtige schon zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Wegen, ist ein Verbotsirrtum, der nach Paragraph 59 Strafgesetzbuch den erforderlichen Vorsatz nicht ausschließt (Amtsgericht Nienburg).

Hat sich ein Arbeitnehmer beim Skifahren ein Bein gebrochen, so muß der Arbeitgeber ihm Krankengeldzuschuß zahlen, es sei denn, der Verletzte hat den Unfall durch Überschreitung seiner Leistungsfähigkeit oder durch leichtsinniges beziehungsweise waghalsiges Fahren verschuldet (Landesarbeitsgericht Bremen).

Niemand hat Anspruch darauf, daß ihm

Beamte das zugestehen, was man anderen - dem Gesetz zuwider - gewährt hat. Die Berufung auf den Gleichheitssatz zieht in solchen Fällen nicht. Es gibt kein Gebot »der Gleichheit im Unrecht« (Bundesgerichtshof).

Wer in einer Wohngegend Räume im ersten Stock an einen Zahnarzt vermietet, darf nicht später die bequemer zu erreichenden Erdgeschoßräume an eine Zahnärztin zur Ausübung einer Konkurrenz-Praxis vermieten (Landgericht Düsseldorf).

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