RECHTSBEISTAND
Der Artikel über den Referentenentwurf des achten Strafrechtsänderungsgesetzes ist mit das Gescheiteste, aber auch mit das Bestürzendste, was ich je von Ihnen gelesen habe. Unsere »Christlichen Demokraten« treiben anscheinend nur noch Schindluder mit der Demokratie und lassen sich alles mögliche einfallen, um das Volk dumm und jeder Mitverantwortung entzogen zu den nächsten siegreichen Wahlen zu bringen.
Ich glaube, das Bundesjustizministerium wäre sicher dankbar, wenn es die politischen Straftatbestände in einigen kurzen prägnanten Paragraphen unterbringen könnte. Mein Vorschlag für die wissenschaftlich-technischen Geheimnisse wäre folgender:
Verrat von Staatsgeheimnissen ist jede Mitteilung über wissenschaftliche, technische und volkswirtschaftlich wichtige Erfindung, Entdeckung, Vervollkommnung bis zu ihrer Veröffentlichung, auch wenn sie keinerlei militärische Bedeutung besitzt, sowie alle Erfindungen, Entdeckungen, Vervollkommnungen, wissenschaftliche und experimentelle Untersuchungen auf technischem und anderen der Rüstung dienenden Gebieten.
Diese Bestimmung ist einer Novelle vom 8. Juni 1947 zum sowjetischen Strafgesetzbuch von 1927 entnommen. Das angemessene Strafmaß für Verstöße sind drei bis 20 Jahre Zwangsarbeit.
Berchtesgaden RUDOLF EBERHARDT
Für Ihren Aufsatz schulden wir Ihnen Dank. Sie sind einer der wenigen, die uns immer wieder auf Mißstände aufmerksam machen, die uns an sich von unserer sogenannten Opposition aufgezeigt werden müßten. Anscheinend hat die SPD jedoch jegliche Kontrolle der Regierungsparteien aufgegeben.
Lövenich (Nordrh.-Westf.) H. CLASSEN
Wie öfters, ist es gewiß verdienstlich, daß Sie wieder einmal auf den Entwurf des achten Strafrechtsänderungsgesetzes und die damit verbundenen Folgen für den Bürger hinweisen.
Aber: Sie ziehen den ganzen Zorn über dem Haupt des Ministers Jaeger zusamsen. Noch ein paar andere, ebenso verantwortliche Leute werden daneben am Rande genannt. Prägt sich aber nicht in den von Ihnen angeprangerten Dingen etwas anderes, der sogenannte Geist des ganzen Hauses aus? Und hat dieser Geist keinen bürgerlichen Namen? Ich jedenfalls habe, seit mir in der Nazizeit die Augen übergingen, ein brennendes Bedürfnis, die Namen aller derer zu kennen, deren unablässige Bemühungen in derartigen unverantwortlichen Entwürfen zusammenströmen. Ein Führer, ein Jaeger, ein Ministerium, ein Bundesanwalt, ein Staatsanwalt und nicht einmal ein Gericht könnten nicht ohne diese treuen Erfüllungsgehilfen wirken, und sie haben doch auch alle bürgerliche Namen, genau wie ihre eventuellen Opfer.
Ich meine, es wird Zeit, in der Diskussion dieser Dinge systematisch die Namen dieser Leute mit festzulegen, die so klein doch wieder nicht sind, daß man es ihnen erneut gestatten könnte, gegebenenfalls in einen Erker, hinter einen Vorhang zurückzutreten. Vielleicht kann man es so machen, daß man diese Leute, bevor oder wenn sie ihre Entwürfe abliefern, beim Minister, beim Staatsanwalt, beim Bundesanwalt und so weiter interviewt, damit auch sie sich ihrer Verantwortung bewußt werden: auf die Gefahr hin, daß sie sich auf ihr Amtsgeheimnis berufen.
Auch eine solche Liste verschwiegener Leute, die »nur ihre Pflicht tun«, vom Verfassungsschutz bis zum Luftschutz und zum Notstand wäre eindrucksvoll und auch heilsam. Oder geht das schon rechtlich nicht mehr?
München PROF. DR. WOLFGANG HARTKE*
Zu Ihrem Artikel »Richard Jaegers neuer Entwurf (II)« in Heft Nummer 24 teile ich Ihnen mit, daß Hofé nicht aufgrund einer Entscheidung des Generalbundesanwalts, sondern eines - von der Bundesanwaltschaft beantragten - Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 21. August 1964, also aufgrund einer höchstrichterlichen Entscheidung auf freien Fuß gesetzt worden ist.
Karlsruhe ANTONIUS BERARD**
* Direktor des Geographischen Instituts an der Technischen Hochschule München.
** Oberstaatsanwalt und Pressedezernent des Generalbundesanwalts.