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REGIERUNGSBANK

aus DER SPIEGEL 23/1956

Drei Regierungsmitglieder erwägen einen gemeinsamen Vorstoß beim Bundeskanzler, um eine verbindliche Regelung für die Sitzordnung auf der Regierungstribüne des Bundestages zu erzielen. Anlaß zu dem beabsichtigten Schritt ist der Ehrgeiz des Staatssekretärs im Bundesjustizministerium, Walter Strauß, der neuerdings nicht nur dann und wann, sondern ganze Plenarsitzungen hindurch in der eigentlich den Ministern vorbehaltenen ersten Sitzreihe auf der Empore ausharrt. Den Staatssekretären und vor allem dem strebsamen Strauß, der auf seine Machtposition im evangelischen Flügel der CDU vertraut, soll nach Ansicht der drei Kabinettsmitglieder der Zutritt zur Ministerbank nur noch dann gewährt werden, wenn sie von einem Regierungsmitglied zum Platznehmen aufgefordert werden.

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