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RUM-IMPORT Robinson und Negrita

aus DER SPIEGEL 6/1964

Auf dem TV-Bildschirm flimmert das Interieur einer Hafenspelunke. Vor der Theke schäkert ein blonder Seemann mit einer offenherzigen Kreolin und bestellt: »Einen Rum!« Der fette, schmierige Wirt füllt ein Glas, doch der Seebär schlägt es ihm wütend aus der Hand: »Du Schurke, einen echten Rum habe ich verlangt.«

Mit derart harter Werbung für »echten Rum« von den tropischen Inseln Martinique, Guadeloupe und Reunion sind die Franzosen in den gehegten Markt eingebrochen, über dem bislang allein »die Sonne Jamaicas« aus Flensburg schien.

Die Flensburger Rum-Dynastien Schierning (Pott), Dethleffsen (Balle), Grün (Hansen) und Sonnberg nebst 40 weiteren Firmen - sie füllten im vergangenen Jahr rund 40 Millionen Flaschen mit dem braunen Zuckerrohrgebräu und beherrschen etwa 70 Prozent des westdeutschen Rum-Marktes - haben gegen die aggressive Konkurrenz einen schweren Stand. Für ihren Jamaica-Rum hat die teuere EWG-Zukunft bereits begonnen.

Im gleichen Takt wie die Zölle im Handelsverkehr zwischen den EWG -Partnern abgebaut werden, steigt der Einfuhrzoll für Waren aus Nicht-EWG -Ländern. So ermäßigte sich der Zoll für 100 Liter 75prozentigen Original-Rum aus den französischen Überseegebieten von ursprünglich 280 Mark auf inzwischen 148,45 Mark, während der Importzoll für Rum von der Antilleninsel Jamaica von 280 Mark auf 320,45 Mark angehoben wurde.

Mehr noch kommt den Propagandisten des »echten Rums« der Umstand zustatten, daß die Flensburger Jamaica -Industrie seit rund hundert Jahren nahezu ausschließlich »Rum-Verschnitt« produziert. Diese leicht odiöse Warenbezeichnung ist der wunde Punkt, an dem die Invasoren ihren Angriff ansetzen.

Mit der Parole »besser, weil echt«, stellte Frankreichs führendes Rum -Handelshaus Société Les Fils de P. Bardinet aus Bordeaux seine Weltmarke »Rhum Negrita« den Bundesbürgern vor.

In den letzten Tagen überschwemmte das französische Rumsyndikat München mit Plakatanschlägen und dem Aufruf: »Trinken Sie echten Rum.« »Echter Rum, aber kein Verschnitt«, tönte zur gleichen Zeit aus Bremen der Importeur Wilhelm Meier, der sich der Marke »Robinson Beruco« verschrieben hat.

Zudem mußte es die deutschen Rum -Mischer kränken, daß die Franzosen ihren Stoff entgegen allen guten Flensburger Sitten zu Kampfpreisen feilbieten.

Rumfabrikant Loic Bardinet offerierte bereits 1962 seinen Negrita, der bis dahin 22,50 Mark kostete, zum »neuen Europapreis« von 12,50 Mark. Für seinen »echten« Beruco empfahl Robinson-Meier 11,90 Mark.

So mußten die großen Verschnittmarken von ihren stolzen Festpreisen herunter: Pott-Chef Norbert Lorck Schierning ging von 10,45 Mark auf 8,50 Mark, die übrigen Flensburger folgten.

»Der gute Pott« und »der milde Balle« schlugen zurück. Im Sommer 1962 klagten Schierning und Hermann (Herle) G. Dethleffsen gegen Bardinets Lizenzimporteur A. Racke in Bingen und den Bremer Robinson vor dem Düsseldorfer Landgericht wegen unlauterer Werbung.

Die Klage war originell begründet: Umfrage-Institute hatten ermittelt, daß 39 Prozent der Bevölkerung die Insel Jamaica für eine Rum-Marke halten und 55 Prozent der Meinung sind, »echter Rum« werde nur in Jamaica hergestellt.

Düsseldorfs Landrichter folgten im Urteil 4 O 74/62 vom August vergangenen Jahres des Volkes Stimme: Weil »die Bezeichnung 'echter Rum' vom Verkehr als geographische Herkunftsangabe aufgefaßt wird«, schlossen die Juristen messerscharf, dürfe echter Rum aus Martinique, Guadeloupe und Réunion nicht als »echter Rum« bezeichnet werden. Wilhelm Meier hofft jetzt auf die Berufungsinstanz.

Dabei ließen es Pott und Balle aber nicht bewenden. Obendrein erwirkten sie gegen Robinson-Meier eine Einstweilige Verfügung: Er muß bis zur rechtskräftigen Entscheidung auf die Kennzeichnung »echt« verzichten.

Durch diesen Doppelsieg gestärkt, wurden die Flensburger sorglos. Pott pries die Marke Pott-Privat als »das Beste vom Besten« und Fritz Grün seinen Hansen-Rum unter Aussparung des diskriminierenden Wörtchens »Verschnitt« schlicht als »der alte Hansen« an.

Unverzüglich revanchierte sich Robinson-Meier für seine Düsseldorfer Niederlage mit Einstweiligen Verfügungen und der Hauptklage: Da er vorerst keinen »echten Rum« mehr anpreisen dürfe, sollten die Konkurrenten auf ihren Flaschen wenigstens den »Verschnitt« stehenlassen.

Mittlerweile rotiert ein rundes Dutzend Verfahren im Rumtopf der Instanzen, und ein Ende der Schlacht ist nicht abzusehen. Genüßlich verweisen die Flensburger noch heute auf ein Urteil des einheimischen Landgerichts aus dem Jahre 1953, dessen Kernsätze wie ein Bekenntnis zur lokalen Industrie klingen:

»Nur langjährige Gewöhnung, verbunden mit der Schwierigkeit, einer besseren Alkoholsorte habhaft zu werden, wird einen Menschen, der in Deutschland großgeworden ist ... dazu bringen können, freiwillig und ohne Not unverschnittenen Rum zu sich zu nehmen.«

Tatsächlich hob der Bundesgerichtshof 1954 dieses Urteil wegen »entscheidender Mängel« auf. Schon damals erwies sich, daß der Geschmack nicht justitiabel ist.

Ob echt oder verschnitten, bei der Herstellung von Rum spielt das Wasser in jedem Fall eine gewichtige Rolle. Grundlage des Getränks ist der aus Rückständen der Rohrzucker-Produktion gewonnene Original-Rum mit etwa 75 Alkoholprozenten (Weingeistgehalt).

Der von Bardinet angebotene »echte« Rum entsteht durch Vermengen von Original-Rum mit Wasser und Zuckercouleur, wobei Wasser- und Rummenge einander etwa die Waage halten. Rum -Verschnitt hingegen ist eine Mischung aus mindestens fünf Prozent Rum-Alkohol mit Neutralsprit und Wasser: 2,7 Liter 75prozentiger Original-Rum plus 39,4 Liter Primasprit plus 60,8 Liter Wasser ergeben unter Berücksichtigung des Volumen-Verlusts 100 Liter Rum-Verschnitt.

Beide Verfahren sind das Ergebnis einer traditionell gegenläufigen nationalen Alkoholpolitik in Frankreich und Deutschland. So verbot die französische Regierung die Herstellung und den Vertrieb von Rum-Verschnitt. Der Grund für diese Bestimmung war, daß Frankreichs überseeische Ruminseln der Staatskasse zur Last fielen und deshalb alle eigenen Erwerbsquellen mobilisieren mußten. Der Verzehr echten Rums (Tafia) wurde für die Franzosen somit zur vaterländischen Pflicht.

Auch die Flensburger verfielen nicht von ungefähr auf Jamaica und den Verschnitt. Die nördlichste Stadt der Bundesrepublik und einige westindische Inseln gehörten in der Mitte des letzten Jahrhunderts zu Dänemark. Seitdem ist das Jamaica-Aroma mit den großen Flensburger Marken verbunden, und Pott-Schierning will die schweren Dämpfe des französischen Rums »nicht akzeptieren, weil nicht plötzlich eine andere Geschmacksrichtung in die Flaschen kann«.

Verschnitten wird der deutsche Rum, seit im Jahre 1887 das Deutsche Reich zum Schutz seiner spritbrennenden ostelbischen Kartoffel-Junker die Zoll - und Steuergesetze verschärfte. Später sorgte die Monopolverwaltung, die den westdeutschen Spritmarkt auch nach Verlust der pommerschen Kartoffelfelder noch reguliert, für ausreichende Preise und hohen Zollschutz.

Wegen der hohen Rum-Zölle mußten die Flensburger Fabrikanten bemüht sein, mit möglichst wenig Rumalkohol auszukommen. Um aber dennoch dem mit Primasprit verschnittenen Rum den unverkennbaren Jamaica-Charakter zu geben, würde auf der Antillen -Insel nach Förderezepten der »German flavoured Rum« destilliert, der internationale Berühmtheit erlangte.

Dabei wird das Aroma durch ein Spezialverfahren derart konzentriert, daß der Duftstoff das Aroma der Originalsäfte um das Zwanzigfache übertrifft. Dieser Stoff muß verdünnt werden, um überhaupt genießbar zu sein.

Der kostspielige Konzentrationsprozeß und der teure Monopolsprit - der Liter kostet jeweils 12,50 Mark - brachten es mit sich, daß der Verschnitt heute zum Teil teurer ist als echter Rum. So kostet die »echte« Marke »Old River« 7,85 Mark, während Schierning für seinen 40prozentigen Pott-Verschnitt 8,50 Mark verlangt.

Durch Rohstoffpreise und EWG-Zoll begünstigt, verfinstert Frankreichs Rum die Sonne Jamaicas. Der Export von 40prozentigen echtem Rum in die Bundesrepublik stieg zwischen 1958 und 1963 (jeweils während der ersten neun Monate) von 30 Hektoliter auf über 3000 Hektoliter.

Die Richter aber, die von beiden Seiten immer wieder in Anspruch genommen werden, fühlen sich offensichtlich nicht recht wohl in ihrer Rolle als Schiedsrichter im Markt- und Machtkampf der Rum-Europäer.

Im letzten Robinson-Prozeß (Streitwert: drei Millionen Mark) empfahlen die Landrichter der Verschnitt -Branche, ps sei besser, der Konkurrenz »durch Leistungswettbewerb« zu begegnen als »durch Verschleierung der wahren Verhältnisse, wie sie von namhaften Rum-Verschnitt-Herstellern betrieben wird«.

Die jetzt angelaufene Münchner Plakataktion des französischen Rumsyndikats droht eine neue Prozeßwelle auszulösen.

Französische, deutsche Rum-Werbung

»Einen Echten, du Schurke«

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