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Artikel 32 / 83

Sagen wir doch einfach Erdbeertörtchen

Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 21/1971

Der Erste Staatsanwalt Hans-Dieter Nagel, 39, kann eine Kröte schlucken, nachdem. er »Erdbeertörtchen« zu ihr gesagt hat. Das ist eine erstaunliche Fertigkeit, von der man freilich nicht ohne Sorge um Herrn Nagel Kenntnis nimmt. Herr Nagel mag die Kröte wie ein Erdbeertörtchen genießen: doch als was bekommt sie ihm?

Am zwanzigsten Sitzungstag im Schwurgerichtsprozeß gegen Horst Mahler, Ingrid Schubert und Irene Goergens hat Herr Nagel in West-Berlin offenbart, was die Beweisaufnahme nach Ansicht der Staatsanwaltschaft erbracht hat. Herr Nagel trug eine Offenbarung vor, die auf den Nenner »Sagen wir doch einfach Erdbeertörtchen« gebracht werden muß.

Herr Nagel ist uns auf das beschämendste voraus. Wo wir Geister erblickten, hat, er immerzu Erdbeeren vor Augen gehabt. Als wir zum Ende der Beweisaufnahme am Donnerstag vergangener Woche die Staatsanwaltschaft inmitten ihrer gemeuchelten Zeugen am Verröcheln wähnten, schwebte Herr Nagel als Oberon der Strafverfolgungsbehörde über einem Ozean von Erdbeertörtchen.

Im sogenannten Mahler-Prozeß geht es nicht nur um die gewaltsame Befreiung von Andreas Baader am 14. Mai 1970, sondern auch darum, daß gelegentlich dieses Unternehmens der damals 62 Jahre alte Angestellte Georg Linke durch einen Lebersteckschuß schwer verletzt wurde. Wir stimmen mit Herrn Nagel darin überein, daß Georg Linkes Überleben als eine glückliche Fügung zu preisen ist.

Auch liegt es uns fern, Herrn Nagel mit den Menschenleben zu behelligen, die zu jeder Stunde und überall in der Welt anderer Gewalt als der zum Opfer fallen, über die derzeit in West-Berlin »gegen Horst Mahler, Ingrid Schubert und Irene Goergens verhandelt wird: Denn wir kennen keine Rechtfertigung für Gewalt, und selbst die des gewalttätigen Widerstands haben wir im Nachhinein noch immer als einen Selbstbetrug erkennen müssen (da er stets die Falschen, die Georg Linkes traf).

Doch wenn Gewalt auch nie zu rechtfertigen ist, so ist sie zu analysieren: womit wir nicht nur sagen wollen, daß es möglich ist, geschehene Gewalt zu analysieren, sondern auch von einer Pflicht zur Analyse nach geschehener Gewalt sprechen wollen. Derartige Analysen sind veranstaltet worden. Und viele von ihnen haben ergeben, daß es zu Gewalttätigkeit im Gefolge einer vorangegangenen Gewaltanwendung gekommen ist, die nicht sauber ermittelt und vertretbar beurteilt worden war. Man könnte dazu, daß der Erste Staatsanwalt Nagel im sogenannten Mahler-Prozeß behauptete, es sei der Tatbestand des Mordversuchs und der Gefangenenbefreiung hinsichtlich der drei Angeklagten jenseits jeden Zweifels erwiesen, ganz einfach sagen, daß Herr Nagel eben ein Staatsanwalt ist. Und daß Staatsanwälte nun einmal, so viele richterliche Funktionen (über 90 Prozent) sie auch ausüben und der Verpflichtung zur Objektivität zum Trotz, den vagen Anschein in alle Ewigkeit wie die eingestandene Untat verfolgen werden.

Der Erste Staatsanwalt Nagel hat jedoch neue, zukünftige Gewalt gesät, als er in der Verhandlung über eine Gewaltanwendung der Vergangenheit höchst Zweifelhaftes als bewiesene Tatsache ausgab. Herr Nagel hatte nicht nur die Chance, sondern auch die Pflicht, jene Skrupel unverhohlen auszubreiten, die als Ergebnis der Beweisaufnahme im sogenannten Mahler-Prozeß wahrhaftig nicht nur uns plagen. Herr Nagel trat als Prozeßpartei unreinsten Wassers auf.

Die »Vorbereitung« der Befreiung Andreas Baaders und ihre »Ausführung« waren die Bereiche, aus denen die Anklage Tatbestände zu schöpfen versuchen konnte. Was sie zur Vorbereitung in ihrer Anklageschrift vortrug, war nicht viel, doch wenigstens gegen Ingrid Schubert und Irene Goergens eine leidliche Basis.

Auch muß der Staatsanwaltschaft beim Landgericht West-Berlin eingeräumt werden, daß sie sich in einer fatalen Lage befand, aus der heraus es keinen Königsweg gab, der ihr Kritik ersparte. Aus dem Umkreis der mutmaßlich an der Befreiung von Andreas Baader beteiligten Personen hielt sie nur drei in U-Haft. Hätte die Staatsanwaltschaft mit der Anklageerhebung weitere Verhaftungen Verdächtiger abgewartet, so wäre ihr mit Sicherheit eine unbillige Ausdehnung der U-Haft vorgeworfen worden.

Es mußte also angeklagt werden, obwohl der Gegenstand der Anklage nicht annähernd ermittelt war. Und es hätte dem Prestige der Staatsanwaltschaft keinen Abbruch getan, wenn diese Schwierigkeiten offen von ihr angesprochen worden wären. Doch der Erste Staatsanwalt Nagel gab am ersten Tag der Sitzung im sogenannten Mahler-Prozeß bekannt, bezüglich der Person, die den unseligen Schuß auf den Angestellten Georg Linke abgefeuert hat, sei noch eine Korrektur der Anklageschrift möglich: Und er tat so, als habe er noch eine besonders erfreuliche und nicht eine besonders peinliche Überraschung im Köcher.

Am heikelsten war die Situation der Anklage dem Rechtsanwalt Horst Mahler gegenüber. Am Tatort der Befreiung war er nicht gewesen, sondern zur Tatzeit unstreitig anderswo, nämlich vor einem West-Berliner Gericht als Anwalt tätig. Was Horst Mahler betraf, tappte man. Und weil einem gerade hinsichtlich Horst Mahlers das Tappen als Verstoß gegen die Amtspflicht erschien -- trat man so fest es ging ins Bodenlose.

Bereits das, was die Anklageschrift in diesem Strafverfahren gegen Horst Mahler anführte, entsprang erschreckend gründlich der Strafverfolgungsenergie, die man als eine Amtspflicht der Strafverfolgungsbehörde anzuerkennen hat, die indessen doch der Sublimierung durch ein gewisses Maß an Zweifel bedarf, damit sie respektiert werden kann. Die Anklageschrift mündete in jenen Sätzen, die schon heute in die schwarzen Seiten unserer Rechtsgeschichte eingegangen sind:

»Angesichts seiner (Horst Maklers) außerordentlich engen Verstrickung mit der Tätergruppe ist es ausgeschlossen, daß die vom gleichen Geist beseelten (!) Täter ein Mitglied ihrer Gruppe über die geplante Aktion -- zu der auch der rücksichtslose Gebrauch der mitgeführten Schußwaffen gehörte -- im unklaren gelassen haben würden.«

Dieses »haben würden« definiert einen Standort zumindest der West-Berliner Justiz, dessen nähere Beschreibung uns die private Abneigung gegen Verbalinjurien verbietet. Der Strafprozeß der Bundesrepublik und West-Berlins handelt nämlich sonst nicht vom Konjunktiv (sieht man von der Rechtsprechung einiger Bundesgerichtshof. Strafsenate ab). Tatsachen gelten. Tatsachen, die bei leidlicher Sinnesanstrengung als erwiesen angesehen werden können.

Je nun: Der Erste Staatsanwalt Nagel sieht als »erwiesen« am Ende der Beweisaufnahme ("nach meiner festen Überzeugung") an, und so könnten wir es ein weiteres Mal für unsere Christen. pflicht halten, einer solchen Selbsteinschätzung des eigenen Intellekts in trauernder Zurückhaltung zu begegnen. Wir haben ja schon häufiger Erich Kästner voll Emphase zitiert: »Seid nett zu den Dummen, sie sind"s nicht gerne.« Doch in einiger Hinsicht hat uns Herrn Nagels Strafantrag und seine Begründung überfordert, so sehr auch wir die Erdbeertörtchen (im Zwiestreit mit unserem Körpergewicht) lieben.

Wir halten es für angemessen, nicht näher darauf einzugehen, ob die Angeklagten Ingrid Schubert und Irene Goergens, so wie von Herrn Nagel angenommen, durch die Beweisaufnahme überführt worden sind. Immerhin möchten wir anmerken, daß der Zeuge Voigt, von dem die gewichtigste Belastung der Angeklagten Irene Goergens stammt, uns als einer der bedauernswertesten Zeugen (gegen sich selbst) erschien, die wir je erlebt haben.

Doch was ist Hekuba, was sind zwei Hekubas: für Herrn Nagel, für die West. Berliner Justiz, für West-Berlin, wo Horst Mahler auf der Anklagebank sitzt.

Wir bekennen, daß wir den Haß bislang für eine Erfindung, für ein Thema der Literatur hielten. Die Eifersucht leuchtete uns eher ein. Doch Horst Mahler schlägt in West-Berlin ein blanker Haß entgegen, und zwar aus Richter, Staats- und Rechtsanwälten in gleicher Weise, der an unseren Lebensmut rührt. Über ihn ist der Stab gebrochen, man richtet ihn hin, wo die Rede auf ihn kommt. Hat Horst Mahler einen Punkt getroffen, irgendwie, wer weiß welchen, von dem an keine Kontrolle mehr ist, selbst in Menschen nicht, denen Reserve und Skepsis sonst Idole sind?

Die Zeugen gegen Horst Mahler kippten wie überreife Sonnenblumen im Hagel eines Gewittersturms. Und immer deutlicher wurde, wir haben nicht aus kunstgewerblichem Ehrgeiz vom »sogenannten« Horst-Mahle-Prozeß gesprochen, daß es nur vordergründig um Ingrid Schubert und Irene Goergens geht (deren Weg in die mutmaßliche Täterschaft weitaus aufschlußreicher wäre), sondern in Wahrheit um den Abtrünnigen, den Verräter, den Mann, der (wenn auch blindlings) nicht vor allem dem kapituliert hat, von dem wir manchmal in Alpträumen fürchten -- daß wir ihm nicht dienen, sondern uns ihm unterwerfen.

Herr Nagel sieht nicht nur sympathisch aus, er ist es auch. Man kann in Pausen draußen vor der Tür mit ihm reden; beispielsweise über die Kinder daheim, die uns für autoritär halten, ob wir nun bei der Staatsanwaltschaft oder beim SPIEGEL sind. Herr Nagel ist 39 Jahre alt, unsere Generation, wir haben immer gemeint, wir müßten nur die Alten loswerden, die sich bekleckert haben, auch wenn sie -- wie Herr Vialon -- wegen der erwiesensten Unschuld freigesprochen werden. Es bringt uns um den Verstand, daß Herr Nagel hingeht -- und dem Schwurgericht einen V-Mann als Belastungszeugen gegen Horst Mahler auferlegt, dem der Agent provocateur aus den Hosen- und Hemdnähten quillt wie die Lava aus dem derzeit virulenten Ätna.

Peter Urbach, 30, Rohrleger gibt er als Beruf an, die Rohrleger sollten aufheulen, wirft sich als Sandsack in die Anklage-Schale der Waage der Gerechtigkeit. Das hier abgebildete Photo zeigt ihn 1967 bei der Trauerfeier für Paul Löbe, als er -- es darf nicht wahr sein

zusammen mit Andreas Baader vor dem Schoneberger Rathaus sargtragend mit einer Sargattrappe demonstriert, in der kein Geringerer als der Herr Künzelmann steckt, einer der Urväter der Kommunen.

Dieser Zeuge belastet unbeschwert, kann jedoch der Beschwerde einer begrenzten Aussagegenehmigung (seitens des Verfassungsschutzes, nicht der Verfassungsfeinde, was einleuchtender wäre) halber stets dann nicht antworten, wenn ihm Fragen gestellt werden, deren Beantwortung ihn als Agent provocateur überfuhren könnte. Doch diesen Kronzeugen führt Herr Nagel, 39, wir mußten ja nur die Alten, Bekleckerten loswerden, ins Feld. West-Berlins Innensenator, Neubauer geheißen, hat schon im Herbst 1970 erklärt, Horst Mahler sei derart überführt, daß eine kapitale Bestrafung zu erwarten sei. Und wenn die Beweise nicht ausreichen sollten, dann werde man V-Männer ins Feld schicken.

Und so erscheint also nun. in der letzten Minute des Verfahrens, ein V"Mann«, und der ist kein Rohrleger, sondern ein Rohrkrepierer. Doch Herr Nagel fühlt sich nicht dadurch belastet. daß er als Erfüllungsgehilfe des Innensenators spricht -- er empfindet gegenüber diesem Zeugen nicht einmal den Schatten einer Besorgnis. Er beantragt gegen Horst Mahler sechs Jahre Freiheitsstrafe und für Ingrid Schubert auch, damit's nicht auffällt, gegen wen es geht, und die vier Jahre für Irene Goergens (nach Jugendstrafrecht) erscheinen geradezu als Eskalation der Objektivität.

Wir haben nicht vergessen, daß wir gegen die Gewalt sind. Der Teufel hole sie zusammen mit jenen, die Gewalt ausüben und das Demokratie nennen. Doch wir fragen, wie zu Beginn dieses Prozesses und noch bemühter, mit dieser Frage zu beschwören: »So nicht -- aber wie denn?« Wir kennen die Versuchung der Annahme, daß nur noch Gewalt Verhältnisse ändern kann, deren Ungerechtigkeit in der lückenlosen Wahrung des Anscheins von Gerechtigkeit besteht.

ln dieser Woche wird die Verteidigung plädieren, der ausgezeichnete Horst-Mahler-Verteidiger sprechen, der Rechtsanwalt Schily. Und zuletzt wird das Schwurgericht unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Friedrich Geus, 45, zu entscheiden haben; jenes Herrn Geus, den wir für integer innerhalb seiner Kategorien, für einen von diesem Rechtsstaat überzeugten Richter halten. Wenn es einen Ausweg aus diesem Teufelskreis West-Berlin geben sollte: Er wird in dieser Woche sichtbar werden (- also nie?).

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