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Prozesse Satire zum Aufrütteln?

aus DER SPIEGEL 12/1994

Einen »Balanceakt des Gesetzgebers« nennt Gerd Geilen, Professor für Strafrecht in Bochum, den Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung): »Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, 2. zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 3. sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.«

In diesem Text finden sich einige Begriffe, die so oder so ausgelegt werden können. In seiner langen und wechselvollen Geschichte, so Geilen weiter, habe der Paragraph 130, der bis zum 6. Strafrechtsänderungsgesetz (1960) noch von der »Anreizung zum Klassenkampf« handelte, »zu einem bunten, z. T. bedenklich unbestimmten Sammelsurium von Tatbestandsmerkmalen geführt«, das die Regelung wenig praktikabel mache.

Dafür gibt es Beispiele gerade aus jüngster Zeit zuhauf. Fast schien es die Regel zu werden, daß Schuldsprüche wegen Volksverhetzung in der nächsten Instanz, spätestens von den Oberlandesgerichten, wieder aufgehoben wurden. Andere Gerichte ließen Anklagen gar nicht erst zu. Manche Staatsanwaltschaften brachten darum, wenn sie wieder einen jener unsäglichen anonymen Schmutzzettel mit ausländerfeindlichen Parolen in die Hand bekamen, die Sache nicht mehr zur Anklage.

Im November vergangenen Jahres - der Anschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Solingen lag gerade fünf Monate zurück, der Prozeß wegen des ausländerfeindlichen Attentats in Mölln näherte sich seinem Ende - verurteilte ein Amtsrichter in Hannover einen Mann namens Heisig wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 25 Mark.

Der Angeklagte hatte eine von ihm so genannte Informationsschrift per Telefax an ihm unbekannte Personen versandt, in der das - Gedicht mag man es nicht nennen - gereimte Machwerk »Der Asylbetrüger in Deutschland« enthalten war: »Herr Asylbetrüger, na wie geht's? Oh, ganz gut, bring' Deutschen Aids . . .« Zwei der Empfänger erstatteten daraufhin Anzeige.

Dieses Machwerk kursiert in Varianten seit geraumer Zeit in Deutschland. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren beschäftigten sich schon damit. Der Urheber ist nicht bekannt, ein Vertreiber war nie auszumachen. Der Angeklagte in Hannover behauptete vor dem Amtsrichter, der Text stamme von dem Berliner Kabarett »Die Stachelschweine«. Doch weder dies ließ sich belegen noch seine weitere Behauptung, auch bei der CDU könne man das »Gedicht« bekommen, es gehe »überall zwischen den Parteien hin und her«.

Der Strafrechtler Geilen nennt Volksverhetzung »ein Klimadelikt«. Gerade im vergangenen Jahr, als viele Menschen den Staat wehrlos wähnten angesichts einer für sie bedrohlich wirkenden hohen Zahl von Asylbewerbern, fielen ausländerfeindliche Parolen auf einen besonders aufnahmebereiten Nährboden: » . . . komm' direkt aus Übersee, hab' Rauschgift mit, so weiß wie Schnee, verteil' im Sommer wie im Winter sehr viel davon an deutsche Kinder . . .«

Der in Hannover angeklagte arbeitslose »Elektroniker« Wolfgang Heisig, 49, hielt das »Gedicht« für eine Satire - eine »Satire zum Aufrütteln« gegen die seiner Meinung nach zu lasche Politik, die die drängenden Probleme im Lande nicht oder nur auf dem Rücken der Steuerzahler löse. Und ein bißchen übertreiben, meinte er, müsse man ja schließlich: »Wenn ich nicht überziehe, schmeißt jeder meine Informationsschrift in den Müll.« Mit seiner Verurteilung wegen Volksverhetzung war er, versteht sich, nicht einverstanden.

So kommt die Sache vor die 6. Strafkammer des Landgerichts Hannover mit Hans-Dietmar Warda, 47, als Vorsitzenden. Auf Befragen erläutert der Angeklagte, was er mit seiner Informationsschrift bezwecken wollte: zu einem »Bürgerschutzkomitee« aufrufen, neue Ideen an »runden Tischen« aushecken, mit bürokratischer Schwerfälligkeit und gedankenlosem Schlamp aufräumen.

Er habe das Gefühl in sich, helfen zu wollen. »Ich möchte eine Elite haben in dem Bürgerschutzkomitee, das kann ein Richter sein oder Hackethal . . .« Am liebsten möchte er sich mit dem Bundespräsidenten zusammentun oder mit Biedenkopf. Mit deren Unterstützung, so meint er, könnte er das Land voranbringen. Ein Rechter sei er im übrigen nicht, im Gegenteil. »Bei mir wäre der ganze rechte Mob schon ausgetrocknet, wenn man mich nur ließe.«

Doch Heisigs Unglück ist es, daß keiner etwas von ihm hören und wissen will, daß sich die Menschen allenfalls von ihm gestört fühlen. Richter Warda gibt sich große Mühe mit ihm. Immer wieder fordert er ihn auf, seine Gedanken und Absichten zu erklären. Warum er, wenn er nichts mit rechtem Gedankengut zu tun habe, seinem Bürgeraufruf ausgerechnet ein Pamphlet übelster Sorte aus jenem Sumpf beigefügt habe? Der »Asylbetrüger": » . . . muß nicht zur Arbeit, denn zum Glück schafft deutsches Arschloch in Fabrik. Hab' Kabelfernsehen, lieg' im Bett - werd' langsam wieder dick und fett . . .«

Was er sich gedacht habe, als er die Verse versandte: » . . . zahl' weder Miete, Strom noch Müllabfuhr, das müssen dumme Deutsche nur!!«

Richter Warda fragt den Angeklagten auch, welche Lösung ihm denn vorschwebe bezüglich Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot und so fort. Er bekommt hohle, aufgeblasene Antworten, Stammtischgeschwätz wie: Unten erreiche man doch nichts; es gehe nicht mehr lange gut; bald knalle es. Richter Warda zitiert aus dem »Asylbetrüger": » . . . auch Zahnarzt, Krankenhaus komplett, zahlt jeden Monat deutscher Depp. Wird deutscher Depp mal Pflegefall, verkauft ihm Staat Haus, Hof und Stall. Man nimmt ihm einfach alles weg, schafft 40 Jahr umsonst, der Depp . . .«

Der Angeklagte wird dabei nicht verlegen, sondern er läßt die Faust auf den Tisch sausen: »Jawoll, genau, der Staat muß Härte zeigen, richtig! Ein Mörder kann hier Millionär werden, damit kann ich nicht leben.«

Der Vorsitzende versucht es noch einmal: »Was denken Sie, wenn Sie schreiben: ,Herr Asylbetrüger, na wie geht's?' und einen Totenkopf dazumalen?« »Das machen die ,Stachelschweine' auch. Schauen Sie die Werbung an«, winkt Heisig ab, »das nimmt doch keiner wörtlich.«

Warda zitiert noch einmal, eindringlich, Wort für Wort: » . . . wenn deutscher Dummkopf ist gestorben, dann müssen Erben Geld besorgen, denn Deutscher muß bezahlen für Pflegeheim und Grab, was als Asylbetrüger umsonst ich hab' . . .« Was hat der Angeklagte sich dabei gedacht?

»Wenn ich das Gedicht nicht gehabt hätte, hätte ich es nicht hinzugetan«, antwortet er etwas kleinlauter, um gleich wieder aufzutrumpfen: »Da haben Sie nun natürlich was zu meckern. Das Gedicht ist aber nicht von mir. Ich hab' es nur genommen, weil es schon bekannt war.«

Oberstaatsanwalt Nikolaus Borchers, 53, vertritt die Anklage. Er setzt sich mit der Person des Angeklagten in nachdenklich-strenger, aber nicht unfreundlicher Weise auseinander. Er sagt sogar: »Es ist immer mißlich, wenn man sich in Gegenwart eines Menschen über dessen Persönlichkeit äußert.«

Er sieht in dem Angeklagten keinen rechtsradikalen Ideologen, sondern eher einen »ambitionierten Wirrkopf«, dem zugute zu halten sei, daß er in einer für ihn immer undurchschaubarer werdenden Welt nicht den Platz gefunden habe, der für ihn der richtige gewesen wäre. »Das ist gar nicht selten, daß solche Menschen meinen, missionarische Ideen anbieten zu müssen.«

Parolen und Inhalte, die an ihn herangetragen werden, gebe Heisig wahllos weiter. »Das verringert nicht die Gefährlichkeit seines Handelns, aber es verringert die Schuld«, sagte der Oberstaatsanwalt.

Immer ist dieser Angeklagte im Lauf seines Lebens durchgerutscht, wenn gesiebt wurde. Zum Dreher wurde er ausgebildet, mußte aber umschulen, als er es mit den Bandscheiben bekam. Dann wollte er Elektromechaniker werden, belegte sogar einen Aufbaulehrgang zum Computerservice-Techniker. Auch dies ging vorzeitig zu Ende, als eine langwierige Virus-Erkrankung ihn niederwarf.

Endlich wollte er sich mit einem kleinen Laden selbständig machen - wieder ohne Erfolg. Seit sechs Jahren ist er nun arbeitslos und leidet an der Welt, die ihm alle Chancen verweigert. Er leidet so sehr, daß er meint, ihm gebühre der Spitzenplatz unter all jenen, die an der Welt leiden. »Wenn ich mit Weizsäcker ein Bürgerschutzkomitee gründen könnte, hätten wir alle die Probleme nicht mehr.«

Aber da ist nun dieses »Gedicht«. Keine Satire, keine geistreiche Verzerrung, die zum Lachen reizt. Es ist zum Weinen. Oberstaatsanwalt Borchers: »So, wie es den Adressaten erreicht, soll es einen Aha-Effekt hervorrufen und Emotionen anheizen. Jawohl, so ist es!«

Ohne die »scheinbare Legitimität, die vom ausländerfeindlichen Stammtisch ausgeht«, so Borchers weiter, »wären Anschläge wie in Mölln, Solingen und andernorts nicht möglich gewesen«. Hier würden Assoziationen geweckt im Vertrauen darauf, der Leser verstehe schon, was gemeint sei. »Da wird das Feld bestellt, das hinterher in Gewalttätigkeit aufgeht.«

Das Feld, auf dem Gewalt wächst: Und so haben auch ein Augsburger und ein Leverkusener Amtsrichter Angeklagte, die diesen Text unter die Leute brachten, wegen Volksverhetzung verurteilt. Die letzte Strophe ist besonders perfide: » . . . man sieht, daß Deutscher ein Idiot, muß auch noch zahlen, wann ist tot. Ich liebe Deutschland - wo noch auf der Welt gibt's für Asylbetrug auch noch viel Geld . . .«

Am gemeinsten aber ist der Schluß: » . . . ist Deutschland pleite, fahr' ich heim und sag', leb' wohl, du Nazischwein!«

Heribert Prantl zitierte in der Süddeutschen Zeitung das Bayerische Oberste Landesgericht, das sich 1993 in einer Festschrift zu seinem 350jährigen Bestehen rühmte, »Maßstäbe für die gesamte Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland gesetzt« zu haben. Traurig, aber wahr: Das Bayerische Oberste hob die Augsburger Verurteilung auf.

Denn ein »unbefangener und verständiger Durchschnittsleser« könne den »objektiven Sinngehalt des Gedichts« nicht als Verleumdung der Asylbewerber empfinden, entschieden die hohen Richter in München. Das Flugblatt spreche schließlich nur vom »Asylbetrug«. Sie übersahen dabei, daß solche Texte eben nicht nur von »verständigen Durchschnittslesern« konsumiert werden, sondern auch von alkoholisierten, labilen, politisch nicht oder falsch informierten Jugendlichen, die dann - o Wunder - mit Brandflaschen werfen.

Und das Kölner Landgericht, das das Leverkusener Urteil aufhob, hielt den Text bloß für eine »geschmacklose Übertreibung«. Es sei nicht »in den Kernbereich der Menschenwürde eingegriffen worden«.

Der Verteidiger des Angeklagten zitierte in Hannover im Plädoyer auch noch ein Urteil des Amtsgerichts Fulda, das in Sachen »Asylbetrüger« ebenfalls freisprach. Es hieß in der Begründung, schließlich werde nur dargestellt, wie sich Asylbetrüger die Sozialgesetze zunutze machten und die Politik diesem Mißbrauch nicht Einhalt gebiete.

Das Landgericht Hannover jedoch schloß sich diesen verharmlosenden, unangemessenen Argumenten nicht an. Es bestätigte die Verurteilung wegen Volksverhetzung. Es bleibt vorerst also bei den 90 Tagessätzen für den Angeklagten. Wie Oberstaatsanwalt Borchers erkannte auch Richter Warda die grundsätzliche Bedeutung des Falls und begründete eindringlich.

Das »Gedicht« beschwöre Urängste der Menschen: die Angst um Leben und Gesundheit der Menschen, die Angst um ihre Kinder, die Angst um Wohlstand. Der Asylbewerber werde dargestellt als einer, der Besitz, Existenz, das gesamte soziale System in Deutschland, ja sogar das Dach über dem Kopf jedes einzelnen gefährde.

Am Schluß spiele das »Gedicht« überdies noch auf eine andere Urangst gerade der Deutschen an - ihre Nazivergangenheit. Sie wirke bis heute nach. »Dies alles hat uns bewogen, den Tatbestand des Aufstachelns zum Haß anzunehmen - im Sinne des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung.«

Asylbewerber würden als eine hassenswerte Bevölkerungsgruppe auf allerunterster Stufe dargestellt. »Solchen Menschen spricht man das Recht ab, in unserer Gesellschaft zu existieren. Wir sahen darin eine Verletzung der Menschenwürde.«

Nach Meinung der Kammer gefährdet das »Asylbetrüger«-Machwerk den öffentlichen Frieden. Es werde zwar nicht direkt zu Gewalt aufgefordert. Doch »man kommt nicht auf die Idee, seinen Nachbarn zu erschießen, nur weil er anderen Glaubens ist. Wer sich allerdings von einer Welle der öffentlichen Meinung getragen fühlt, der tut so etwas gleichwohl«.

Von einer Satire könne nicht gesprochen werden. »Was soll einen Menschen mit halbwegs intakter innerer Psyche hier zum Lachen bringen?« Das sei viel eher Stimmungsmache übelster Art.

»Die Anwendung unserer Gesetze ist auf dem historischen Hintergrund zu sehen«, fuhr Warda fort. »Wir müssen die Sensibilität der Öffentlichkeit sehen. Die politischen Parteien haben sich des Ausländerthemas bedient, ganze Wahlprogramme waren davon beherrscht, über die quälenden politischen Debatten berichtete die Presse bis zum Überdruß - all das fließt inzwischen in den Tatbestand mit ein. Da muß die Tat in einem anderen Licht erscheinen.«

Die individuelle Schuld des Angeklagten hielt das Gericht, wie vorher schon die Staatsanwaltschaft, für gering. Der Angeklagte Heisig wurde nicht in eine linke oder eine rechte Ecke gestellt. Aber: »Man muß nicht ein Nazi sein, um die Menschenwürde anderer anzugreifen.«

Heisig begriff nichts. Er unterbrach den Richter: »Unverschämtheit!« Oder er schrie: »Das ist eine Unterstellung, das mit Adolf und den Juden. Das ist nicht im Sinne des Erfinders.« Als nächste Instanz darf sich nun das Oberlandesgericht Celle mit ihm und der »Satire zum Aufrütteln« befassen.

Es wird über die Entscheidung der Strafkammer in Hannover im Schatten einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu befinden haben. Der hob jetzt ein Urteil über den NPD-Bundesvorsitzenden Günter Deckert als »zu pauschal« auf, gegen den wegen übler Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Aufstachelung zum Rassenhaß auf ein Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung erkannt worden war. Deckert hatte einen Vortrag zustimmend kommentiert, in dem behauptet wurde, es habe keine Massenmorde an Juden in Gaskammern gegeben. In einer neuen Hauptverhandlung soll nun ergründet werden, ob sich Deckert dadurch mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziert hat.

Der Strafgesetzparagraph »Volksverhetzung« ist kein gesetzgeberisches Meisterwerk. Doch besonderer richterlicher Energie bedarf seine Anwendung, wenn es um die »Auschwitz-Lüge« oder ein Machwerk wie »Herr Asylbetrüger« geht, eigentlich nicht. Da steht nicht die Freiheit der Gesinnung und der Meinung auf dem Spiel. Da wird geheizt, da wird gehetzt. Da wird die Menschenwürde angegriffen. Da wird das Klima für Taten bereitet, von denen es dann in Strafurteilen heißt, sie seien einer Gesinnung auf niedrigster Ebene entsprungen.

Wenn es um »Volksverhetzung« geht, schwebt die Strafjustiz oft hoch über dem Feld, auf dem Gewalt nicht hätte wachsen können, wenn Urteile unmißverständliche Zeichen gesetzt hätten. Y *VITA-KASTEN-1 *ÜBERSCHRIFT:

Volksverhetzung *

als strafrechtlicher Tatbestand ist nicht so leicht zu definieren. »Die Juden sind Untermenschen« ist Volksverhetzung. »Die Rechtsanwälte sind Rechtsverdreher« hingegen nicht. Ein gereimtes Machwerk, das vom »Asylbetrüger« handelt und von dem niemand weiß, aus welcher trüben Quelle es stammt, beschäftigt seit einiger Zeit Staatsanwaltschaften und Gerichte. Verurteilten die Amtsgerichte wegen Volksverhetzung, hoben die nächsten Instanzen wieder auf. Das Landgericht Hannover hat jetzt Neues, Grundsätzliches gesagt und gewagt.

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