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SCHIESSBEFEHL.

aus DER SPIEGEL 38/1966

Ulbrichts Militär- und Sicherheitsbeauftragter Erich Honecker hat den Chef des Kommandos Grenze der Volksarmee, Generalmajor Erich Peter, angewiesen, für eine schärfere Befolgung des Schießbefehls im Grenzdienst zu sorgen. Nach Ansicht Honeckers gelingt immer mehr Soldaten wegen des nachlässigen Waffengebrauchs der DDR-Grenzposten die Flucht in den Westen. Neben den allgemeinen Schußwaffenbestimmungen der Volksarmee - »Anruf, Warnschuß, Zielschuß« - existieren besondere Vorschriften für den Waffengebrauch im Grenzdienst: Auf uniformierte Flüchtlinge muß ebenso wie auf Zivilisten, die schon das letzte Hindernis östlich der Demarkationslinie erreicht haben und unmittelbar vor dem Grenzübertritt stehen, sofort gezielt geschossen werden. Dabei können Einschläge auf westlichem Territorium in Kauf genommen werden - es sei denn, westalliiertes Militärpersonal würde gefährdet.

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