SCHILD-BÜRGER
Die SPIEGEL-Leser Dr. Mensing und Hauptschriftleiter Stumpf übersehen in ihren Zuschriften zum Artikel über die »Stolze Denkweise«, daß es sich bei dem offenen Streit um das Wort »bürgerlich« doch zunächst um einen Rechtsstreit handelt. Als solcher verdankt er seinen Reiz wohl weniger dem soziologischen Begriff des »Bürgerlichen« als einer latent-schildbürgerlich juristischen Seite. Was nämlich geschähe, wenn ein rechtsgültiges Urteil feststellen würde: Ja, es gibt auch heute noch - mit allen juristischen Konsequenzen -»bürgerliche« und »nichtbürgerliche« Gruppen! Könnte dann ein Nichtbürgerlicher das »Bürgerliche Gesetzbuch« für sich außer Kraft setzen? Müßte es umgetauft werden? Und die »bürgerlichen Ehrenrechte« - wären sie damit automatisch einem Teil des Volkes aberkannt?
Spork-Eichholz GERHARD ROMAHN
Fragt doch Herrn Ollenhauer, ob er seine Partei als eine bürgerliche Partei betrachtet! Er muß es doch wissen. Wir wissen es auch. Freilich ist damit noch nicht gesagt; daß es auch das Gericht weiß.
Aschaffenburg DR. BAUER Rechtsanwalt