ZEITUNGEN Schleichwerbung in Mengele-Film verboten
Im Kampf um den imageträchtigen Titel der Hauptstadt-Zeitung hat der Berliner »Tagesspiegel« offenbar zu unlauteren Mitteln gegriffen. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Verlag vom Berliner Landgericht verboten, in dem Kinofilm »Nichts als die Wahrheit«, der von einem fiktiven Prozess gegen den KZ-Arzt Josef Mengele handelt, Schleichwerbung zu betreiben - »sofern nicht auf den werblichen Charakter der Einblendungen ... hingewiesen wird«. Tatsächlich wird das Blatt aus dem Holtzbrinck-Verlag ("Zeit«, »Handelsblatt") derart häufig in die Kamera gehalten, dass die Berliner Stadtzeitschrift »Tip« ihre Rezension mit den Worten »Der Tagesspiegel-Leser von Auschwitz« überschrieb. »Da wurde vergebens versucht, mit suggestiver Beeinflussung neue Leser zu finden«, sagt Christian Schertz, Anwalt des Berliner Verlages, der die Verfügung erwirkte.