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Sexuelle Belästigung Schutz vor Anmache

aus DER SPIEGEL 1/1994

Die Stadtverwaltung Köln hat als erste deutsche Kommune eine Dienstanweisung »Zum Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz« erlassen. Damit sollen Frauen und Männer vor sexuellen Übergriffen und herabsetzender Anmache in Büros und städtischen Werkstätten geschützt werden. Vorgesetzte werden auf ihre Verantwortung für ein Arbeitsklima hingewiesen, in dem die persönliche Integrität aller Beschäftigten respektiert wird. Bei einer vorangegangenen Untersuchung in mehreren Stadtverwaltungen hatten Wissenschaftler festgestellt, daß sich rund 70 Prozent der Frauen schon mal am Arbeitsplatz sexuell belästigt fühlten.

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