Zur Ausgabe
Artikel 21 / 86

PROZESSE Schwarz vor Augen

Wieder einmal Gerichtsprobleme mit der Politgewalt: In den Prozessen um die Demonstrationsschlacht von Grohnde schwankt die Justiz zwischen Hilflosigkeit und Härte.
aus DER SPIEGEL 20/1978

Ein Prozeßbesucher hatte ins hannoversche Landgericht sein Strafgesetzbuch mitgebracht. Doch die kontrollierenden Polizeibeamten wollten das Buch nicht in den Schwurgerichtssaal lassen, und der hinzugerufene Strafkammervorsitzende wollte auch nicht. »Man könnte es als Wurfgeschoß benutzen«, beschied der Richter den Mann mit dem Buch.

Wuchtiger Umgang mit dem Strafrecht wird in Hannover derzeit tatsächlich praktiziert, einstweilen allerdings mehr durch die Justiz. In einer mehrmonatigen Prozeßserie wird die bislang gewalttätigste Schlacht der westdeutschen Demonstrationsgeschichte aufgearbeitet: die Zusammenstöße am Atommeiler-Baugelände von Grohnde im März letzten Jahres. Elf der rund 15 000 Demonstranten stehen seit Anfang des Jahres vor Gericht.

»Verbrecher«, urteilte Ministerpräsident Ernst Albrecht schon mal vorab, die »ihrer gerechten Bestrafung zugeführt« werden müßten -- und das Verhandlungsklima ist denn auch danach.

Die schwerbelasteten Angeklagten, für die es vorwiegend um Landfriedensbruch und Körperverletzung geht, mögen nichts bereuen und für künftig nichts versprechen. Der Zuschauerraum ist wie erwartet voll von Genossen und Solidarität. Haß und Hohn verunsichern die Richter, eine Verständigung über die Grenzen von Bürgerrechten und Strafnormen scheint schier unmöglich. So entschied sich Hannovers Justiz dafür, bei dieser Prozeßwelle, die noch bis zum Herbst reichen wird, vor allem Härte herauszukehren:

* Polizei riegelt das Sitzungsgebäude ab, wie sonst nur von Terroristenverfahren gewohnt. Sollstärke allein im Sitzungssaal: 25 Beamte.

* Die Grohnde-Verfahren, je bis zu zwölf Sitzungstage lang, beschäftigen vier Strafkammern. Damit deren Alltagsgeschäfte weitergehen, wurden Hilfsstrafkammern gebildet. Staatsanwalt Nikolaus Borchers: »Kein Zweifel, das Verfahren lähmt die Justiz.«

* Alle bisherigen Urteile ergingen ohne Bewährung -- ungewöhnlich immerhin angesichts der Strafmaße (im Schnitt rund ein Jahr) und der jungen, überwiegend nicht vorbestraften Angeklagten.

Der Anlaß des niedersächsischen Rundumschlags war spektakulär genug. Für den 19. März letzten Jahres hatten an die 40 Bürgerinitiativen zur Demonstration in Grohnde aufgerufen. Von vornherein aber hatten militante Atomgegner und Politrocker der K-Gruppen es auf die Kontrolle der Ereignisse abgesehen. Und Grohnde bekamen sie in den Griff wie nie zuvor.

Mit fast schon militärischer Stabsarbeit. funkgesteuerter Schlachtenlenkung und schwerem Gerät setzten sie zum Sturm auf die Baustelle an. Befehligt von Vermummten, drängten kampfgeschulte Stoßtrupps zum Metallgitterzaun des Baugeländes, Steinwerfer bombten das Vorfeld frei, werkzeugbewehrte »Knabberer« nahmen den Zaun in Angriff. Aus der staatsanwaltlichen Auflistung des Arsenals:

Holztransparente, Planen und Teppiche, Schlagstöcke. Nagellatten, Stoßwaffen. Stangen, umgearbeitete Äxte, Stöcke mit Saugvorrichtung an der Spitze, Zwillen, Schrauben, Schraubmuttern, Stahlkugeln, Pflastersteine, Molotowcocktails, Plastiktüten mit Öl und solche mit Krähenfüßen, Bolzenachneider, im Griffbereich umwickelte Eisensägeblätter. Wurfanker mit langen Tauen, Drahtseile, Taue, Flaschenzüge, Seilwinden, Schweißgeräte, Trennscheiben, Antriebsaggregat und Aluminiumdrachen.

Auch die Ordnungsmacht war nicht unvorbereitet. Nach den Erfahrungen früherer Kernkraftproben von Wyh! und Brokdorf hatte die Polizeiführung in Grohnde über 5000 Beamte »zum Zwecke des Versammlungsschutzes und der Verkehrslenkung« zusammengezogen und hielt, als der rabiate Ansturm begann, voll dagegen. Mit Knüppelhieben, Hundebissen, Pferdetritten sahen sich auch Unbeteiligte traktiert. Fliehenden Demonstranten wurde feste nachgesetzt. (Polizistenbericht: »Es ist richtig, daß ... eine Reiterattacke durchgeführt wurde, bei der einige Demonstranten umgeritten wurden.")

Als Chaotensturm und Knüppelschlacht endeten, waren Hunderte Beamte und Demonstranten verletzt -- eine neue Dimension der Gewalttätigkeit, und Politiker, die aus den Brokdorfer Erfahrungen gelernt zu haben glaubten, zogen ratlos Bilanz. Ministerpräsident Albrecht bekannte sich »aufgewühlt« und »tief erschüttert«. Auch die Justiz zeigte nach der Grohnder Schlacht Einordnungsschwierigkeiten. Einen »schwerwiegenden Angriff auf wichtige Grundlagen der Staatsordnung« erkannte das Oberlandesgericht Celle -- fast so, als wäre das Wüten der Öljacken schon ein Stück vom Putsch.

Diese Einschätzung steht für Notstandsängste, die nach Grohnde manchen hohen Staatsgewaltsträger umtrieben und nun unübersehbar nach Hannover reichen. Denn die dortige Justiz hat den Celler Ton aufgegriffen. So stellte sich in den Grohnde-Prozessen unvermeidlich ein, was die bundesdeutsche Auseinandersetzung mit extremer Politgewalt letztens immer häufiger kennzeichnete: Die juristische Aufarbeitung ist affektgeladen, mißrät.

Und die obligaten Prozeßbeschwernisse bleiben auch nicht aus. Allen Ernstes hatten die Terminplaner mit teils nur eintägiger Verhandlungsdauer je Angeklagten gerechnet; aber zehn bis zwölf Tage sind mittlerweile die Regel. Zeugenaufmärsche und Serien von Beweisanträgen dehnen die Prozesse unkalkulierbar.

Hier führt die hannoversche Entscheidung, statt gebündelter Verhandlung elf einzelne Prozesse anzusetzen, zum programmierten Leerlauf. Die elf Anklageschriften stimmen über rund zwei Drittel ihres Umfangs wörtlich überein. Das bedeutet: Über denselben Sachverhalt muß stets aufs neue Beweis erhoben werden. Außerdem sammeln nun vier verschiedene Strafkammern nebeneinander ihre mühseligen Erfahrungen mit Grohnde und den Beteiligten, mit Verteidigertaktik und Beweisnot. Die Verständigungsschwierigkeiten multiplizieren sich spürbar.

Vor Gericht stehen keineswegs die Dirigenten von Grohnde, denn die blieben unerkannt in der Menge. Ermittlungen zielten auf die Zufallsgruppe derjenigen, die laut Polizeiaussage bei Gewalttaten ertappt und festgenommen worden waren. Nach Einstellung von 110 Ermittlungsverfahren blieb für Hannover schließlich die Anklage gegen elf, »bei denen die Staatsanwaltschaft meint, juristisch was im Köcher zu haben«, wie ein Verteidiger meint.

Das ist hier und da nicht allzuviel: Nicht einmal sind alle Beschuldigten eindeutig als Täter identifizert. Daß es beamteten Kombattanten oft schwerfällt, Akteure aus dem Getümmel hinterher für den Prozeß exakt zu beschreiben, ist so gerichtsbekannt wiewohl auch unvermeidlich. Doch nur selten geht vor Gericht eine derart vage Zeugenbeschreibung von Tat und Tätern durch wie im Fall des 22jährigen Christian Gercke. Der soll einen Polizisten mit einer Eisenstange auf den Kopf geschlagen haben und wurde deshalb wegen Widerstand, besonders schwerem Landfriedensbruch und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Die Indizienlage: Die Schlagspur auf dem Helm nennt der Gutachter minimal; eine Eisenstange fand sich weder beim Festgenommenen noch in Tatortnähe; und der geschlagene Polizist, einziger Tatzeuge, sagt aus, er habe während des Angriffs »schattenhaft eine menschliche Gestalt« wahrgenommen, bevor ihm kurzzeitig »schwarz vor Augen« wurde. Den Angeklagten sah der Beamte also nur vor und nach der Attacke. Er hält ihn aber für den Täter.

Daraufhin wurde Gercke, obwohl vom Gericht als »manipulierter Mitläufer« eingestuft, zu elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Bewährung gab es nicht, zumal das Gericht ihn für einen Gewalttäter hält, der »nicht gewillt ist, die Rechtsordnung anzuerkennen«.

Ein Gesinnungsurteil? Oder gar »eine Art Kriegserklärung«, wie einer der hannoverschen Anwälte solche Urteile bezeichnet? Jedenfalls wird in Hannover deutlich, wie weit bei dieser Art Prozesse das Rechtsverständnis beiderseits des Richtertischs schon auseinandergedriftet ist.

Auf der einen Seite die systemverdrossenen Jungen. Bürgerrecht auf zivilen Ungehorsam und allgemein wachsender Zweifel am Atomprogramm vermischten sich für sie zur Legitimierung von Grohnde, zumal sie ja nur »Gegengewalt« geübt haben wollen.

Der Gegensatz zur Justiz, die sich, streng formgebunden, in Begriffen wie Baugenehmigungen, Strafanspruch und Versammlungsrecht zu bewegen hat, bricht in Hannover schroff hervor. Dort lassen sich die Gerichtspersonen allerdings auch kaum herbei, die Kluft zu den Angeklagten und deren Parteigängern im Publikum zu überbrücken. Die Justiz, am längeren Hebel, straft in einzelnen Fällen einfach ab.

Starrheit, mit der in Hannover auf die ungewohnte Herausforderung der Demonstrantenprozesse reagiert wird, steigert sich bisweilen zur Komik. So mißt die Verfügung zur »Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung«, die ein Richter erlassen hat, dreieinhalb Seiten und 15 Punkte. Beispiel:

11.) Zur Sicherung der Feststellung der Personalien von Zuschauern, die möglicherweise die Sitzung stören, sind die verwahrten Ausweispapiere von Justizbeamten abzulichten und die Photokopien beschleunigt allein mir vorzulegen. Sie werden nach Sitzungsschluß vernichtet.

Einmal eckt ein Angeklagter bei seinen Richtern an, weil er dem als Zeugen anwesenden Ministerpräsidenten Dr. rer. pol. Ernst Carl Julius Albrecht den gebührenden Respekt versagt hat. Aus dem Gerichtsbeschluß: Der Delinquent habe den Ministerpräsidenten »in dem deutlich erkennbaren Bestreben der Herabsetzung als »den Albrecht« bezeichnet«. 300 Mark Ordnungsgeld.

Mehr lesen über

Zur Ausgabe
Artikel 21 / 86
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren