SICHTFEHLER
(Nr. 51/1968, Bonn)
In Ihrer Ausgabe vom 16. Dezember bringen Sie unter der Überschrift »Böser Schein« einen Bericht über ein Gespräch, zu dem ich eine Reihe von Korrespondenten eingeladen hatte, um sie an den Überlegungen teilnehmen zu lassen, die das Auswärtige Amt über das gegen Botschafter Müller-Roschach eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren und seine möglichen Konsequenzen anstellt. Ihr Korrespondent hat das Gespräch leider ungenau wiedergegeben. Er hat vor allem unterlassen, zu erwähnen, daß das Auswärtige Amt selbstverständlich sich schützend vor seine Beamten stellen wird, solange ihnen schuldhaftes Verhalten nicht nachgewiesen wird.
Ich würde hierüber hinweggehen, wenn der Artikel nicht die schwerwiegende Behauptung enthielte, ich sei von den schweizerischen Behörden nach Kriegsende zum »Nazi-Aktivist« erklärt worden, und mir sei deshalb der Aufenthalt in der Schweiz verwehrt worden.
Hieran ist nur richtig, daß ich als Gesandtschaftsrat in Bern mit allen anderen deutschen Diplomaten aufgrund einer Pauschalmaßnahme der schweizerischen Regierung nach Kriegsende die Schweiz zu verlassen hatte. Von »Nazi-Aktivist« war nicht die Rede. Im Gegenteil, schon ein halbes Jahr nach der Ausweisung erhielt ich einen Einreise-Sichtvermerk der schweizerischen Behörden. Das hätte die Schweiz einem auch nur »Nazi-Verdächtigen« bestimmt nicht gewährt.
Bonn DR. GEORG FEDERER*
* Leiter der Personalabteilung des Auswärtigen Amts.