Zur Ausgabe
Artikel 17 / 87

NEONAZIS Solche Elemente

Fememord unter Neonazis: Nach Art des Dritten Reiches wurde ein schwuler Mitkämpfer getötet - im Auftrag?
aus DER SPIEGEL 24/1981

Unterm Hakenkreuz kämpft die »Aktionsfront Nationaler Sozialisten« gegen »Rotfront« und gegen »Reaktion« -- wie einst Hitlers Bewegung.

Für Angehörige dieser vor allem im norddeutschen Raum aktiven Neonazi-Gruppe gibt es kein Zurück: Abtrünnigen droht der Tod. Laut Gruppenmotto, das ein Frontkämpfer vor Gericht preisgab, ist »die Heide groß genug, um sie da zu verscharren«. Auch darin tun sie es den Vorbildern aus der Hitler-Zeit gleich: Die Drohung mit dem Mord in den eigenen Reihen ist ernst gemeint. Fünf Hamburger Mitglieder der Aktionsfront (ANS) beschlossen am Himmelfahrtstag, einen Mitkämpfer zu beseitigen.

So geschah es: Am gleichen Abend fanden sie den 26jährigen Johannes Bügner im Hamburger Schwulenlokal »Can-Can«, vormals ein Nazitreff namens »Endstation«, lockten ihn unter einem Vorwand zur Autofahrt mit dreien der Verschwörer ins Holsteinische Umland und brachten ihn dort um. Bei einem Stopp nahe Stemwarde schlug, wie vorher vereinbart, der 28jährige Aktionsfront-Mann Friedhelm E. das Opfer mit Fausthieben zu Boden. Dann stieß er fast zwei Dutzend Mal mit einem Fahrtenmesser zu. Schließlich durchschnitt er dem Verletzten noch die Kehle.

Tags darauf fand ein Mopedfahrer die Leiche Bügners, und als ein Mittäter, der 29jährige Michael F., sich der Polizei stellte, wurde das Quintett verhaftet. E. gestand und »steht voll zur Tat« (Staatsanwaltschaft).

Bei der Abrechnung mit Bügner hielten es die jungen Nazis wiederum ganz mit den alten. Das Opfer war als potentieller Abweichler gestempelt; mehr noch aber verübelten die Bundesbrüder ihm gleichgeschlechtliche Veranlagung und Aktivität. Mit der brutalen Erfüllung der ANS-Devise, »gegen Perverse scharf durchzugreifen«, zeigten die Killer drastisch, daß unter dem braunen Nachwuchs auch der gewaltsame Schwulenhaß des Nazireichs fortlebt.

Damals galt Homosexualität als »der klare Ausdruck einer gegensätzlichen Geartetheit gegenüber der normalen Volksgemeinschaft« (Reichsrechtsführer Hans Frank) und wurde mörderisch verfolgt. Die SS massakrierte beim »Röhm-Putsch«, 1934, homosexuelle SA-Leute, Homosexuelle wurden in KZs gesteckt.

SS-Führer Heinrich Himmler drohte seinen Leuten, bei einschlägigen Indizien würden sie »im Konzentrationslager auf der Flucht erschossen«. Der »Erlaß des Führers zur Reinhaltung von SS und Polizei« schließlich sah ganz offiziell für denjenigen, »der mit einem Manne Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt«, die Todesstrafe vor.

Mit solchen Beispielen von Abgrenzungswut stützte das Dritte Reich die These vieler Wissenschaftler, bei Angehörigen faschistischer Männerbünde löse die Angst, selber von schwuler Identität heimgesucht zu werden, Verdrängungsreflexe aus.

»Totalität und Homosexualität gehören zusammen«, erkannte der Gesellschaftsphilosoph Theodor Adorno. Der Sozialpsychologe Klaus Theweleit S.106 schrieb: »Eine Reihe von Vorurteilen, falschen Vorstellungen und eigener Abwehr setzt sich in Bewegung, um bei der krampfhaften Sicherheit anzukommen, daß Homosexuelle erst mal die anderen seien.«

Ganz entsprechend diesem Muster verfuhren die ANS-Jungmannen mit dem Outsider Johannes Bügner. Durch ihre rabiate Bluttat brachten sie zugleich eine Gruppe in Erinnerung, die aus der Sicht amtlicher Beobachter vom Verfassungsschutz zuletzt kaum mehr von Belang war. War die ANS im Verfassungsschutzbericht noch 1978 als »eine der militantesten neonazistischen Gruppen« verzeichnet, so sei deren Aktivität dann »immer mehr zurück« gegangen, die Schar der Aktivisten auf »nur noch wenige Anhänger« geschrumpft.

Die Ermittler glaubten die ANS, seit Aburteilung maßgeblicher Gruppenmitglieder in einem spektakulären Neonazi-Prozeß in Bückeburg, faktisch zerschlagen. Den braunen Angeklagten war eine Kette schwerkrimineller Taten nachgewiesen worden -- vom Bankraub bis zum Überfall auf holländische Soldaten im Nato-Biwak.

Großaktionen wie die Befreiung des einstigen Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß aus alliierter Haft oder die Sprengung des KZ-Mahnmals Bergen-Belsen mußten freilich Planer-Phantasie bleiben: Mit Freiheitsstrafen zwischen vier und elf Jahren zogen die Richter den Zirkel aus dem Verkehr.

Der Gründer und Anführer der ANS, der frühere Bundeswehrleutnant S.107 Michael Kühnen, 25, kam noch am günstigsten davon. Er wurde lediglich für Volksverhetzung, Gewaltverherrlichung und Aufstachelung zum Rassenhaß belangt, im Gegensatz zu den meisten Mitangeklagten aber nicht einmal wegen der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« verurteilt. »Gau-Führer« Kühnen erhielt vier Jahre und sitzt derzeit im Hochsicherheitstrakt der Vollzugsanstalt Celle.

Kühnen und seine Bewegung genossen in Norddeutschland viel Bewegungsfreiheit. Die amtliche Bewertung des ANS-Treibens war lange Zeit milde. Das ging von kaum einmal geahndeten Aufmärschen in schwarzer Montur bis zu schleppender Aburteilung von gewalttätigen Übergriffen der Nazisprosse auf politische Gegner.

1980 wurde aufgedeckt, daß die ANS gar zu jenen Organisationen zählt, die nach Maßgabe der Finanzbehörden mit steuerlich absetzbaren Spenden bedacht werden dürfen. Ein peinliches Versehen der Verwaltung, aber symptomatisch durchaus für den lange geübten Gleichmut öffentlicher Stellen dem Rechtsextremismus gegenüber. In dieses Bild passen aber immer noch seltsame Privilegien Kühnens in der Celler Anstalt. Trotz Isolierhaft mit Betonvollzug und Trennscheibe, im Prinzip nicht anders als beim Zellennachbarn Karl-Heinz Dellwo von der RAF, darf Michael Kühnen den Besuch aktiver Gesinnungsleute empfangen. Am 20. Mai beispielsweise waren zwei der späteren Bluttäter bei ihrem Gau-Führer -- E. und F..

Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums werden auch beim Isolierhäftling Kühnen die Besucherlisten »streng« gesiebt und später dann die Gespräche »weitestgehend überwacht, so daß keine Anweisungen nach draußen übermittelt werden können«.

Allerdings hatten die Vollzugsverantwortlichen schon an der ANS-Zugehörigkeit der Besucher E. und F. nichts auszusetzen. In der Sprechzelle scheint ihnen dann auch entgangen zu sein, daß die Unterredung, nach späterem Eingeständnis der Gesprächsteilnehmer, ständig um Fragen der Gruppenorganisation kreiste.

Das erklärt dann auch, weshalb die Kommunikation der Aktionsfront trotz Inhaftierung des harten Kerns kaum gelitten zu haben scheint. Im Verhör nach dem Mord gestand Friedhelm E., er habe im Auftrag gefangener Oberer »eine straffe Organisation der Aktionsfront aufzubauen«.

Auch für den Mord an Bügner gab es offenkundig eine Direktive -- die Staatsanwaltschaft sucht nun nach dem »geistigen Urheber« eines Papiers vom 21. Mai, einen Tag nach dem ANS-Kontakt von Celle, das den fünf ANS-Mannen beim Mordkomplott vorgelegen hat. Die anderthalb Maschinenseiten lange Schrift ist mit »Interne Information Nr. 2« betitelt und vom »21. des Wonnemonats« datiert. Sie enthält den »Auftrag, gegen Perverse, Homosexuelle und Verräter scharf vorzugehen«. Die Schrift ächtet zwei Gruppenmitglieder namentlich ("Gewarnt wird vor ..."), darunter Bügner.

Den beiden wird befohlen, »mit sofortiger Wirkung jeglichen Kontakt zu nationalen Leuten, Kameraden und Organisationen abzubrechen, andernfalls wir Wege wissen, uns vor solchen Elementen zu schützen«.

Die Wahl des Weges blieb, acht Tage später, wohl den Exekutoren überlassen, glauben die mit den Mordermittlungen befaßten schleswig-holsteinischen Justizstellen. Aber für das Feme-Papier sei, so ein Staatsanwalt, »das Celler Gespräch vom Vortag nicht ohne Ursächlichkeit«.

Zur Ausgabe
Artikel 17 / 87
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten