»Sonst gibt es eine Katastrophe«
Wir sind zutiefst besorgt über die Tendenzen in der Entwicklung, Verbreitung und Aufstellung neuer Waffensysteme. Die von ihnen ausgehende Bedrohung verschärft sich noch durch eine Verschlechterung der internationalen Beziehungen. Wenn es den Staaten nicht gelingt, eine Umkehr dieser Tendenzen herbeizuführen, wird die Welt auf eine Katastrophe zusteuern. Maßnahmen zu ihrer Verhütung sind also dringend geboten.
Mehr von dem zu tun, was bisher getan wurde, reicht nicht aus. Wir meinen, daß die Notwendigkeit besteht, im friedlichen Kampf gegen Krieg und Zerstörung einen neuen Anfang zu machen.
Alle Staaten haben ein Recht auf Sicherheit. Da es keine Weltbehörde gibt, die das Recht und die Macht besitzt, internationale Beziehungen zu regeln, müssen die einzelnen Staaten sich selbst schützen. Doch wenn sich nicht alle selbst beschränken und die Gegebenheiten des Atomzeitalters richtig einschätzen, muß das Streben nach Sicherheit zu einem verstärkten Rüstungswettlauf und gespannten politischen Beziehungen führen, und am Ende ergibt sich weniger Sicherheit für alle Beteiligten.
Die Kernwaffen haben nicht nur den Umfang der Kriegsanstrengungen, sondern auch das Wesen des Krieges selbst verändert. Im Atomzeitalter kann der Krieg nicht länger ein Mittel der Politik, sondern nur noch ein Anlaß zu Zerstörungen von nie gekanntem Ausmaß sein. Die Staaten können für ihre Sicherheit nicht mehr auf Kosten anderer Staaten sorgen - das ist nur noch durch Zusammenarbeit möglich.
Sicherheit im Kernwaffenzeitalter heißt gemeinsame Sicherheit. Sogar ideologische und politische Gegner haben ein gemeinsames Interesse am Überleben. Es erfordert Waffenbrüderschaft gegen den Krieg selbst. Die Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung müssen vom Streben nach gemeinsamem Nutzen und nicht vom Vorteil für die eigene Seite bestimmt sein. Eine Ideologie der gemeinsamen Sicherheit muß an die Stelle der bisherigen Abschreckung durch Hochrüstung treten. Der Frieden in der Welt muß sich auf ein Engagement für das gemeinsame Überleben statt auf die Drohung gegenseitiger Auslöschung gründen.
Wir müssen aus der Sackgasse heraus und zu einer abwärts gerichteten Rüstungsspirale kommen.
Absichtliche Bestrebungen, bestimmte Verhandlungen über die Begrenzung und Reduzierung der Rüstung mit der allgemeinen außenpolitischen Haltung des Kontrahenten zu koppeln, lassen sich mit unseren Vorstellungen von gemeinsamer Sicherheit nicht vereinbaren. Verhandlungen über die Begrenzung und den Abbau der Rüstung erfordern ein hohes Maß an Stetigkeit und Zuverlässigkeit. Sie sind keine Geschenke an einen Verhandlungspartner oder Belohnungen für sein gutes Verhalten, sondern ein Mittel, um eine gemeinsame Sicherheit zu erreichen und aus der Verfolgung gemeinsamer Interessen Nutzen zu ziehen.
Es ist die Aufgabe der Außenpolitik, Konflikte zu isolieren, sie aufzuteilen, einzugrenzen und zu minimalisieren - nicht aber, sie auszuweiten und zu verstärken. Eine vorausgehende politische Einigung darf nicht zur Bedingung für Verhandlungen über Rüstungsbegrenzungen gemacht werden. Umgekehrt aber können Vereinbarungen über Rüstungsbegrenzung und Abrüstung die Lösung politischer Probleme erleichtern. Die Kommission betrachtet den Gedanken an eine Kopplung mit politischen Fragen als ein ungeeignetes Prinzip, das aufgegeben werden sollte.
Die nukleare Herausforderung
In einem Kernwaffenkrieg wird es keinen Sieger geben. Der Einsatz von Kernwaffen würde Zerstörung und menschliches Leid in einem Ausmaß nach sich S.38 ziehen, das jeden Gedanken an Sieg verbietet. Die Anzahl vorhandener Kernwaffen und die fast absolute Gewißheit eines vernichtenden Vergeltungsschlages lassen es sinnlos und gefährlich erscheinen, den Kernwaffenkrieg als ein Mittel zur Verfolgung nationaler politischer Ziele in Betracht zu ziehen. Ein Kernwaffenkrieg würde einer beispiellosen Katastrophe und dem Selbstmord seiner Anstifter gleichkommen.
Schon der Gedanke, daß man einen begrenzten Atomkrieg führen könne, ist gefährlich. Nuklearwaffen sind keine Waffen für einen Krieg. Ist die atomare Schwelle einmal überschritten, wird die Eigengesetzlichkeit der Eskalation die Entwicklung unerbittlich bis zur Katastrophe vorantreiben.
Selbst wenn man von der Einsicht ausgeht, daß Atomkriege nicht unter Kontrolle gehalten werden können, werden die Nationen den Versuch unternehmen, einen Krieg, sollte er ausbrechen, zu begrenzen. Paradoxerweise können Vorbereitungen auf eine solche Situation, wie sie sich in der Beschaffung bestimmter Waffen und Steuersysteme manifestieren, dadurch gefährlich werden, daß sie als eine Annahme der Möglichkeit eines begrenzten Atomkrieges im Rahmen einer kalkulierten Politik angesehen werden könnten.
Kein Abschreckungssystem ist narrensicher, es könnte auf mancherlei Weise durchbrochen werden - unter anderem durch einen technischen Fehler, menschliches Versagen, Fehlbeurteilung oder durch den Lawineneffekt eines örtlichen Konflikts. Die Nationen müssen sich durch umfassende Vereinbarungen über Notfall-Nachrichtenverbindungen vor solchen Pannen schützen. Doch sie müssen ebenfalls die Doktrinen und Vorbereitungen für einen begrenzten Atomkrieg im Rahmen einer kalkulierten Politik aufgeben.
Die nukleare Abschreckung kann keine dauerhafte Grundlage für Frieden, Stabilität und Gerechtigkeit unter den Völkern abgeben. Sie kann nur ein Notbehelf auf Zeit sein und muß durch ein Konzept der gemeinsamen Sicherheit ersetzt werden.
Die Verhandlungen zur strategischen Rüstungskontrolle (Salt) müssen ohne Vorbedingungen und ohne weitere Verzögerungen wieder aufgenommen werden.
Auf die quantitative Reduzierung und die qualitative Begrenzung sollte besonderer Nachdruck gelegt werden, um die Befürchtungen vor einem Erstschlag, der einen Gegner entwaffnen oder einem möglichen Angriff durch einen vorsorglichen Überraschungsangriff zuvorkommen soll, zu mildern.
Weitere Abkommen sollten auf eine schrittweise erfolgende, gänzliche Beseitigung der strategischen Kernwaffen abzielen, wodurch die Arsenale der Kernwaffenstaaten auf kleine, sicher beherrschbare strategische Waffensysteme nach dem Prinzip »Sicherheit durch Gleichgewicht« begrenzt würden.
Die bedrohlichste militärische Ost-West-Konfrontation ist die europäische, die zwischen der Nato und dem Warschauer Pakt besteht. In Europa ist gegenwärtig die größte Konzentration militärischer Machtmittel der Geschichte festzustellen.
Wir sind überzeugt, daß ein großer konventioneller Krieg im dichtbevölkerten Europa außerordentliche Zerstörungen anrichten und höchstwahrscheinlich auf das Atomkriegsniveau eskalieren würde. Die Streitkräfte, die sich heute in Europa gegenüberstehen, sind weit stärker, als es nach einer realistischen Einschätzung normaler Sicherheitserfordernisse notwendig wäre.
Seit 1973 verhandeln die beiden sich in Europa gegenüberstehenden Bündnisse in Wien über ein Abkommen zur gegenseitigen Truppenreduzierung in Mitteleuropa. Sie haben sich auf die meisten wichtigen Grundsätze für solch ein Abkommen geeinigt. Es sieht eine Reduzierung in zwei Phasen mit einer Höchstgrenze von 900 000 Mann für jede Seite und einer Teilgrenze von 700 000 Mann für die Landstreitkräfte im Reduzierungsgebiet vor. Beide Seiten müssen sich noch über die gegenwärtige Truppenstärke im Reduzierungsgebiet, Einzelheiten des Übergangs von der einen zur anderen Reduzierungsphase und über den Umfang der flankierenden Maßnahmen einigen. Die Kommission meint, daß die restlichen Meinungsverschiedenheiten überwunden werden können, sofern der politische Wille dazu vorhanden ist. Wir empfehlen dringend, eine Konferenz der Außenminister der Teilnehmerstaaten einzuberufen, um die Meinungsverschiedenheiten zu beseitigen und noch vor Ablauf des Jahres 1982 ein Abkommen zu schließen.
Unser Vorschlag für eine stufenweise Beseitigung der nuklearen Bedrohung Europas umfaßt die Schaffung einer kernwaffenfreien Gefechtszone, Maßnahmen zur Erhöhung der atomaren Schwelle und zur Minderung der Versuchung, Kernwaffen frühzeitig einzusetzen, sowie erhebliche Reduzierungen der nuklearen Mittel- und Kurzstreckenwaffen aller Kategorien, die Europa bedrohen.
Wir weisen besonders auf die Gefahren hin, die von den Kernwaffen drohen, deren Trägersysteme in großer Zahl in vorgeschobenen Stellungen in Europa stationiert sind. Sie sind als atomare Gefechtsfeldwaffen (battlefield nuclear weapons) bekannt. Zu diesem Typ gehört ein Großteil der nuklearen Gefechtsköpfe der Nato und des Warschauer Pakts in Europa. Die Waffen sind so ausgelegt und aufgestellt, daß sie die Erdkampftruppen im unmittelbaren Gefechtskontakt mit dem Gegner unterstützen. Ihre Trägersysteme haben Reichweiten bis zu 150 km - es sind hauptsächlich Kurzstreckenraketen, Minen und Artilleriegeschosse. Die meisten der Trägersysteme sind »dual-capable«, das heißt, sie können konventionelle oder Atomsprengköpfe aufnehmen.
Weil diese atomaren Gefechtsfeldwaffen in vorgeschobenen Positionen stationiert sind, sind sie dem Risiko ausgesetzt, in einem bewaffneten Konflikt frühzeitig überrollt zu werden. Es ist schwierig, solche Waffen im Kampfgeschehen unter Kontrolle zu halten. Die Versuchung, den Einsatz der Atomwaffen an die örtlichen Kommandeure zu delegieren, wäre groß und würde die Gefahr des Überschreitens der atomaren Schwelle und weiterer Eskalation heraufbeschwören. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, daß die Gebiete beiderseits der Ost-West-Grenze in Mitteleuropa dichtbevölkert und hochindustrialisiert sind.
Die Kommission empfiehlt die Schaffung einer von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freien Zone, die von Mitteleuropa bis in die äußersten nördlichen und südlichen Flanken der beiden Bündnisse reicht. Diese Zone könnte ein Abkommen über ausgewogene Truppenreduzierung in Mitteleuropa ergänzen. In ihr wären keine Atomsprengköpfe zugelassen. Die Lagerung von Atomsprengköpfen S.40 wäre ebensowenig erlaubt wie Manöver mit simuliertem Kernwaffeneinsatz.
Es sollten auch Bestimmungen in das Vertragswerk aufgenommen werden, die das Lagern von Artilleriegeschossen und Kurzstreckenraketen für den wahlweisen konventionellen und atomaren Einsatz in dieser Zone regeln. Die geographische Ausdehnung der Zone sollte Gegenstand von Verhandlungen sein und wichtige örtliche Gegebenheiten berücksichtigen. Der Anschaulichkeit halber sei zunächst einmal eine Breite von 150 km auf beiden Seiten angenommen. Bestimmungen zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verbote müßten ebenfalls ausgehandelt werden. Sie sollten auf der Basis von Anforderungen eine begrenzte Anzahl Inspektionen in dieser Zone vorsehen.
Um die Gefahr einer atomaren Konfrontation in Europa einzudämmen und zu verringern, ist es wichtig, bei der deutlichen Unterscheidung zwischen atomaren und konventionellen Waffen zu bleiben. Wir fordern die Nuklearmächte auf, keine Waffen zu stationieren, die den Unterschied dadurch verwischen, daß sie »harmloser« (more usable) erscheinen. Die sogenannten miniaturisierten Kernwaffen (mini-nukes) und die Kernwaffen mit verstärkter Strahlung (Neutronenwaffen) gehören in diese Kategorie.
Die Kommission begrüßt die Aufnahme der Verhandlungen zwischen den Vereinigten Staaten und der Sowjet-Union über die weitreichenden Mittelstrecken-Kernwaffen und fordert beide Seiten auf, der Erzielung eines Abkommens höchste Priorität einzuräumen. Der Wettlauf in der Aufstellung dieser Waffen ist ein schwerer Schlag gegen die politische und militärische Stabilität zwischen Ost und West, besonders in Europa. In den Verhandlungen sollten die Stückzahlen dieser Waffen auf ein annäherndes Gleichgewicht auf möglichst niedrigem Niveau reduziert werden - vorzugsweise auf einem Niveau, auf dem die Nato darauf verzichten kann, eine neue Generation von weitreichenden Mittelstreckenwaffen in Europa aufzustellen. Außerdem fordern wir beide Seiten auf, sich auf ein Verbot der Aufstellung neuer Kurzstrecken-Kernwaffensysteme in Gebieten zu einigen, von denen aus sie dieselben Ziele bedrohen könnten, die von den Mittelstreckenwaffen bedroht werden.
Neben einem Abkommen über Mittelstrecken-Kernwaffen in Europa sollten beide Seiten sich verpflichten, weiter zu verhandeln, um alle anderen Kernwaffen, die Europa bedrohen, zu begrenzen, einschließlich der seegestützten Marschflugkörper (cruise missiles). Alle Kernwaffen, die in Europa stationiert oder auf Europa gerichtet sind, sollten dabei berücksichtigt werden. Vielleicht steht die Welt schon am Beginn eines großen Rüstungswettlaufs mit chemischen Waffen. Die Kommission hält chemische Waffen für besonders verabscheuungswürdig und verurteilt den Einsatz so unmenschlicher Kampfmittel.
Die Kommission fordert die Schaffung einer von chemischen Waffen freien Zone, ausgehend von Mitteleuropa. Das entsprechende Abkommen würde umfassen: eine Erklärung mit Angaben, wo sich die Läger und Zwischenläger solcher Waffen in Europa befinden, wirksame Mittel, um ihre Beseitigung zu überprüfen, und Bestimmungen zur fortdauernden Kontrolle der Einhaltung des Vertrages einschließlich einiger Inspektionen nach Aufforderung. Die Ausbildung von Soldaten für den Einsatz von chemischen Waffen für Angriffshandlungen würde gleichfalls unter Verbot fallen.
Gegen den Rüstungswettlauf
Wenn die Nationen in gemeinsamer Sicherheit leben sollen, muß die qualitative S.42 Komponente des Rüstungswettlaufs ebenso wie die quantitative begrenzt werden.
Der Abschluß eines Vertrages, der alle nuklearen Tests verbietet, würde die Aufnahme neuer Waffenentwicklungen in die Arsenale der Kernwaffenstaaten sehr erschweren. Er wäre ein großes Hindernis für die qualitative Weiterentwicklung hochtechnisierter Nuklearwaffensysteme und ebenfalls ein wichtiger Beitrag zu einer Einschränkung technischer Verbesserungen an den gegenwärtig vorhandenen Kernwaffenvorräten.
Der Weltraum ist zu einem bedeutenden Schauplatz des militärischen Wettbewerbs zwischen Ost und West geworden. Die Militärorganisationen der Großmächte werden zunehmend abhängig von der Unterstützung durch weltraumgestützte Systeme. Satelliten eröffnen viele Möglichkeiten für Warn- und Überwachungszwecke, für Leit-, Steuer- und Nachrichtenfunktionen. Wenn diese Satelliten militärisch bedroht werden, kann das zu einer erheblichen Ausweitung des strategischen Wettrüstens in den Weltraum führen, weil jede Seite ihre eigenen Systeme schützen will.
Zwischen 1977 und 1979 verhandelten die Sowjet-Union und die Vereinigten Staaten über ein Verbot von Anti-Satelliten-Waffen. Die Zeit drängt jetzt. Die Kommission empfiehlt, diese Verhandlungen wiederaufzunehmen und dabei der Aussetzung und dem Verbot der Erprobung von Anti-Satelliten-Waffen den Vorrang zu geben. Es ist dringend erforderlich, daß ein solches Verbot in Kraft tritt, bevor ein nicht mehr rückgängig zu machender technischer »Fortschritt« auf diesem Gebiet erzielt wird. Die Verhandlungen sollten auch auf ein Abkommen abzielen, das die Aufstellung von Anti-Satelliten-Waffen verbietet und den Abbau bestehender Waffensysteme vorschreibt.
Stärkung des Vertrauens
Ausreichende Überwachung ist ein wichtiger Teil jedes Vertrages über Rüstungsbegrenzung oder Abrüstung. Die Entwicklung sogenannter Nationaler Technischer Mittel (national technical means) gäbe den Unterzeichnern der Rüstungskontrollverträge die Zuversicht, daß sie die Einhaltung der Vertragsbestimmungen ausreichend überwachen könnten. Technologien zur Beobachtung und Überwachung sind in eindrucksvoller Weise weiterentwickelt worden. Trotzdem gibt es noch immer militärische Geheimhaltung.
Während eine Überwachung die frühzeitige Entdeckung jeglicher illegaler, geheimer Aktivität gewährleisten soll, könnte sie auch zu mehr Vertrauen der Vertragspartner untereinander führen und die Erfüllung der Vertragsnormen fördern. S.43
Stärkung der Uno
Der Sicherheitsrat muß seine Fähigkeit verbessern, Konflikten vorzubeugen. Besonders die ständigen Mitglieder sollten sich darum bemühen, untereinander enge Absprachen und Zusammenarbeit zu fördern und mit dem Generalsekretär eine sich gegenseitig unterstützende Partnerschaft zu pflegen.
Ein Kernvorschlag unserer Empfehlungen ist die Einbringung einer modifizierten Version des Konzeptes der kollektiven Sicherheit in die UN-Charta. Ihre Grundlage wäre eine politische Einigung und Partnerschaft zwischen den Mitgliedern des Sicherheitsrates und Ländern der Dritten Welt. Ihr Geltungsbereich wäre auf Konflikte in der Dritten Welt begrenzt, die aus Grenzstreitigkeiten oder durch Bedrohung territorialer Integrität durch andere Faktoren entstehen. Ihr Zweck wäre es zu verhindern, daß Konflikte mit bewaffneter Gewalt entschieden werden, nicht aber, über die umstrittenen Fragen zu urteilen.
Sie würde durch eine Vereinbarung - »Konkordat« - der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates untermauert, nach der sie Aktionen für die kollektive Sicherheit unterstützen, wenigstens so weit, daß sie nach Möglichkeit nicht gegen sie stimmen.
Die Zusammenarbeit der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates ist von besonderer Bedeutung. Ihre Einigkeit ist für das effektive Funktionieren der Vereinten Nationen unabdingbar.
Regionale Sicherheitsbestrebungen
Die Kommission empfiehlt, daß die Länder der Dritten Welt die Einberufung periodischer oder ad hoc einberufener Regionalkonferenzen über Sicherheit und Zusammenarbeit erwägen, ähnlich der, die 1975 in Helsinki für Europa in Gang gebracht wurde. Regionalkonferenzen über Sicherheit und Zusammenarbeit könnten dem Konzept der gemeinsamen Sicherheit neuen Gehalt verleihen.
Aktionsprogramm
Es sind unmittelbare Schritte notwendig, um der Rüstungsspirale Einhalt zu gebieten. Aus diesem Grund schlagen wir eine Reihe kurz- und mittelfristiger Maßnahmen vor. Die kurzfristigen Maßnahmen könnten und sollten in den nächsten zwei Jahren, die mittelfristigen innerhalb von fünf Jahren verwirklicht werden.
Kurzfristige Maßnahmen
Abkommen über alle Probleme des Salt-II-Vertrages von 1979, die noch der Klärung oder Korrektur bedürfen.
Aufrechterhaltung des Vertrages über die Begrenzung strategischer Raketenabwehrsysteme (ABM-Vertrag) von 1972.
Abschluß eines ersten Vertrages zur Regelung beidseitiger Truppenreduzierungen in Mitteleuropa durch eine Außenministerkonferenz.
Eröffnung von Gesprächen über die Errichtung einer von atomaren Gefechtsfeldwaffen freien Zone in Mitteleuropa.
Keine Stationierung »miniaturisierter« Atomwaffen und Neutronenbomben in Europa.
Sowjetisch-amerikanisches Abkommen über ein ungefähres Gleichgewicht atomarer Mittelstreckenwaffen auf einem Niveau, daß die Nato auf die Einführung neuer atomarer Mittelstreckenraketen in Europa verzichtet.
Sowjetisch-amerikanisches Abkommen über ein Verbot der vorgeschobenen Stationierung neuer atomarer Kurzstreckenwaffensysteme, die in Europa dieselben Ziele bedrohen könnten wie atomare Mittelstreckensysteme.
Abkommen über die Errichtung einer von chemischen Waffen freien Zone in Europa.
Abkommen über ein umfassendes Atomtestverbot.
Abkommen über ein Verbot von Anti-Satelliten-Waffentests und die Demontage bereits existierender Systeme.
Eröffnung von Gesprächen zwischen waffenexportierenden und waffenimportierenden Staaten sowie zwischen waffenexportierenden Staaten über Richtlinien, die den Transfer konventioneller Waffen regeln.
Mittelfristige Maßnahmen
Sowjetisch-amerikanisches Abkommen über grundlegende zusätzliche Reduzierungen strategischer Angriffsstreitkräfte und über ihre qualitative Begrenzung.
Abkommen über gleiche Höchststärken für Nato und Warschauer Pakt in bezug auf bereits reduzierte konventionelle Streitkräfte in Mitteleuropa.
Im Zusammenhang eines Gleichgewichts konventioneller Truppen die Errichtung einer von atomaren Gefechtsfeldwaffen freien Zone in Europa, die zunächst in Mitteleuropa beginnt und sich schließlich von der Nord- bis zur Südflanke der beiden Bündnisse erstreckt.
Abkommen über grundlegende Reduzierungen atomarer Gefechtsfeldwaffen in Europa.
Eröffnung von Verhandlungen über die Reduzierung der noch verbleibenden Atomwaffen in Europa einschließlich der mehrfach - konventionell und nuklear - einsetzbaren Flugzeuge.
Eröffnung von Abrüstungsverhandlungen für ganz Europa.
Abkommen über ein Totalverbot der Stationierung von Anti-Satelliten-Waffen.
Abschluß eines umfassenden Abrüstungsvertrages für chemische Waffen, der ein Verbot der Produktion und Lagerung all dieser Waffen sowie die Vernichtung vorhandener Lager und Produktionseinrichtungen umfaßt.
Internationale Konvention über das Verbot jeglicher geheimer Entwicklung und Erprobung der Molekularbiologie und verwandter Fachgebiete für militärische Anwendung.