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ZEITGESCHICHTE Speidel-Memoiren

aus DER SPIEGEL 10/1978

Gegendarstellung: In Ihren Ausführungen über meine Erinnerungen ("Aus unserer Zeit«, Propyläen-Verlag Berlin 1977) stellen Sie eine Reihe von Behauptungen auf, die unrichtig beziehungsweise unvollständig sind. Im einzelnen ist hierzu folgendes zu entgegnen:

1. Sie behaupten, der Geschäftsführer des Ullstein-Verlags, Herr Wolf Jobst Siedler, habe mich, nachdem ich die ersten Kapitel meines Buches geschrieben hatte, aufgesucht, um mir die Feder zu führen, woraufhin wir uns gemeinsam um eine Anreicherung des Manuskripts gemüht hätten. Diese Behauptungen sind unrichtig. Richtig ist, daß Herr Siedler zu keiner Zeit eine solche Absicht hatte und in keiner Weise an meiner schriftstellerischen Arbeit mitgewirkt hat.

2. Sie behaupten, ich sei vor meiner Tätigkeit an der Seite Rommels mit keiner der konspirativen Anti-Hitler-Gruppen liiert gewesen. Diese Behauptung ist unrichtig. Richtig ist, daß ich vor meiner Zeit als Stabschef Rommels mit Generaloberst Ludwig Beck und General Karl Heinrich von Stülpnagel, beide Mittelpunkt eines Widerstandskreises und Opfer des 20. Juli, als Angehöriger des Widerstandes eng verbunden war.

3. Unter Bezug auf Ausführungen des britischen Historikers David Irving behaupten Sie, ich hätte -- gemäß Kaltenbrunners Einlassung vor dem »Ehrenhof« der Wehrmacht -- Rommel durch meine Aussage schwer belastet, indem ich zugegeben hätte, Mitteilungen Hofackers über das bevorstehende Attentat auf Hitler an Rommel weitergegeben zu haben. Sie schreiben, ich habe, als Irving dies mit mir erörterte, geantwortet: Ich hätte keine solche Aussage gemacht; die Darstellung Kaltenbrunners sei eine Fälschung gewesen.

Es ist unvollständig zu behaupten, diese meine Antwort sei eine einfache Erklärung von mir. Vollständig ist vielmehr, daß diese Antwort bewiesen ist durch Erklärungen Dritter: Generalfeldmarschall Keitel, der bei dem in meiner Abwesenheit durchgeführten Verfahren gegen mich dem »Ehrenhof« präsidiert hatte, sagte bei der Vernehmung des Internationalen Gerichtshofs in Nürnberg am 28. 9. 1945 (Bundesarchiv MA, Nr. 70), Rommel sei mit Gewißheit nicht durch eine Aussage von mir bei der Gestapo belastet worden. Im gleichen Sinne äußerte sich Generaloberst Jodl bei seiner Vernehmung in Nürnberg am 2. 10. 1945. Er hatte meine Aussage vor der Gestapo gelesen und gab zu Protokoll, ich hätte jede Kenntnis bestritten.

Dr. Hans Speidel
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