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ABGEORDNETE Spende für die Portokasse

aus DER SPIEGEL 33/2005

Der baden-württembergische CDU-Bundestagsabgeordnete Christian Freiherr von Stetten, 35, hat Schwierigkeiten mit dem Parteiengesetz. Stetten, 2003 vom Abgeordneten-Magazin »Blickpunkt Bundestag« zum schönsten Parlamentarier gekürt, hatte Anfang Februar dieses Jahres eine Parteienspende des Berliner Vorzeige-Unternehmers Hans Wall in Höhe von 28 000 Euro erhalten. Stetten leitete das Geld aber nicht an die Partei weiter, sondern löste den Scheck zunächst auf einem seiner Firmenkonten ("Hohenloher Ticket-Netz") ein. Erst Anfang März ging das Geld dann auf dem Parteikonto ein. Das Parteiengesetz schreibt bei der Annahme von Schecks eine »unverzügliche« Weiterleitung vor. Stetten spricht von einem »Fehler«. Er habe mit dem Geld das Porto für einen Rechenschaftsbericht über seine Tätigkeit als Abgeordneter ("Bürgerbrief") in hunderttausendfacher Auflage finanzieren wollen. Der Einfachheit halber habe er den Portokauf über seine Firma abgewickelt. Der Brief freilich wurde - mangels Adressen - nie versandt. Laut Parteiengesetz wird, wer Herkunft oder die Verwendung der Mittel der Partei absichtlich verschleiert, mit Freiheits- oder Geldstrafe belegt.

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