SPIEGELFREUND
(Nr. 52/51)
Monatelang, lieber SPIEGEL-Freund, habe ich Dich treu umschlossen und behütet. Und zwar in meinem von Dir so hochgeschätzten Hause, dem Bundesministerium des Innern (BIM). Als Dank für meine bisherige (!) Treue bedrohst Du unerhörterweise meine Existenz mit Deiner »Geheim-Spiegel«-Geschichte. Auf jeden Fall: ich koche und bin verstimmt.
Du eingebildeter Pfau bildest Dir wirklich ein, Du liefest bei uns als »Geheimsache«? Mit nichten. Du läufst lediglich in mir. Vielleicht läßt Du über die Gründe Deine bekannte
*) »Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen ... einer Aeußerung, die er im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen« (Grundgesetz Artikel 46, 1). **) »Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, Wegen Beleidigung mit Geldstrafe oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre ... bestraft« (§ 186, StGB., Ueble Nachrede). ***) »Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der ehrlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird wegen verleumderischer Beleidigung mit Gefängnis bis zu zwei Jahren ... bestraft« (§ 187, StGB., Verleumdung). Phantasie etwas spielen. Einen kleinen (Geheim-) Wink will ich Dir geben. Du hältst doch gewiß viel von Dir, nicht wahr? Daß Du so besonders interessant bist und so. Denke also mal nach und vor allem an die vielen reizenden und wißbegierigen Damen in unserem Haus. Nun, merkst Du was?
Und dann noch eine Frage. Seit wann verwendest Du eigentlich unbesehen fremde Meldungen? Schlafen denn Deine eigenen Reporter in Bonn? Bisher waren sie ganz wach. Oder habe ich sie vielleicht schon einmal auskunftsmäßig (§ 353 b) enttäuscht?
Das nächste Mal, lieber Freund, benimmst Du Dich gegenüber einer so treuen Dame wie mir etwas mehr gentlemanlike. Auch wenn es Dir sonst schwerfällt. Nichts für ungut denn.
Unter Einhaltung des spiegelglatten Dienst(um)weges grüßt Dich Deine BIM-Verschlußmappe.
Bonn
Bundesministerium des Innern Gerhard Milner, Pressereferent