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Wegen Volksverhetzung Staatsanwaltschaft Halle will Anklage gegen Björn Höcke erheben

Wegen eines Nazispruchs hatte ein Grünenpolitiker den Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke angezeigt. Nach SPIEGEL-Informationen soll nun eine Anklage folgen.
AfD-Politiker Höcke

AfD-Politiker Höcke

Foto: Martin Schutt / picture alliance / dpa

Die Staatsanwaltschaft in Halle (Saale) will Anklage gegen den Thüringer Landeschef Björn Höcke erheben. Das erfuhr der SPIEGEL aus Kreisen des Thüringer Landtags, der am Freitag die bereits bestehende Immunitätsaufhebung zu den Ermittlungen erweitern soll.

Hintergrund ist eine Rede Höckes in Merseburg im sachsen-anhaltischen Landtagswahlkampf 2021, die er mit den Worten »Alles für Deutschland« beendete. Bei dem Spruch handelt es sich um eine »Losung der SA«, wie es etwa in einem Dokument des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt. Die SA war die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP während der Weimarer Republik und verhalf den Nationalsozialisten mit zum Aufstieg.

Strafbare Sentenz

»Das Verwenden der Sentenz ›Alles für Deutschland‹ im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung« sei strafbar, heißt es weiter in dem Papier des Wissenschaftlichen Dienstes. Der damalige Vorsitzende der Grünen in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, hatte wegen des Spruchs Strafanzeige gegen Höcke erstattet.

Die Staatsanwaltschaft in Halle bestätigte auf Nachfrage des SPIEGEL, dass man sich »in einem hier geführten Verfahren Ende Februar 2023 erneut an den Thüringer Landtag gewandt hat«. Die Herausgabe weiterer Informationen dazu sei jedoch »derzeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich«.

Bereits im November 2021 hatte der Thüringer Landtag den Weg freigemacht für die Ermittlungen. Dem Vernehmen nach soll es in dem übermittelten Schreiben der Staatsanwaltschaft Halle an das Landesparlament in Erfurt heißen, man gehe nach den Ermittlungen von einer Verurteilung Höckes aus. Hintergrund ist der mögliche Straftatbestand der Volksverhetzung.

»Durchorchestrierte Rede«

Striegel schrieb in seinem Strafantrag, der AfD-Politiker und frühere Geschichtslehrer habe den Spruch wohl kaum spontan getätigt: »Die Äußerung erfolgt als Abschluss einer durchorchestrierten Rede durch den Vertreter einer Partei, die in Thüringen Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ist«, so Striegel. »Der angezeigte Redner darf gerichtsfest als ›Faschist‹ bezeichnet werden, weil dieses Werturteil auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruhe.«

Höcke schrieb damals bei Facebook: »Daß mich ein antideutscher Grüner wegen dieser Passage angezeigt hat, verwundert mich nicht – der Selbsthaß treibt wundersame Blüten.«

Der SA-Wahlspruch wurde bereits früher von AfD-Politikern genutzt. So wurde auch der sachsen-anhaltische AfD-Politiker Kay-Uwe Ziegler deswegen angezeigt. In Brandenburg gab es ein Plakat mit dem Spruch, was für Ärger sorgte. In beiden Fällen bestritten die Urheber, die historischen Hintergründe gekannt zu haben.