Bundesweiter Verkehrsstreik Erste Bundesländer lockern Lkw-Fahrverbot am Sonntag

Verkehrsminister Wissing bittet wegen des bevorstehenden Großstreiks darum, Lkw sonntags fahren zu lassen – »um die Lieferketten stabil zu halten«. Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben bereits reagiert.
Wenn es nach Bundesverkehrsminister Volker Wissing geht, sollen Lkw am Sonntag ausnahmsweise fahren dürfen

Wenn es nach Bundesverkehrsminister Volker Wissing geht, sollen Lkw am Sonntag ausnahmsweise fahren dürfen

Foto: Hendrik Schmidt/ picture alliance / dpa

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen will an diesem Sonntag auf die Durchsetzung des Sonntagsfahrverbots für Lastwagen verzichten. »Die NRW-Polizei wird – wie im Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vom 24. März 2023 an die Verkehrspolizeien der Länder gewünscht – (...) am kommenden Sonntag von Kontrollen des Sonntagsfahrverbots absehen«, hieß es am Freitag aus dem nordrhein-westfälischen Innenministerium. Zuvor hatte die »Rheinische Post« darüber berichtet.

Auch die rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) hat eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für Laster erlassen. Damit kommen beide Bundesländer einer Bitte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) angesichts des bundesweiten Verkehrsstreiks an diesem Montag nach. »Um die Lieferketten möglichst stabil zu halten und die Versorgung nicht zu gefährden, habe ich die zuständigen Länder gebeten, von Kontrollen des Sonntagsfahrverbots für Lkw abzusehen«, hatte der FDP-Politiker der »Bild« (Samstag) gesagt.

Zudem seien Landesluftfahrtbehörden und Flughäfen gefordert, auch verspätete Landungen und Abflüge zu ermöglichen, damit gestrandete Passagiere ihr Ziel erreichen könnten. Spediteure und Handel hatten sich dafür starkgemacht, das übliche Lkw-Sonntagsfahrverbot für dieses Wochenende aufzuheben. Dies könne es ermöglichen, einige Transporte vorzuziehen.

Die Gewerkschaft Ver.di und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) haben für Montag zu einem bundesweiten Warnstreik im Verkehr aufgerufen. Betroffen sein sollen der Fern- und Regionalverkehr auf der Schiene, Flughäfen, Wasserstraßen und Häfen sowie die Autobahngesellschaft.

jso/dpa
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