Tatsachen vorgetragen
(Nr. 43/1975, Verfassungsrichter) Für die ausscheidenden sechs Verfassungsrichter waren drei durch den Bundesrat und drei durch den Wahlmännerausschuß des Deutschen Bundestages zu wählen. Nach den Bestimmungen bedarf jeder Kandidat zwei Drittel der Stimmen des Wahlgremiums, um gewählt zu werden. Zur Vorbereitung der Wahlen bildeten die im Bundestag vertretenen Parteien eine Arbeitsgruppe. Bei den Beratungen. wurden die Personalakten der in Aussicht genommenen Kandidaten zugezogen. Bundesjustizminister Dr. Vogel trug zur Frage der Wählbarkeit von Dr.
Zeidler in der Besprechung am 10. September 1975 alle zur Beurteilung dieser Frage erforderlichen Tatsachen vor. Die von ihm dargelegte Auslegung der Bestimmungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes wurde gebilligt.
Bonn PROF. DR. FRIEDRICH SCHÄFER MdB/SPD, stellvertr. Vorsitzender der Sozialdemokratischen Bundestagsfraktion