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Briefe

TEAMWORK
aus DER SPIEGEL 45/1966

TEAMWORK

Im Bericht über das »Graue Kreuz« schreiben Sie, daß Frau Dr. Gräfin Yorck von Wartenburg den Herrn Dr. Dr. Tillmann zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt hätte. Da dem Autor bekannt sein wird, daß auch im Fall des Dr. Tillmann gemäß den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes vom ganzen Gericht, also von fünf Richtern, entschieden worden ist, muß man davon ausgehen, daß dieser Fehler vom Autor beabsichtigt war. Es erscheint müßig, über die Gründe des Autors nachzudenken, jedoch ist darauf aufmerksam zu machen, daß mit dieser Formulierung auch die Unabhängigkeit der Meinung der übrigen Mitglieder des Gerichts unberechtigt in Zweifel gezogen wird.

Ich habe einen Teil meines juristischen Vorbereitungsdienstes in der Strafkammer von Frau Dr. Gräfin York von Wartenburg absolviert und kann wohl ohne Verletzung des Beratungsgeheimnisses sagen, daß sie weder durch die Art ihrer Leitung der Entscheidungsberatungen noch sonst eine derartige Formulierung herausgefordert hat. Im Gegenteil hat sie auch den unmaßgeblichen Ansichten der Referendare stets freundliche Aufmerksamkeit geschenkt.

Berlin GERHARD REHBERG

Referendar

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