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AFFÄREN / BAYERN Teures Gerücht

aus DER SPIEGEL 46/1969

Nahezu ein Vierteljahrhundert nach dem Zweiten Weltkrieg tritt der Freistaat Bayern erneut ein NS-Erbe an. Die Liegenschaftsabteilung des weißblauen Finanzministeriums übernimmt zum zweitenmal die Verwaltung ehemals nationalsozialistischer Partei-Hotels im Berchtesgadener Land.

Eine nie ganz aufgeklärte Affäre findet damit ihr Ende, die Bayerns Parlamentarier und mehrere Regierungen des Bundeslandes jahrelang beschäftigte und den Politikern an der Isar den Ruf der »Hilflosigkeit« ("Münchner Merkur") sowie der »Dummheit« ("Oberbayerisches Volksblatt Rosenheim") eintrug.

Anlaß war ein Geschäft, das der Staatssekretär im Finanzministerium Josef Panholzer (Bayernpartei) unter Assistenz des Ministerialdirigenten Fritz Freudling im Jahre 1957 mit dem Grollhotelier Albert Theodor Steigenberger abgeschlossen hatte.

Steigenberger erhielt damals sieben Hotels und Pensionen mit zusammen 22,5 Hektar Land zum Vorzugspreis von drei Millionen Mark übereignet. Die Bauten in und bei Berchtesgaden stammten noch aus großdeutscher Zeit, als Hitler auf dem Obersalzberg residierte. Um die Scharen anreisender Parteiprominenten sowie die Wachmannschaften unterzubringen, hatte Reichsleiter Martin Bormann tief in die Parteikasse gegriffen. Allein für den Platterhof in Berchtesgaden gab er 50 Millionen Reichsmark aus.

Nach Kriegsende zogen er die Pensionen und Hotels erholungsbedürftige amerikanische Besatzer ein. Offizieller Eigentümer aber wurde aufgrund eines Kontrollrats-Gesetzes der bayrische Staat. Weil er über sein Eigentum nicht frei verfügen konnte, zahlte ihm der Bund, als Träger der Besatzungskosten, eine Nutzungsentschädigung von monatlich 42 000 Mark.

Ende 1956 hörte der Staatsseketär Panholzer von privater Seite, die Amerikaner würden möglicherweise ihre Berchtesgadener »recreation area« räumen. Amerikas Soldaten erholen sich noch heute am Obersalzberg. Panholzer aber beschloß damals auf das bloße Gerücht hin den Verkauf der Immobilien an die Steigenberger KG. Sein Liegenschaftsbeamter Freudling half ihm dabei. Die Finanzbürokraten mißachteten beim Vertragsabschluß nahezu alle kaufmännischen Grundregeln -- so die öffentliche Ausschreibung und eine genaue Schätzung der wenig später auf zehn Millionen Mark taxierten Gebäude -- und gestanden Steigenberger überdies zu, die Kaufsumme in zehn Jahresraten zu je 300 000 Mark abzuzahlen; neben den Tilgungsraten berechneten sie nur zwei Prozent Zinsen.

Mehr noch: Der Staat trat die von Bonn gezahlte Nutzungsentschädigung an Steigenberger ab. Und noch ehe der Hotelier am 1. September 1958 seine erste Rate überwies, hatte er schon 788 613,37 Mark abkassiert -- mehr als zweieinhalb seiner Jahresraten.

Steigenberger junior, der das Geschäft zusammen mit seinem Vater Albert Theodor abgewickelt und 1958 nach dessen Tod das Hotelerbe angetreten hatte, fühlte sich dennoch geprellt. Denn der Bund stellte Ende 1958 für sämtliche von Stationierungstruppen belegten ehemaligen NS-Bauten die Zahlung einer Nutzungsentschädigung ein.

Egon Steigenberger klagte gegen den Bund und bekam in zwei Instanzen, 1963 und 1964, seinen Anspruch bestätigt. Just zu dieser Zeit endlich störte der bayrische Oberste Rechnungshof mit einem kritischen Bericht über den sieben Jahre zurückliegenden Hotel-Verkauf die Parlamentarier auf. Alle Versuche, die Affäre zu durchleuten, scheiterten indes an den zu dürftigen Aktenvorlagen des Finanzministeriums und den zu phantasievollen Erklärungen des Beamten Freudling.

Eine völlige Aufklärung des Falles, so befand schließlich Landtagspräsident Rudolf Hanauer, werde »das Prestige Bayerns beeinträchtigen, ohne daß man die Millionen zurückbringen kann«. Daß die Bayern in diesen Wochen trotzdem ohne nennenswerte Verluste aus der Sache herauskommen werden, verdanken sie einem Urteilsspruch der Karlsruher Bundesrichter, die am 30. Januar 1967 in letzter Instanz den Rechtsstreit zwischen Steigenberger und dem Bund auf unerwartete Weise entschieden: Die Richter definierten die Berchtesgadener Immobilien als Teile des »Grundstockvermögens« des Freistaates, das nur aufgrund eines Gesetzes veräußert werden dürfe. Der Verkauf sei deshalb nichtig.

In einem weiteren Prozeßentscheid noch am gleichen Tage klärten die Bundesrichter auch die Frage der Nutzungsentschädigung. Im sogenannten Caritas-Urteil sprachen sie dem Caritasverband Mainz eine Entschädigung ab, die dieser für eine von den Amerikanern bis 1960 besetzte ehemalige NS-Villa gefordert hatte. Nach dem Bonner Truppenvertrag, so folgerten die Richter, können die Alliierten ihre vor 1955 konfiszierten Liegenschaften der früheren NSDAP beliebig lange entschädigungslos nutzen.

Als im vergangenen Jahr das bayrische Finanzminsterium von Steigenberger die NS-Hotels zurückforderte, hatte es Ministerialrat Hubert Kranz dank der flankierenden Maßnahmen der Karlsruher Richter verhältnismäßig leicht, den Hotel-König an den Verhandlungstisch zu bringen. Inzwischen will sich Steigenberger ("Unser Image ist durch die Sache schon genug geschädigt worden") damit begnügen, daß ihm sämtliche Auslagen seit 1958 ersetzt werden, darunter seine Ratenzahlungen in Höhe von 2,7 Millionen Mark, zuzüglich sechs Prozent Zinsen.

Der Konzernchef seinerseits muß die kassierte Nutztungsentschädigung zurückzahlen sowie 150 000 Mark, die er für den Weiterverkauf eines der Hotels erlöst hatte. Ministerialrat Kranz schätzt, daß der bayrische Staat nach der Vertragsunterzeichnung, voraussichtlich noch in diesem Monat, insgesamt fünf Millionen Mark an Egon Steigenberger zu zahlen haben wird. In der Summe sind auch 250 000 Mark enthalten, die Steigenberger senior 1957 unmittelbar nach Abschluß des Berchtesgaden-Geschäfts dem Staatssekretär Panholzer für den Wiederaufbau der Münchner Residenz gab.

Obgleich Panholzer seinerzeit bekundet hatte, Spenden-Scheck und Hotelverkauf hätten nichts miteinander zu tun, durften Bayerns Finanz-Ministerialen das Geld jetzt nicht behalten.

* In und bei Berchtesgaden.

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