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INNERE SICHERHEIT Total verwurstet

Innenminister Baum hält heute für falsch, was im letzten Jahr noch richtig schien: den Ausreise-Sperrvermerk im Personalausweis.
aus DER SPIEGEL 14/1979

Der FDP-Abgeordnete Detlef Kleinert schimpfte über den »Rechtsstaats-Zickzack«. Und der Sozialdemokrat Hugo Brandt ärgerte sich, »daß so getan wird, als sei das Parlament voller Blödel«.

Der Unmut der beiden Sozialliberalen richtete sich gegen einen der Ihren: Bundesinnenminister Gerhart Baum. Der FDP-Mann, stets bemüht, als Hüter des liberalen Rechtsstaats aufzutreten, wolle sich diesmal, so argwöhnten die Parlamentarier, auf ihre Kosten profilieren.

Die Abgeordneten verärgerte, daß der Innenminister sich so prompt von einer schon 1978 beschlossenen Gesetzesnovelle distanziert -- nachdem das Paragraphenwerk jetzt auf verspätete Kritik in der Öffentlichkeit gestoßen ist.

Das Bonner Parlament hatte im Juni letzten Jahres »zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutz des inneren Friedens« das Gesetz über Personalausweise geändert. Wem der Reisepaß versagt oder entzogen wurde, so verfügte die neue Bestimmung, dürfe nicht mit Hilfe des Personalausweises ins Ausland reisen.

Ein Stempel der Paßbehörde unter der Rubrik »Unveränderliche Kennzeichen« (Seite zwei) sollte die Grenzbeamten auf einen Vermerk auf Seite acht des Dokuments verweisen. Dieser Eintrag bedeutet, daß der Inhaber des Ausweises das Land nicht verlassen darf.

Erst die Anfrage eines Bürgers beim hessischen Datenschutz-Beauftragten Spiros Simitis -- angeregt durch die Lektüre der »Mittelhessischen Anzeigen-Zeitung« -- brachte das Ärgernis zutage, das bis dahin niemandem aufgefallen war. »Künftig wird jeder Bundesbürger, für jedermann einsehbar. sein Strafregister mit sich herumtragen', kommentierte die »Anzeigen-Zeitung«.

Betroffen von der Grenzsperre sind nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht nur alle Bundesbürger, die in Verdacht stehen, die »innere oder die äußere Sicherheit oder sonstige erhebliche Belange« zu gefährden. Auch mutmaßliche Steuersünder oder zahlungspflichtige Väter, die verdächtig sind, den Unterhalt ihrer Kinder zu vernachlässigen, können abgefangen werden.

In einem Brief vom 19. März dieses Jahres an den hessischen FDP-Innenminister Ekkehard Gries schlug Simitis Alarm: Die Regelung, schrieb der Professor, sei nicht nur »unter Datenschutzaspekten', sondern auch »rechtsstaatlich höchst bedenklich«. Da der Ausweis bei Behörden, aber auch im Geschäftsverkehr, vorgelegt werden muß, sei »der Betroffene gegen seinen Willen gezwungen«, Informationen über einen vagen Verdacht »an unbefugte Dritte« zu offenbaren.

Als Baum vorletzte Woche von der Simitis-Beschwerde erfuhr, wurde ihm schnell klar, daß er die Bedenken kaum ignorieren könne. So entschloß er sich zu dem selbstkritischen Eingeständnis, »daß Gesetzgeber und Exekutive die Auswirkungen des Gesetzes nicht voll gesehen haben«. Und forsch fügte er hinzu, es dürften »nicht wieder sieben Jahre verstreichen«, ehe der »Irrtum« korrigiert werde.

Diese Töne gingen jedoch vielen Sozialliberalen zu weit. Beim Jour fixe in der Bonner NRW-Vertretung hielt Hugo Brandt dem FDP-Minister vor, bei den Beratungen hätten die Abgeordneten »die Implikationen keineswegs übersehen«. Wohlweislich ordne das Gesetz den Stempel im Ausweis nicht zwingend an, es enthalte nur eine Kann«-Vorschrift für »Einzelfälle«. Aus der Begründung der Novelle gehe überdies klar hervor, daß der Sperrvermerk die Ausreise nur »aus Gründen der inneren Sicherheit« verhindern, nicht aber säumige Steuer- oder Alimentenzahler treffen sollte. Außerdem, so rügte Brandt, habe schließlich der Minister selber das Gesetz unterzeichnet.

Nur mit Mühe konnte letzte Woche NRW-Innenminister Burkhard Hirsch (FDP) von seinen Beratern davon abgehalten werden, in einer öffentlichen Erklärung Baum an ein Rundschreiben seines Hauses zu erinnern, in dem sogar eine weite Auslegung der Novelle vorgeschrieben wurde.

Im FDP-Arbeitskreis »Innen und Recht« erboste sich Kleinert aus ähnlichen Gründen über Baum. Die Abgeordneten hätten das Gesetz nur auf Terrorismus-Verdächtige beschränken wollen, das Innenministerium aber habe in seinem Rundschreiben »durch totale Verwurstung« die Absicht des Gesetzgebers »weit übers Ziel hinaus« verändert. Kleinert: »Ich habe dem Innenminister geraten, nicht ständig zu sagen, daß alles Mist ist, was er selber macht.«

Baum und seine Leute möchten den Abgeordneten ihre Ausrede nicht durchgehen lassen. Wenn sie lediglich mutmaßliche Terroristen treffen wollten, hätten sie das Gesetz, so ihr Argument, klarer formulieren sollen.

Selbstkritisch geben die Innenbeamten freilich zu, daß ihnen selber die Bedenken des Datenschützers Simitis nicht gekommen sind. Inzwischen sehen sie auch ein, daß die umstrittene Vorschrift für den Kampf gegen Terroristen untauglich ist. Denn politische Gewalttäter setzen sich keineswegs immer ins Ausland ab, um unterzutauchen -- wenn doch, versuchen sie den Grenzübertritt illegal.

Jüngstes Beispiel: Christian Klar, der in Michelstadt den Fahndern nur knapp entkam, entwich nicht ins Ausland. sondern hält sich noch immer in der Bundesrepublik auf. Er war es, der nach neuesten Erkenntnissen Ende letzten Jahres in Kerkrade zwei Zöllner ermordete und in Darmstadt eine Bank ausraubte.

Baum hat aus der Kritik die Lehre gezogen: »So dürfen wir eben keine Gesetze mehr machen.«

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