Trick mit dem Daten-Gesetz
Clevere Firmen haben eine Lücke im neuen Datenschutz-Gesetz entdeckt.
So verschickte der in Neuss am Rhein ansässige »Verband der Vereine Creditreform« in einer bundesweiten Aktion Schreiben an Bundesbürger, in denen der Absender Seriosität vortäuscht, zugleich aber mit einem Trick versucht, den Adressaten für Geschäftszwecke weitere private Daten zu entlocken. Zwar teilt »Creditreform« getreu dem Bundesdatenschutzgesetz mit, »daß wir auch über Sie Daten gespeichert haben«, verlangt jedoch im gleichen Absatz von den Angeschriebenen neue Informationen: »Bitte senden Sie das beigefügte Formular ausgefüllt zurück, damit wir in Ihrem Interesse richtig informiert bleiben.«
»Europas führende Kreditschutzorganisation« (Creditreform über Creditreform) will unter anderem wissen: »Arbeitgeber, Vorname des Ehepartners, Haus- und Grundeigentum, Wert, Belastung, sonstiges Vermögen, Bankverbindungen«.
Die Empfänger reagierten jedoch anders als von »Creditreform« erwartet: Zahlreiche betroffene Bürger beschwerten sich bei den Datenschutz-Spezialisten der Länder. Die stellten dann auch eindeutig fest, die Briefaktion verstoße zumindest gegen den Sinn des Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bundesdatenschutzgesetzes. Ein Beamter des hessischen Innenministeriums: »Das ist ein Erschleichen von Tatsachen -- eine Ausbeute unter Ausnutzung der Unkenntnis der Betroffenen.« Die Datenschutz-Referenten beschlossen, gegen das Unternehmen vorzugehen, das prompt einlenkte: In dieser Woche wollen die Experten entscheiden, ob eine von »Creditreform« vorgelegte Neufassung des Briefes zu akzeptieren ist, in der deutlicher auf die Freiwilligkeit der Selbstangaben hingewiesen werden soll.
Entspricht der Zweitbrief nicht den Auflagen, kommen die staatlichen Datenschützer freilich in Bedrängnis. Denn noch ist nicht geklärt, ob überhaupt eine rechtliche Grundlage für Schritte regen die Wirtschaftsdetektive existiert
Die Juristen von »Creditreform« optimistisch: »Wir würden einen Prozeß gewinnen.«