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TERRORISTEN Trick mit Krücke

Im Ponto-Prozeß verurteilte der Frankfurter Staatsschutzsenat Sieglinde Hofmann zu 15 Jahren Strafhaft - und erteilte der Bundesanwaltschaft Rechtskundeunterricht.
aus DER SPIEGEL 25/1982

Bundesanwalt Peter Zeis zuckte mit den Achseln, rang sich ein schmales Lächeln ab und gab dann am Ende des letzten, des 46. Verhandlungstages schließlich sogar selber zu: »Man kann es auch so machen, wie es das Gericht getan hat.«

Das Urteil war gesprochen. 15 Jahre Freiheitsstrafe wegen versuchter Geiselnahme, versuchten Menschenraubes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung hatte der Staatsschutzsenat des Frankfurter Oberlandesgerichts am Mittwoch letzter Woche gegen die RAF-Terroristin Sieglinde Hofmann, 37, verhängt. In der Höhe entsprach das Strafmaß dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Doch die Übereinstimmung im Detail konnte die tiefgreifenden Differenzen zwischen Gericht und oberster Anklagebehörde nur oberflächlich verwischen. Die Bundesanwälte hatten zunächst einen anderen Weg beschritten, an dessen Ende das Lebenslang für die Angeklagte vorprogrammiert schien.

»Man hat uns vorgeworfen, hier soll auf Teufel komm raus der Ponto-Prozeß gemacht werden«, monierte der Gerichtsvorsitzende Adalbert Schäfer in seiner Urteilsbegründung. Doch was der Richter als »rein propagandistische Vermutung« abtat, entsprach durchaus auch jenem Eindruck, der sich durch den hartnäckig überzogenen Verfolgungseifer der Bundesanwaltschaft sogar im Ausland aufgedrängt und damit internationale Verwicklungen heraufbeschworen hatte (SPIEGEL 4/1982).

Seit Sieglinde Hofmann im Mai 1980 zusammen mit vier anderen deutschen Frauen in ihrem Pariser Unterschlupf in der Rue Flatters überrumpelt und festgenommen worden war, lasteten ihr die Bundesanwälte auch eine Mitschuld am Tode Jürgen Pontos an. Der Dresdner-Bank-Chef war am 30. Juli 1977 von einem dreiköpfigen RAF-Kommando in seinem Haus in Oberursel mit fünf Schüssen ermordet worden.

Der Bankier sollte - so das eindeutige Ermittlungsergebnis schon kurz nach der Tat - eigentlich entführt werden. Doch als er sich wehrte und es zum Handgemenge kam, fielen die fünf tödlichen Schüsse, ein sechster ging in den Garten.

Wer jene drei Personen waren, die als vermeintliche Besucher in die Ponto-Villa eingelassen wurden, ist bis heute nicht völlig geklärt. Zwei Frauen und ein Mann sollen es gewesen sein - so gut wie sicher ist nur, daß Susanne Albrecht dabei war. Als Tochter eines Studienfreundes S.47 von Ponto war sie der Familie gut bekannt und wurde von Pontos Frau und seinem Chauffeur identifiziert. Als zweite Terroristin am Tatort aber, die auch die Todesschüsse abgab, wurden fälschlicherweise zunächst Eleonore Poensgen verdächtigt, später Monika Haas, dann Sieglinde Hofmann - nach neuesten Erkenntnissen soll es nun die noch immer gesuchte Top-Terroristin Brigitte Mohnhaupt gewesen sein.

Als Beweismittel gegen Sieglinde Hofmann konnten die Ankläger von Anfang an im wesentlichen nur die Aussage des RAF-Kronzeugen Hans-Joachim Dellwo aufbieten, wonach sich die Angeklagte noch Stunden vor dem Anschlag in jener konspirativen Wohnung in Frankfurt, Birminghamstraße 93, aufgehalten habe, die später als Stützpunkt der Attentäter ausgemacht worden war.

Gleichwohl stützten die Bundesanwälte ihren Antrag auf Haftbefehl und das Auslieferungsersuchen auch auf die Beschuldigung, Sieglinde Hofmann sei die Mittäterschaft bei der Ermordung des Bankiers anzulasten. Angesichts der dürftigen Beweise strich das Pariser Appellationsgericht den Vorwurf der Mordbeteiligung und billigte die Auslieferung der Terroristin nur mit der Einschränkung, daß ihr eine Mitschuld am Tode Pontos nicht angelastet werden dürfe - weder »als Töterin oder Mittäterin oder selbst als Komplizin«.

Mit derselben Einschränkung bewilligte schließlich die französische Regierung die Auslieferung, und am 10. Juli 1980 wurde Sieglinde Hofmann den deutschen Justizbehörden überstellt. Ausschließlich wegen jener Straftaten aber, für die eine Auslieferung bewilligt worden ist, darf ein Beschuldigter später im Inland vor Gericht gestellt werden - so verlangt es der völkerrechtlich unumstrittene Grundsatz der Spezialität, der auch die Basis des deutsch-französischen Auslieferungsvertrages ist.

Doch die Karlsruher Bundesanwälte mochten sich die Kompetenz zur Verfolgung ausgerechnet des schwersten Tatvorwurfs nicht entwinden lassen und griffen in die Trickkiste der juristischen Winkelzüge. In der Anklageschrift warfen sie Sieglinde Hofmann vor, den Tod des beabsichtigten Entführungsopfers leichtfertig verursacht zu haben - Rückgriff auf eine Spezialvorschrift aus dem Strafgesetz, über die man auch abseits von Mord und Totschlag zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe kommen kann.

Die französische Justiz sah sich hintergangen. Der obersten Anklagebehörde der Bundesrepublik wurde vorgeworfen, sie habe sich gezielt über internationale Rechtsbestimmungen hinweggesetzt. Das Pariser Außenministerium übermittelte der Deutschen Botschaft eine Note mit deutlichem Inhalt: Sieglinde Hofmann dürfe keinerlei Beteiligung am Tode von Ponto vorgeworfen werden.

Es war der erste massive Eingriff eines westeuropäischen Nachbarstaats in ein Gerichtsverfahren der Bundesrepublik. In Frankreich wurden Befürchtungen laut, die deutsche Justiz betreibe in Terroristenprozessen eine Strafverfolgung ohne Augenmaß und um jeden Preis. Ende März appellierten neben anderen französischen Juristenverbänden auch die Gewerkschaft der Richter und Staatsanwälte an Premierminister Mauroy, er möge sich dafür einsetzen, daß der Prozeß gegen Sieglinde Hofmann im Nachbarland unter juristisch einwandfreien Bedingungen verläuft.

Als sich im Verlauf des Frankfurter Prozesses dann klar herausstellte, daß Sieglinde Hofmann nicht selber am Tatort in Oberursel gewesen war, mochte zwar auch die Bundesanwaltschaft nicht mehr auf Lebenslang plädieren, beharrte aber auf ihrer Forderung, die Angeklagte auch für die Mitschuld am Tode des Bankiers zu bestrafen.

Mit seinem Urteil hat das Frankfurter Oberlandesgericht den Versuch der Bundesanwaltschaft, eine völkerrechtliche Vereinbarung zu unterlaufen, eindeutig abgeblockt. Seine Entscheidung signalisiert nicht nur ein wachsendes Selbstbewußtsein einiger Staatsschutzsenate gegenüber den Ermittlungsbehörden, sondern bewahrt die Bundesrepublik auch vor einer peinlichen Völkerrechtsrüge beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg.

Abwegig genug war die Marschrichtung der obersten Ankläger von Anfang an. Fünf gezielte Schüsse, einer davon sogar aufgesetzt, juristisch als Exzeßtat und leichtfertig verursacht zu bewerten, war so weit von der Wirklichkeit entfernt, daß die Bundesanwälte im parallel gelagerten Berliner Prozeß um die versuchte Entführung und Ermordung des Kammergerichtspräsidenten von Drenkmann selber nicht auf diesen Irrweg verfallen waren. Dort allerdings war er auch nicht als Krücke vonnöten: Auf Lebenslang ließ sich im glatten Gang schon mit dem Mordparagraphen plädieren.

Adalbert Schäfer, der Frankfurter Senatsvorsitzende, erteilte den obersten Anklägern letzte Woche Rechtsunterricht wie im ersten Semester: »Vorsätzliche Tötung und leichtfertige Verursachung sind nebeneinander nicht möglich.«

Es ist nicht das erste Mal, daß sich die Ankläger vor diesem Strafsenat eine bedeutsame Abfuhr einhandelten. Gerade erst im vorangegangenen Prozeß, bei dem angebliche Mitglieder der »Revolutionären Zellen« (RZ) angeklagt waren, hatten sich die Bundesanwälte die erste obergerichtliche Urteilsfeststellung darüber erhofft, daß die RZ eine »terroristische Vereinigung« sei. Ein solches Urteil hätte der Bundesanwaltschaft die zentrale Ermittlungskompetenz für alle RZ-Fälle und erweiterte Möglichkeiten zur Erwirkung von Haftbefehlen eröffnet.

Doch daraus wurde nichts. Mitte Februar sprach der Schäfer-Senat die Angeklagten vom Vorwurf der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« frei. Generalbundesanwalt Rebmann ließ nicht locker und will auf eine Ausdehnung seiner Befugnisse nicht verzichten: Letzte Woche forderte er eine einschlägige Gesetzesänderung.

Die nächste Schlappe der Bundesanwaltschaft vor dem Frankfurter Staatsschutzsenat scheint schon vorprogrammiert. Für den Herbst steht der Prozeß gegen Alexander Schubart an, den Sprecher der Bürgerinitiative Startbahn-West. Gegen ihn hat Rebmann besonders weit ausgeholt: Nicht nur Landfriedensbruch und Widerstand wird Schubart vorgeworfen, die Anklage zielt gar auf versuchte Nötigung einer Landesregierung. Dem Sitzungsvertreter von der Karlsruher Bundesanwaltschaft wird kein leichter Gang vorausgesagt.

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