WAFFENHANDEL Unübliches Gebaren
Die Zollfahnder waren dem Lastwagen der Firma Delta Engineering schon eine ganze Weile gefolgt. Kurz hinter London, bei Feltham, nahe dem Heathrow-Airport, stoppte Captain Ottaway den Laster mit seiner offenbar harmlosen Fracht. Die zehn Kisten auf der Ladebrücke waren an eine Firma in Zypern adressiert: »Hydraulisches Hebewerkzeug«, so stand es im Frachtbrief. Eine längliche Kiste weckte jedoch den Argwohn des Zolloffiziers. Zu Recht: Sie enthielt das Rohr einer 25-Pfünder-Kanonenhaubitze Mark 1.
Dem Captain Ottaway schien dies ein drittrangiger Routinefall: versuchter Schmuggel eines ausgemusterten Geschützes mit gefälschten Dokumenten. Tatsächlich aber hielt der Zolloffizier an jenem naßkalten 25. Februar 1981 den Faden zu einem Netzwerk in Händen, in das zwielichtige Waffenschieber und Mitarbeiter weltweit tätiger Konzerne und vielleicht auch Regierungen verwickelt sind - Schulbeispiel für die Machtlosigkeit von Behörden, das zeigt, wie alltäglich massive Verstöße gegen Waffenexporte geworden sind und wie problemlos solche Gesetze umgangen werden können. Jetzt liegen dem SPIEGEL Dokumente eines internationalen Waffenschmuggels vor.
Absender des Fünfundzwanzigpfünders für Zypern war der britische Waffenhändler Leonard Hammond, der in seiner Delta Engineering in Dartford mit einer Browning-Lizenz Teile für Maschinengewehre fertigt. Nebenher vermittelt er Waffengeschäfte quer über den Globus, war gelegentlich in Geschäften für die britische Regierung unterwegs und genoß »höchste Reputation in militärischen Kreisen«, wie sein Rechtsvertreter beteuert.
Warum Hammond versucht hatte, das zerlegte Geschütz für Zypern illegal außer Landes zu bringen, blieb zunächst rätselhaft. Hätte er eine Ausfuhrlizenz beantragt, er hätte sie anstandslos bekommen. Zu diesem Vorhalt der Ermittler fiel dem Waffenhändler nur die Antwort ein: Auf »diesem Weg« sei das bisher immer reibungslos gelaufen.
Mit dem reibungslosen Weg war die Falschdeklarierung von Waffenlieferungen gemeint, bei denen für Hammond auch ein renommierter Großspediteur den Transport besorgt hatte: die Londoner Tochter der international tätigen Spedition Kühne & Nagel, ein ursprünglich in der Bundesrepublik, seit 1966 auch aus steuerlichen Gründen im schweizerischen Pfäffikon und auf den Jungfrauen-Inseln etablierter Konzern mit Milliardenumsätzen und eigenen Betrieben in 60 Ländern.
Die britischen Zöllner beschlagnahmten in Hammonds Firma Stapel von Geschäftsbriefen, Frachtpapieren und Fernschreiben, alles in - so die Ermittler - »fürchterlicher Unordnung": Zerschnippelte Dokumente aus dem Papierkorb mußten wie ein Puzzle zusammengeklebt werden.
Ihre erste Entdeckung: An den Geschäften waren zwei andere Briten beteiligt, von denen der eine, der Geschäftsmann Michael Aspin, eine tragende Rolle zu spielen schien. Über seine unscheinbare Firma Masoncrest Ltd. im ostenglischen Norwich kauft und verkauft Waffenhändler Aspin alles, was
für kleine und große Kriege irgendwo auf der Welt gebraucht wird, von der Browning-Pistole bis zu Chrysler-Panzertürmen. Der Zwischenhändler, der Waffengeschäfte vor allem finanziell absichert und meist mit Telephon und Fernschreiber auskommt, hat sein Handwerk als Sekretär des Saudi-Tycoons und Waffengroßhändlers Adnan Cashuggi gelernt. Aus dieser Zeit bewahrte er sich eine Menge wichtiger Kontakte.
Die kamen ihm Anfang 1981 bei einer Transaktion zustatten, bei der die Firma Kuehne & Nagel AirCargo Ltd. hilfreich in Erscheinung trat, »ein in unserem Geschäft als Frachtführer geläufiger Name« (Aspin).
Diesmal, so versichert der Waffenhändler, hatte auch die britische Regierung ein Interesse an einer reibungslosen Abwicklung. Monatelang waren im Iran drei britische Staatsbürger von den revolutionären Garden festgehalten worden. Die Missionare Jean Waddell, John und Audrey Coleman sollten gegen ein Austausch-Geschäft mit amerikanischen Panzerabwehrwaffen der Firma Browning im Wert von über zehn Millionen Mark freigekauft werden. Aspins Telex- und Telephonanschlüsse, so gab dessen Anwalt später vor Gericht zu Protokoll, wurden während der kritischen Wochen vom britischen Geheimdienst überwacht. Über einen Mittelsmann hatte Aspin auch die Direktdurchwahl von Margaret Thatchers Privatsekretär Ian Gow erhalten, freilich nur für den äußersten Notfall.
Anfang 1981 trafen Aspin und Hammond in Hammonds Londoner Wohnung mit mindestens einem der beiden geschäftsführenden Direktoren von Kuehne & Nagel AirCargo, Ben Trinkler und Anthony Hardy, zusammen, um Einzelheiten des Ausfuhrgeschäfts zu besprechen; schließlich sollten, auch wenn die Spitzen der britischen Regierung informiert waren, nicht allzu viele Behörden über die Transaktion Bescheid wissen.
So wurden die Panzerabwehrwaffen für die revolutionären Garden mit Endverbraucherzertifikat Peru in Lissabon am 17. Februar 1981 in eine von der Firma Clipper International Travels & Transport Ltd. mit Sitz in Basel gecharterte Boeing 707 geladen. Die Maschine flog jedoch nicht, wie angegeben, in die peruanische Hauptstadt Lima, sondern landete wegen »technischer Probleme« in Paris. Hier wurden die Flugpapiere ausgetauscht; die Boeing ging auf Kurs Dubai.
Am Persischen Golf übernahm die fiktive Firma »Arbasi Electrical« das Material und lud es in eine Iran-Maschine um, die direkt nach Teheran weiterflog - das britische Lieferembargo war ohne Probleme umgangen worden. Kuehne & Nagel stellte für diese eine Sendung (Gewicht: 2425 Kilogramm) 195 000 Mark als Frachtspesen in Rechnung. Im Gegenzug kamen die drei britischen Missionare aus iranischer Gefangenschaft frei.
Winkelgeschäfte dieser Art waren nicht die Ausnahme, eher die Regel, wie ein Strafprozeß im Londoner Old Bailey vermuten läßt. Am 18. Oktober letzten Jahres wurden die Waffenhändler Hammond und Aspin wegen illegaler Waffengeschäfte zu neun beziehungsweise drei Monaten Haft verurteilt. Die Iran Connection kam nicht zur Sprache; die Höhe des erzielten Profits, so stellte Richter Peter Mason fest, »ist unbekannt«.
Die Angeklagten hatten sich gleich zu Anfang schuldig erklärt; das kürzte nach britischem Recht das Verfahren ab. Doch deshalb blieb vieles im dunkeln, etwa die Andeutung des Angeklagten Leonard Hammond, um ein gerechtes Urteil zu sprechen, müßten auch _(Beide Papiere haben dieselbe ) _(Frachtbrief-Nummer; links: Mit ) _(Tarnadresse und Inhaltsangabe »1000 FN ) _(Gewehre«; rechts: Richtige Adresse, mit ) _(Inhaltsangabe »Hydraulische ) _(Maschinenteile«. )
die Verantwortlichen jener Firma vor Gericht gebracht werden, deren Hilfe die Waffentransporte erst ermöglicht habe.
In der Tat fiel im Prozeß der Name Kuehne & Nagel nur am Rande, obwohl viele der über 600 vorgelegten Beweisstücke den Briefkopf dieser Firma trugen.
Dem Ankläger schien unstrittig, daß Kuehne & Nagel von den Waffenschiebern mißbraucht worden war: »Es ist nicht zu vermuten, daß die Firma wußte, was da vor sich ging.«
Zweifel sind erlaubt. Dokumente belegen, daß man bei Kuehne & Nagel AirCargo keineswegs ahnungslos war.
Im Frühjahr 1980 lieferte die Firma Interarms in Manchester, 1000 Gewehre Kaliber .30-6 bei der Kuehne-&-Nagel-Niederlassung in Feltham ab. Die Waffen waren von Hammonds Delta Engineering bestellt; das Original des Kuehne-&-Nagel-Lieferscheins Nr. 261 498 vom 3. Juni 1980 über 1000 Gewehre Kaliber .30-6 weist als Adressaten die spanische Waffenhandelsfirma Laguna International in Madrid aus.
Die Waffen kamen dort, so Aspin im Prozeß, jedoch nie an. Am 30. Mai ging eine Sendung, jetzt unter Kuehne-&-Nagel-Nummer 261 498 als »Hi-Lift Hydraulic Machinery spares« deklariert, mit dem Swissair-Flug SR 867 nach Zürich und von dort weiter an die Pescanova Ship & Air Services in Johannesburg und schließlich an die südafrikanische Waffeneinkaufsgesellschaft Day Technical Products, die als »Frontfirma« des südafrikanischen Staatsunternehmens »Armscorps« arbeitet und mit hochwertigen Waffen handelt.
Über diese verschlungenen Pfade wurden die britischen Exportgesetze und das Uno-Waffenembargo gegen den Apartheidstaat Südafrika unterlaufen. In 31 Fällen wurde ermittelt. Bei allen, so Aspin, war die Firma Kuehne & Nagel beteiligt und alle endeten in Südafrika. Nur in einem Fall war das Dokumentenpuzzle der Ermittler so lückenlos, daß es zu einer Verurteilung der Waffenhändler reichte.
Mal lief die Schmuggelroute über Zypern und über Israel per »El Al«, in mindestens einem Fall über Zürich per »Swissair«. Bei einem dieser Deals tauchte eine mysteriöse Firma auf: »Red Baron Ltd.« (Roter Baron).
Diese Firma residiert im vornehmen Londoner Vorort Weybridge, wo auch Ben Trinkler wohnte, jener Kuehne-&-Nagel-Direktor, der 1981 an der Iran Connection mitgedreht hatte. Trinkler, deutsch-schweizerischer Doppelbürger, hat, nach eigenen Angaben, Red Baron vor vier Jahren »für den Import von Zivilschutzanlagen« gegründet. Zufällig erscheint als Red-Baron-Geschäftsführer auch der Name von Anthony Hardy. Er ist wie Trinkler Direktor bei Kuehne &
Nagel AirCargo und gleichfalls am Iran-Handel beteiligt.
Trinkler gibt an, von illegalen Waffenexporten nichts gewußt zu haben. Die Waffenhändler Aspin und Hammond kenne er nicht, erzählt der K & N-Mann - dabei hat er sich mit ihnen im Februar 1981 in London treffen wollen, um das Geschäft zu klären.
Der Waffenhändler Michael Aspin berichtete dem SPIEGEL, daß Kuehne & Nagel ganz offiziell Rechnungen für die Helfersdienste schrieb. Grundsatz: Je höher das Risiko, desto saftiger die Frachtspesen. Im Fall der angeblichen »Hi-Lift Hydraulic Machinery spares« (Gewicht 4300 Kilogramm) verlangte die Firma 85 200 Mark Transportgebühren, ein Mehrfaches des üblichen Tarifs London-Johannesburg.
Ebenso bestätigte Aspin, daß zumindest die Direktion von Kuehne & Nagel AirCargo über die illegalen Waffentransporte Bescheid wußte, die Routen mit den notwendigen Zwischenstationen plante, die Dokumente ausstellte und die Angaben veränderte, und mindestens einer der Direktoren Zahlungen in bar oder per Scheck entgegennahm.
Zwar hat inzwischen die Kühne-&-Nagel-Zentrale in Pfäffikon nach eigenen Angaben eine »hausinterne Untersuchung« eingeleitet, aber es blieb bei Abmahnungen für die Geschäftsführer der britischen Tochterfirma. Auch von dem noch immer laufenden Ermittlungsverfahren der schweizerischen Bundesanwaltschaft braucht der Konzern kaum etwas zu befürchten. Nach Gesprächen der Hausjuristen mit den Berner Staatsanwälten
rechnet Kühne-&-Nagel-Verwaltungsrat Rudolf Lück nicht mehr mit einer Anklage. Die Zentrale habe von den Vorgängen in Großbritannien ohnehin nichts gewußt. Zudem verbiete eine firmeninterne Verfügung den Tochtergesellschaften, ohne ausdrückliche Genehmigung der Zentrale Waffen zu transportieren, was zudem nur »sehr, sehr selten« vorkomme.
Freilich sieht auch Lück im Frachtgeschäft eine beträchtliche Grauzone. Die Frachtführer kontrollieren den Inhalt des ihnen anvertrauten Frachtguts in der Regel nicht, die Fluggesellschaften begnügen sich bei Transitsendungen bestenfalls mit Stichproben, der Zoll ist überfordert.
Bei der Swissair etwa, die - ohne Wissen - die 1000 Gewehre illegal transportiert hatte, räumt man ein, daß im Transitverkehr häufig falsch deklarierte Sendungen durchliefen; die Fluggesellschaften könnten dies kaum verhindern. Folge: Im Flugtransit illegal verschobene Waffen sind kaum zu eruieren.
Dieser Nachschubweg ist für große und kleine Krisenherde dieser Welt von erheblicher Bedeutung. So schätzt Experte Aspin, daß viele Ersatzteile der über Kuehne & Nagel beförderten Waffen nicht für die südafrikanische Armee verwendet wurden: »Dazu waren sie zu unmodern. Sie könnten an schwarzafrikanische Staaten weiterverkauft worden sein« - oder an Guerilla-Organisationen in Simbabwe, Mosambik und Angola, die von Südafrika unterstützt werden.
Daß südafrikanische Regierungsstellen an den dubiosen Geschäften direkt beteiligt waren, erweist ein rechteckiger Stempelaufdruck auf einer Rechnung von Hammonds Firma Delta Engineering an die südafrikanischen Waffenimporteure Day Technical Products. Per Stempel bestätigte die Südafrikanische Botschaft in London am 24. März 1980, für Waffen, die nicht hätten nach Südafrika ausgeführt werden dürfen, 5258,62 Pfund mit dem Scheck Nr. 153 709 an den Waffenhändler Leonard Hammond bezahlt zu haben. Es ging dabei um Bestandteile von Maschinengewehren.
Der direkte Waffenschmuggel, finanziert von der Südafrikanischen Botschaft in London, war den Händlern offenbar nicht ganz geheuer und verlief »nicht befriedigend«, wie Hammond anmerkte; die Zickzackwege, wie sie sich schon 1981 bei der Iran Connection bewährt hatten, schienen sicherer.
Das lag auch daran, daß sich die Partner auf die Fertigkeit eines Mittelsmannes verlassen konnten, der für die Johannesburger Firma Firearms International einen Teil der dubiosen Geschäfte organisiert hatte: der Südafrikaner Dirk Stoffberg.
Auf Druck von Labour-Abgeordneten sicherte die Londoner Regierung zu, abzuklären, ob Stoffberg Agent des südafrikanischen Geheimdienstes ist und ob die verbotenen Waffengeschäfte auf Betreiben der Regierung in Pretoria gefingert wurden.
Es spricht alles dafür:
Mit Brief vom Februar 1983 schrieb das Außenministerium dem Labour-Abgeordneten Robert Hughes, es gebe »Grund für den Verdacht, daß die (südafrikanische, Red.) Botschaft oder Botschaftsangehörige in illegale Waffengeschäfte verwickelt« seien. Mehrere Botschaftsangehörige hätten inzwischen Großbritannien verlassen. Und die Regierung kündigte an, sie werde wegen Umgehung von Uno-Bestimmungen einen Bericht für die Vereinten Nationen anfertigen.
Dann müßte sie sich wohl auch der Firma Kuehne & Nagel und deren Geschäftsverbindungen näher widmen. Und da wird es für die Briten heikel: Seit 1981 gehören 50 Prozent des Speditionsmultis dem mächtigen britischen Mischkonzern Lonrho, der weltweit einen Umsatz von zehn Milliarden Mark erwirtschaftet: mit Erz- und Kohlebergwerken, Hotels, Flugzeugen, Bier, Briefmarken, Stahl, Zuckerfabriken, schottischem Whisky, mit der Londoner Zeitung »Observer« - und in Geschäften mit vielen schwarzafrikanischen Staaten; die könnten bei dubiosen Händeln mit dem Apartheids-Staat Südafrika hellhörig werden.
Für Kuehne & Nagel AirCargo sind Transaktionen hart an der Grenze der Legalität offenbar normales Geschäft. Von 1971 bis 1978 ermittelte das Londoner Handelsministerium wegen Preisvergehens gegen Angestellte des Groß-Transporteurs. Der amtliche Report registrierte bei der Speditionsfirma in seltener Offenheit »unprincipled policies": unübliches Geschäftsgebaren.
Beide Papiere haben dieselbe Frachtbrief-Nummer; links: MitTarnadresse und Inhaltsangabe »1000 FN Gewehre«; rechts: RichtigeAdresse, mit Inhaltsangabe »Hydraulische Maschinenteile«.