VERBOTENE FRÜCHTE
Zwar kenne ich die Erlebnisse nicht, die den vermutlich mit zügigen Strichen gezeichneten Helden der staatlich beanstandeten »Tom-Mix«-Serie wohl wie üblich in Form von Spruchbändern zum Halse heraushängen. Und sicher wird darin auch keine beträchtliche Minderung meiner literarischen Bildung zu sehen sein.
Soviel aber ist sicher: Das muß doch noch eine Aufgabe sein, die einem richtigen Staatsanwalt Freude macht: den Zeitschriften-Maier bei den Hammelbeinen zu kriegen dafür, daß er - als Folge seines nur auf der Volksschule absolvierten Bildungsganges - nicht nach Wegen suchte, zu jenen dem Herrn Staatsanwalt Mackert wohlvertrauten Erkenntnissen zu gelangen, die allerdings auch ein Kriminalbeamter, ein Amtsgerichtsrat, eine Bundesprüfstelle und mehrere Münchner Strafkammern nicht gewinnen konnten.
Wie steht es eigentlich mit den Eltern, die durch Duldung des Erwerbs oder der Lektüre ihren Söhnen die nicht für jedermann schlechthin offensichtlich schwer jugendgefährdenden Tom-Mix-Schmöker zugänglich gemacht haben?
Darmstadt HENRY FERLING
Wie schon viele vom SPIEGEL gebrachte Fälle zeigt auch Ihr Artikel »Sachkundige Hilfe«, daß Behörden selbst bei aussichtsloser Rechtslage grundsätzlich bis zur höchsten Instanz gehen - anscheinend besonders gern dann, wenn die Verhältnisse des Gegners erhoffen lassen, daß ihm schließlich die Puste ausgeht. Behörden beziehungsweise ihre Vertreter haben ja stets den Vorteil, daß sie nie selbst Schaden erleiden; geht es schief, muß die Allgemeinheit die Kosten tragen.
Wenn man zur Beseitigung dieser tatsächlichen Ungleichheit vor dem Richter nicht neue Kontrollbehörden schaffen will, bleibt meines Erachtens nur übrig, den Behörden die Rechtsmittel einseitig zu beschneiden, etwa dadurch, daß diese nach den in zwei Instanzen ergangenen Entscheidungen erschöpft und Einsprüche gegen die Urteilsvollstreckung unzulässig sind. Auch unsere überlasteten Obergerichte wären dankbar.
Heidenoldendorf DR. F. H. SONNTAG