Zur Ausgabe
Artikel 27 / 109

BÜROKRATIE Verdächtige Genies

Amerikanische Doktoren werden in Deutschland polizeilich verfolgt. Grundlage ist ein Gesetz aus der Nazi-Zeit.
Von Christian Schwägerl
aus DER SPIEGEL 11/2008

Von der Bundestagsdebatte am vergangenen Donnerstag durfte Ian Baldwin sich geschmeichelt fühlen. Der 49 Jahre alte US-Amerikaner gehört zu den wenigen in der internationalen Wissenschaftselite, die dem deutschen Werben um die besten Köpfe gefolgt sind. Von der »Internationalisierungsstrategie« der Bundesregierung schwärmte Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) im Parlament. Noch viel attraktiver müsse Deutschland für ausländische Spitzenforscher werden. Für Leute wie Baldwin also.

Was es aber heißen kann, als Amerikaner in Deutschland zu forschen, hat der Direktor am renommierten Max-Planck-Institut für chemische Ökologie in Jena nun hautnah erfahren. Am 9. Januar erhielt er von der Kriminalpolizeiinspektion der Stadt eine Vorladung zur »Vernehmung als Beschuldigter«. Dem Schreiben war zu entnehmen, dass es um ein »Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchs von Titeln« gehe. »Ich bin aus allen Wolken gefallen«, sagt der Wissenschaftler, »und was folgte, war einfach nur kafkaesk.«

Am 18. Februar belehrte ihn das Kultusministerium des Freistaats Thüringen, was ihm zur Last gelegt wird: Er hatte sich offenbar zu sehr deutschen Gepflogenheiten angepasst. »Im Rahmen Ihrer Tätigkeit führten Sie Ihren amerikanischen Hochschulgrad 'Doctor of Philosophy' ('Ph.D.') in Form der Abkürzung 'Dr.'«, schrieb ihm das Ministerium. Den deutschen Dr. dürften aber nur Promovierte aus EU-Ländern in ihren Namen aufnehmen, nicht Amerikaner. Ein Bußgeldverfahren sei deshalb eingeleitet worden, wegen eines Verstoßes gegen das thüringische Hochschulgesetz.

In der Tat hatte sich der Amerikaner auf Visitenkarten, Briefpapier und der Internet-Präsenz seines Instituts als »Prof. Dr. Ian Baldwin« bezeichnet. Das hatte sich Baldwin so angewöhnt, weil ihn seine deutschen Kollegen exakt so angeschrieben hatten. An »Professor Dr. Ian T. Baldwin« etwa war der Brief adressiert, mit dem die Max-Planck-Gesellschaft ihren Neuzugang 1996 herzlich begrüßt hatte, einen von gleich drei Amerikanern, die sie für Jena gewinnen konnte. Auch Einladungen zu Vorträgen an Universitäten ergingen immer an den »Prof. Dr.«.

Doch sich in Deutschland als Dr. zu bezeichnen, wenn man an Elite-Universitäten wie Stanford, Harvard oder Cornell promoviert wurde, ist in Thüringen und anderen Bundesländern streng verboten. In ihren Hochschulgesetzen wirkt nach, was die Reichsregierung 1939 als »Gesetz über die Führung akademischer Grade« beschlossen hat: dass ausländische Titel grundsätzlich verdächtig sind und einer Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium bedürfen.

In den Gesetzen von heute steht, dass in den USA promovierte Amerikaner sich in Deutschland unter keinen Umständen als Dr. bezeichnen dürfen. Statthaft, erfuhr Baldwin, sei die Formel »Ph.D., Cornell University, Ithaca (NY)«. Das Strafgesetzbuch sieht für Titelmissbrauch eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr vor.

An der Spitze der elitären Max-Planck-Gesellschaft mit ihren 12 600 Mitarbeitern ist der Ärger über den bürokratischen Exzess groß, zumal es sich um keinen Einzelfall handelt. Gegen zwei weitere Direktoren am Jenaer Institut und mindestens vier Direktoren an anderen Standorten wurden ähnliche Verfahren in Gang gesetzt. Weil sie weitere Ermittlungen fürchtet, hat die Forschungsorganisation eine Anwaltskanzlei mit der Abwehr beauftragt.

Die Angst vor einem Imageschaden ist groß, weil die Max-Planck-Gesellschaft beim Anwerben ausländischer Direktoren besonders erfolgreich ist. Ein Viertel ihrer Spitzenforscher und sogar die Hälfte der jüngst berufenen Direktoren stammen nicht aus Deutschland. An hiesigen Universitäten dagegen beträgt der Ausländeranteil unter Professoren nur fünf Prozent. Besonders Amerikaner gelten in der deutschen Wissenschaft als unterrepräsentiert und begehrt. Doch sind sie zu gewinnen, wenn sie derart gepiesackt werden dürfen?

Polizei und Behörden sind in Thüringen nicht von sich aus aktiv geworden, vielmehr steckt hinter dem Ganzen nach Erkenntnissen der Max-Planck-Gesellschaft ein frustrierter Mensch mit ausländischem Doktortitel, der sich in Deutschland eben nicht Dr. nennen darf. Aus Rache überzieht er Max-Planck-Direktoren mit Anzeigen - und trifft dabei auf willige Beamte.

Am 28. Februar hat Ian Baldwin dem Kultusministerium nun geantwortet und um Entschuldigung gebeten. In seinem Jenaer Privatleben habe er auf den Dr. schon immer verzichtet. »Auch an meinem Klingelschild habe ich den Titel nicht angebracht«, schreibt der Wissenschaftler mit einer gewissen Ironie. Das Verfahren nimmt er sportlich, er fühlt sich wohl in Jena. Sogar ein Angebot aus Harvard hat er abgelehnt.

Seit Donnerstag hat er noch einen Grund mehr zu bleiben. Alarmiert von den Ermittlungsverfahren, beschlossen die Kultusminister in Berlin, dem Spuk ein Ende zu bereiten. Amerikaner mit Ph.D. dürfen sich Dr. nennen und heimisch werden. Das ist als Willkommensgruß gemeint.

CHRISTIAN SCHWÄGERL

Zur Ausgabe
Artikel 27 / 109
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren