JUSTIZ Vernehmung von Egon Krenz
Bei der Fahndung nach einem angeblichen Killerkommando der DDR-Führung setzt der Generalbundesanwalt auf die Aussage des früheren SED-Chefs Egon Krenz. Er soll als Zeuge bei der Bundesanwaltschaft zu »Existenz und Einsetzen von Sondereinheiten« sowie der »Durchführung von Attentaten« befragt werden. Hintergrund der Vernehmung: Die obersten Staatsanwälte der Republik ermitteln seit mehreren Jahren gegen den brandenburgischen Installateur Jürgen G. wegen Mordverdachts. Sie legen ihm zur Last, Mitglied eines geheimen Killertrupps gewesen zu sein, der bis zu 25 Menschen ermordet haben soll (SPIEGEL 40/2003). Bislang konnten die Staatsanwälte dem Verdächtigen jedoch kein Tötungsdelikt nachweisen. Auf den Zeugen Krenz stießen die Bundesanwälte ausgerechnet durch einen Leserbrief des früheren Politbüro-Mitglieds. Darin hatte Krenz behauptet, »aus eigener Erfahrung« zu wissen, dass die DDR kein Killerkommando beschäftigt habe. Prompt bekam Krenz Post aus Karlsruhe. Seine Vernehmung als Zeuge sei »erforderlich«. Gegenstand würden »insbesondere die Hintergründe« seines Leserbriefes sein. Krenz' Anwalt Robert Unger wertet die Ladung seines Mandanten als »absurden Versuch, etwas zu finden, was es nicht gab«.