Vietor und die »sogenannten reichen Leute«
Irgendwann Anfang 1980 muß Wolfgang Vormbrock in Panik geraten sein. Anders ist der absurde Vorschlag, den er seinen Vorstandskollegen in der Zentrale der Neuen Heimat machte, kaum zu erklären.
Vormbrock, verantwortlich für die Region Nord, regte an, den Sitz der Neuen Heimat Berlin nach Hamburg zu verlegen; nur äußerlich sollte alles beim alten bleiben. Damit, hoffte der Regionalchef offenbar, könnte der Baukonzern lästigen Auseinandersetzungen über seine Geschäftspraktiken in Berlin aus dem Wege gehen.
Die Neue Heimat Berlin hatte mit dem Prüfungsverband wegen der Bilanz 1978 Ärger. Darüber hinaus mußte Vormbrock fürchten, daß nun doch ans Licht kommen würde, was so lange im dunkeln blieb - nämlich wie führende Männer der Neuen Heimat den Auftrag zur Stadtsanierung für ihre private Vermögensbildung nutzten.
Vormbrock hatte allen Grund, sich deshalb Sorgen zu machen. Denn die Kritik an den Praktiken seines Unternehmens kam vor allem aus der Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen, die über die Sanierung von Häusern und Wohnblöcken zu entscheiden hat.
Bausenator Harry Ristock, ehedem Führer der SPD-Linken in Berlin, hatte »politische Bedenken": Natürlich sei es Rechtens, daß vermögende Bürger in den Sozialen Wohnungsbau investieren, aber die leitenden Männer eines Gewerkschaftskonzerns sollten sich da besser zurückhalten.
Da waren Albert Vietor, Vormbrock und fast alle ihre Manager-Kollegen in Hamburg und Berlin ganz anderer Ansicht. Die Steuervorteile in Berlin, erklärte Vormbrock auf einer Konferenz der NH-Betriebsräte, zielten doch »gerade auf sogenannte reiche Leute ab, damit diese ihre Gelder in Berlin investieren«.
Das wollte wohl auch Ristock nicht bestreiten. Dem paßte jedoch weniger, wie die »sogenannten reichen Leute« des Gewerkschaftsunternehmens die Immobilien in den Berliner Sanierungsgebieten unter sich aufteilten.
Nach dem Städtebauförderungsgesetz ist die Neue Heimat verpflichtet, die ihr als Sanierungsträger überlassenen Grundstücke wieder zu veräußern oder - wie seit einigen Jahren üblich - in Erbpacht zu geben. Die Erwerber treten dann als Bauherren auf und nehmen beträchtliche Steuervorteile mit. Dafür hat sich insbesondere die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft) als brauchbar erwiesen.
Das Gesetz schreibt allerdings auch vor, daß diese »Reprivatisierung« unter Berücksichtigung »weiter Kreise der Bevölkerung« zu erfolgen habe. Und wer das ist - davon hatten Vietor und seine Vorstandskollegen offenbar eine ganz eigenwillige Vorstellung.
Einmal mehr nämlich zeigte sich in Berlin, daß Vietor seine Pflicht ("Ich habe Notstände zu beseitigen") stets mit privaten Neigungen nutzbringend zu verbinden verstand. Denn Bauherren in den von der Neuen Heimat betreuten BGB-Gesellschaften waren in erster Linie Führungskräfte der Neuen Heimat, allen voran der Vorstandsvorsitzende sowie gute Freunde, Geschäftspartner und Genossen in der Politik.
Vietor ist als privater Bauherr, wie er in der vergangenen Woche die »Bild«-Zeitung wissen ließ, an 217 Wohnungen in Berlin beteiligt. Am Hundsteinweg 6 und 8 in Mariendorf beispielsweise ist er mit 50 Prozent dabei, am Hausstockweg 29-41 mit 31 Prozent, das S.99 Haus Steinmetzstraße 55 in Schöneberg hat er allein gebaut.
Andere Führungskräfte des Konzerns hielten ebenfalls nicht viel von der Regel, die in der Branche für Manager gemeinnütziger Wohnungsunternehmen gilt - nämlich keine Grundstücksgeschäfte auf eigene Rechnung zu betreiben. Vorstand Vormbrock baute ebenfalls in Schöneberg (Steinmetzstraße 61-63), Vietors Stellvertreter Harro Iden ist am Hausstockweg 29-41 und - zusammen mit den Vorstandskollegen Willi Ginhold und Rolf Dehnkamp - am Hausstockweg 15-27 beteiligt.
Auch Ernst Dieter Marchlowitz, Geschäftsführer der Neuen Heimat Berlin, war unter den Bauherren zu finden, die sich von ihrer eigenen Firma betreuen ließen. Sein Kollege Helmut Lahmann steckte ebenfalls Geld in den Wohnungsbau.
Die damaligen Hamburger NH-Vorstandsmitglieder Walter Beyn und Paul Seitz bildeten mit dem Münchner NH-Chef Heinz Feicht die BGB-Gesellschaft Hausstockweg I. Gerhard Becker, NH-Prokurist in Berlin, stieg bei mehreren Gesellschaften ein, darunter Hausstockweg II und Dröpkeweg (Berlin-Buckow).
Unter den Außenstehenden war es Gewerkschaftsbankier Walter Hesselbach, heute Chef der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft AG, der die Chancen der Vermögensbildung in Berlin am gründlichsten nutzte. Im Sommer 1980 war er mit fast 1,4 Millionen Mark an verschiedenen Gesellschaften beteiligt. Bei einem neuen Vorhaben in der Schöneberger Schwerinstraße 15/18 merkten die NH-Manager ihn noch einmal mit einem Eigenkapital von 400 000 Mark vor.
Auch der prominenteste Gewerkschafter, Heinz Oskar Vetter, legte über die Neue Heimat Geld in Berlin an. IG-Metall-Chef Eugen Loderer zeichnete ebenso Kapital wie Alois Pfeiffer vom DGB, der designierte Nachfolger des Vorsitzenden Vetter.
Für die Bauherren war es stets eine willkommene - und völlig legale - Möglichkeit, ihre Steuerlast zu mindern. Aber »weite Kreise der Bevölkerung« waren es nicht, die da in Berlin, betreut von der Neuen Heimat, im Wohnungsbau investierten.
So wurde der Hamburger Kaufmann Karl Maximilian Eberhardt Bauherr in Berlin, zusammen mit Vietor und dessen Nachbarin, Lonny Frankenfeld, der Witwe des Showmasters Peter Frankenfeld. Eberhardt war Vietors Strohmann und Partner bei anderen privaten Geschäften (SPIEGEL 6/1982).
Auch Politiker wie der 1981 ermordete hessische Wirtschaftsminister Heinz Herbert Karry oder Bundesminister Hans Apel wurden als Bauherren gern gesehen. Der Pflege guter Beziehungen diente sicher ebenso die Beteiligung des damaligen Vorstandsvorsitzenden der Westdeutschen Landesbank, Johannes Völling.
Als in Berlin wegen der privaten Bauherren der Neuen Heimat Kritik laut wurde, setzten sich Vietor und Vormbrock wütend zur Wehr. Von »Selbstbedienung« bei der Neuen Heimat zu sprechen, schrieben sie in einem Leserbrief an die »Berliner Morgenpost«, führe zu einer doppelten Moral, die Rechtsstaat und Menschenwürde gefährdete.
Wenn unbescholtene Bürger, die in Berlin investierten, »plötzlich desavouiert werden bis zur öffentlichen Nennung ihres Namens und ihrer Geschäfte«, dann sei das ein »Tiefschlag unter die Gürtellinie bürgerlicher Würde«. Sollte der »politische Zeitgeist« die steuerlichen Berlin-Präferenzen nicht mehr wollen, so wäre es doch das beste, der Bundestag schaffte sie einfach ab.
Wie Experten der Neuen Heimat über ihre Verpflichtungen aus dem Städtebauförderungsgesetz dachten, erhellt ein Aktenvermerk vom 28. November 1979, den Mitarbeiter der Neuen Heimat Berlin für die Geschäftsführung geschrieben hatten. Es sei fraglich, hieß es dort, ob eine breite Streuung des Immobilienbesitzes wegen der »finanziellen Struktur des anzusprechenden Personenkreises« sinnvoll sei. »Als Alibifunktion«, so weiter in dem Vermerk, »sollte diese Aktion jedoch recht bald in Angriff genommen werden.«
»Die Neue Heimat ist nicht schlechter als andere«, fand Bausenator Ristock, »aber sie ist auch nicht besser. Das stört mich.«
Ristocks Baubehörde hatte - offenbar wegen der politischen Bedenken des Senators - 1979 begonnen, die von der Neuen Heimat beantragten Bauvorhaben schleppend zu bearbeiten. In einigen S.100 Fällen wurde die Genehmigung verweigert. Für die privaten Bauherren, die auf die Verlustzuweisungen aus diesen Projekten warteten, war das ärgerlich. So reisten die beiden Hamburger Vorstandsmitglieder Wolfgang Vormbrock und Peter Dresel (Technik) bei Harry Ristock an, um Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen.
Aber Ristock schien bei dem Gespräch am 25. Januar 1980 nicht überzeugt, daß die NH-Manager mit ihrer Immobilien-Privatisierung im Sinne Berlins und der Partei handelten. Er bat Vormbrock, ihm doch einmal aufzuschreiben, was er zum Thema BGB-Gesellschaften zu sagen habe.
Das tat Vormbrock dann gleich nach seiner Rückkehr nach Hamburg, am 31. Januar 1980. Der Brief, den er an Ristock ("Persönlich") schrieb, ist entlarvend, das beredte Zeugnis eines unbescholtenen Bürgers und erfolggewohnten Managers. Das Schreiben erhielt einen zusätzlichen Reiz, weil der gründliche Vormbrock es gleich zweimal schickte - er legte die erste, längere Fassung ("zum absolut persönlichen Gebrauch") gleich als »Interpretationshilfe« bei.
»Lieber Harry«, schrieb Vormbrock, »ich bitte Dich um Dein freundliches Verständnis für meinen Standpunkt. Aber ich spreche für eine große Zahl unbescholtener Personen, vom Minister bis zur Sekretärin, deren Engagement hier politisch desavouiert werden könnte. Und ich hoffe, daß meine moralische Vertretung dieses Personenkreises in Deinen Augen nicht dadurch an Seriosität verliert, daß auch ich an einer solchen BGB-Gesellschaft beteiligt bin.«
Es liege doch in der Natur der Sache, so der NH-Manager, daß mit den Berliner Steuerpräferenzen »gerade Einkommensempfänger angesprochen werden sollen, die den Kreisen sog. Prominenz zuzurechnen sind«. Diese Bürger dürften nicht vor den Kopf gestoßen werden.
Vormbrock erläutert dem Senator dann, warum gerade die Prominenz für den Gewerkschaftskonzern so wichtig sei. Steuerliche Vorteile, auf die es den Anliegern ja ankam, ließen sich nur in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft erzielen. Dort hafte aber jeder für jeden, also müßte die Neue Heimat bei der Auswahl der BGB-Gesellschafter »im Hinblick auf deren Bonität« besonders sorgfältig vorgehen.
»Dadurch«, so erklärte Vormbrock weiter, »wird ein gewisser, wenn auch nicht rechtlich verbriefbarer, aber faktisch gegebener Einfluß unseres Hauses sichergestellt, der bei Problemfällen Lösungsfindung erleichtert.«
Wenn auf diese Weise dann auch für die Mitarbeiter der Neuen Heimat »ein Stück Vermögensbildung« erzielt würde, dann »müßte man schon extreme Gedankengänge verfolgen, um zu einer politisch negativen Bewertung zu kommen«.
In der ersten Fassung seines Briefes hatte Vormbrock, damit der Extremist Ristock das auch richtig begriff, an dieser Stelle noch angefügt: »Solange Deputate, etwa beim Volkswagenwerk zugunsten der VW-Mitarbeiter, politisch integer sind, wird man uns hoffentlich nicht auf dem Boden sog. doppelter Moral bewerten wollen.«
Vormbrocks Geniestreich - die Volksimmobilie für den, der schon alles hat.
In dem Schreiben vom 31. Januar begnügte sich der rechte Sozialdemokrat indes nicht damit, den linken Sozialdemokraten über Sinn und Segen von Subventionen zu belehren. Vormbrock wurde auch gleich noch ein bißchen konkret.
Er wäre ihm ganz außerordentlich dankbar, mahnte er den Bausenator, wenn er endlich für zwei geplante Bauvorhaben die Genehmigung ausspräche, auch wenn es sich in einem der beiden Fälle »um einen Einzelbauherrn aus dem Kreise meiner Kollegen handelt«.
Der Fall war die Steinmetzstraße 55 in Berlin-Schöneberg. Der Bauherr: Albert Vietor.
Vormbrock machte sich - in der Langfassung seines Briefes - für den Chef stark: »Ich hoffe sehr, daß dieser, nur weil es sich um Albert Vietor handelt, nicht aus meinen oben dargestellten Gleichheitsgrundsätzen herausfallen muß.«
Und Vormbrock drohte: »Es wäre sicher sehr unschön, wenn wir aufgrund der von mir für unglücklich gehaltenen politischen Meinungen zu irgendwelchen Kaschierungen kommen müßten, etwa durch Einschaltung weiterer Treuhänder, also Strohmänner.«
Ein bemerkenswert offenes Geständnis. Warum hat Ristock den Aufsichtsrat der Neuen Heimat nicht informiert? Etwa deshalb, weil der ohnehin über den Umgang mit Strohmännern im Bilde war?
Aus einer Notiz Vormbrocks geht nämlich hervor, daß in einer BGB-Gesellschaft (für die Schwerinstraße 3-5) zwei Aufsichtsräte der Neuen Heimat durch einen Treuhänder vertreten werden sollten - der Aufsichtsratschef Heinz Oskar Vetter und der IG-Metall-Chef Eugen Loderer. S.101
Für jeden sollte der Berliner NH-Prokurist Gerhard Becker 14 Prozent des Kapitals zeichnen. Die anderen Gesellschafter waren Walter Hesselbach und sein Kollege Alfons Lappas, die führenden Männer der Gewerkschafts-Holding für Gemeinwirtschaft.
Trotz seines starken persönlichen Einsatzes konnte Vormbrock den Bausenator nicht überzeugen, daß seine Bedenken gegen die Privatisierungspolitik des Wohnungskonzerns übertrieben waren. Die Beziehungen wurden schließlich so eisig, daß Vormbrock den »lieben Harry« in seinen Briefen nur noch mit »sehr geehrter Herr Senator« anredete.
»Und jetzt kommt der«, mokierte sich der NH-Manager kürzlich über seinen einstigen Widersacher, »und will uns Aluminiumfenster verkaufen.« Der ehemalige Bausenator ist Geschäftsführer der Metalu-Metallbau GmbH, die Fenster und Türen produziert.
Damals, Anfang 1980, kam Vormbrock und seinen Berliner Geschäftsführern der Streit mit dem Bausenator besonders ungelegen, weil sie ohnehin genug Probleme in Berlin hatten, die dem Bild des Unternehmens zu schaden drohten. Durch eine Verlegung der NH Berlin nach Hamburg, wie sie Vormbrock vorschlug, waren diese Probleme nicht zu lösen.
Das Desaster war ohnehin nicht mehr aufzuhalten.
Am Nachmittag des 25. April 1980 erschienen Staatsanwälte und Kriminalbeamte in der Zentrale der Neuen Heimat Berlin sowie in den Wohnungen der beiden Regionalgeschäftsführer. Sie beschlagnahmten 90 Ordner mit Dokumenten.
Der Verdacht: der gewerkschaftseigene Konzern hätte Kosten für zahlreiche Sozialbauten manipuliert und dadurch zu Unrecht öffentliche Mittel in Millionenhöhe verlangt und erhalten.
Die gemeinnützige Neue Heimat hat in Berlin, wie in anderen Ballungsgebieten auch, mit Aufgaben der Stadtsanierung reichlich zu tun. Im öffentlichen Auftrag reißt sie alte Bauten ein, sie errichtet Siedlungen mit Tausenden von Wohnungen, modernisiert ganze Wohnviertel.
Noch immer gibt es in West-Berlin 585 000 Altbau-Wohnungen, besonders in Kreuzberg, Schöneberg und Charlottenburg. Darunter sind etwa 450 000, die nicht mehr heutigen Ansprüchen genügen - es fehlen vor allem Bäder und Toiletten. Rund 21 000 Wohnungen hat die Neue Heimat seit Kriegsende in Berlin gebaut, Tausende modernisiert. Im vergangenen Geschäftsjahr machte das Unternehmen dort fast eine halbe Milliarde Mark Umsatz.
Es ist meistens ein sicheres Geschäft. Wohnungen sind Mangelware, für angemessene Mieteinnahmen sorgt der Staat: Die Kostenmiete nämlich - also all das, was das Wohnungsunternehmen an Bau-, Bewirtschaftungs- und Finanzierungskosten wieder hereinholen will - erhält der Vermieter überwiegend vom Staat.
Diese Differenz zwischen der hohen Kostenmiete (derzeit bei 30 Mark pro Quadratmeter) und dem, was der Mieter aufbringt (5,80 Mark), überweist die Wohnungsbau-Kreditanstalt (WBK), eine Anstalt öffentlichen Rechts. Sie zahlt überdies den »Sanierungsträgern« (Amtsjargon) Investitionszuschüsse.
Die Neue Heimat Berlin, so behauptet die Staatsanwaltschaft, habe die öffentliche Hand sowohl um Zuschüsse als auch um Mietsubventionen geprellt.
Den ganzen Ärger hatte offenbar ein neuer Mann im Prüfungsorgan der Gemeinnützigen, dem Verband Berliner Wohnungsbaugenossenschaften und -gesellschaften, verursacht. Bis dahin hatte der Verband, in dem die Geprüften alle selbst vertreten sind, die Kostenabrechnungen der Neuen Heimat Berlin kaum beanstandet. Die Formulierungen in den Prüfberichten wurden stets ohne Schwierigkeiten mit den Experten des Baukonzerns abgestimmt.
Doch diesmal lief alles anders - »unerfreulich«, wie es in einem Aktenvermerk der Neuen Heimat heißt. Schon im Juli 1979, bei der Schlußbesprechung für die Bilanz des Vorjahres, zeigten sich die ersten Differenzen.
In Gesprächen, die sich über Monate hinzogen, suchten Vertreter der Neuen Heimat und die Prüfer nach Formulierungen im Bericht, die beide Seiten akzeptieren konnten. Vergeblich, der Verband verlangte, die Neue Heimat sollte ihre Bilanz ändern. Das war nicht mehr möglich.
So ging schließlich am 13. Dezember 1979 bei der Neuen Heimat der Prüfbericht ein, der die Führung des Konzerns in helle Aufregung versetzte und letztlich das Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges auslöste. Der Bericht enthielt in der Tat, verpackt in trockene Formulierungen, saftige Vorwürfe.
Sie hätten festgestellt, monierten die Prüfer, daß bei etlichen bereits abgerechneten - also subventionierten - Bauvorhaben »Teile der ... geltend gemachten Herstellungskosten, insbesondere Baukosten, zum Zeitpunkt der Schlußabrechnung noch nicht entstanden waren und nicht durch Rechnungen nachgewiesen worden sind«.
Und: »Soweit mit dem Entstehen dieser fehlenden Kosten nach Angaben der Geschäftsführung sicher zu rechnen war, wurde dieses in den Schlußabrechnungen nicht kenntlich gemacht.«
Das heißt: Die Neue Heimat hat der Wohnungsbau-Kreditanstalt zu hohe Kosten angegeben und dadurch zu hohe Subventionen erhalten. Sie kann diese Tatsache kaum damit erklären, daß diese Kosten ja noch entstünden - denn dann hätte sie diese Beträge nicht einfach als bereits entstandene Kosten abrechnen dürfen.
Auch im Sommer 1979 waren Aufträge, die diese angeblichen Kosten gerechtfertigt hätten, noch nicht vergeben. Die Wohnungen aber waren teilweise längst bezogen.
»Wir halten es für unerläßlich«, schrieben die Prüfer daher in ihren Bericht, »daß die Gesellschaft unverzüglich gegenüber der WBK im Nachgang zu allen betroffenen schlußabgerechneten Bauvorhaben eine richtigstellende Erklärung bzw. eine Zusatzberechnung abgibt.« Da blieb der Geschäftsführung der Neuen Heimat Berlin kaum etwas anderes übrig. Aber NH-Vorstand Vormbrock wurde zunächst ruppig.
Er warf dem Verband vor, die Prüfung »nicht mit der erforderlichen Sorgfalt« S.102 durchgeführt zu haben. Der Bericht sei unseriös und tendenziell. Das Unternehmen müsse vielleicht sogar Befangenheit bei den Prüfern der WBK unterstellen.
Auch die Geschäftsführer der Neuen Heimat Berlin reagierten darauf verbittert.
Noch im Dezember sagten sie ein bereits verabredetes »Arbeitsessen« ab. »Einladungen an Mitarbeiter des Prüfungsverbandes«, so beschlossen sie auf einer Sitzung, »werden generell bis auf weiteres nicht ausgesprochen.«
Im Januar 1980 prüften die NH-Manager sogar, ob sie den Verband und die Prüfer auf Schadenersatz verklagen könnten. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Senator für Bau- und Wohnungswesen wurde diskutiert. Darüber hinaus könnte das Unternehmen - so wurde in einem Aktenvermerk der Neuen Heimat Berlin erwogen - künftig Auskünfte und Unterlagen verweigern, wenn die Prüfer nach NH-Ansicht »sachwidrig, parteiisch, kompetenzüberschreitend oder unverhältnismäßig« vorgingen.
Nach Tagen hektischer Konsultationen mit ihren Hausjuristen lenkten die NH-Manager jedoch schließlich ein. Schriftlich teilten sie der WBK am 4. März 1980 mit, daß sie »selbstverständlich« nach Abschluß der Baumaßnahmen alle Kosten noch »im einzelnen« abrechnen würden.
»Darüber hinaus«, schrieben die NH-Geschäftsführer Reinhard Kremer und Ernst Dieter Marchlowitz, »werden wir zur Vermeidung weiterer Mißverständnisse mit dem Prüfungsverband seinen Empfehlungen folgen und künftig jeweils auf noch erforderliche Restinvestitionen in den Schlußabrechnungen hinweisen.«
Restinvestitionen - das waren die zu hoch abgerechneten Kosten. Bei den vom Prüfungsverband bemängelten 17 Bauvorhaben, hieß es im Schreiben an die WBK, seien das im übrigen nur 4,6 Prozent der Gesamtinvestitionen gewesen: rund sieben Millionen Mark.
Nun allerdings waren auch die Bewilligungsfachleute der WBK hellwach geworden. Sie verlangten von der Neuen Heimat eine Versicherung, daß nur bei den beanstandeten 17 Objekten »Herstellungskosten geltend gemacht wurden, die noch nicht entstanden sind«.
»Sollten Sie diese Versicherung nicht abgeben können«, schrieb der WBK-Vorstand weiter, »weil in weiteren Objekten noch nicht entstandene Kosten geltend gemacht worden sind, fordern wir Sie auf, diese Objekte unverzüglich zu benennen.«
Aber es wurde für die Neue Heimat noch unerfreulicher.
Zwei Wochen später nämlich drückte die WBK in einem weiteren Schreiben ihr Befremden aus, daß die Neue Heimat sich bis dato noch nicht zum Thema Subventionsbetrug geäußert habe. Nach Würdigung des Sachverhalts, schrieben die WBK-Vorstände Klaus Landowsky und Walfried Peters an die Berliner NH-Manager, »sehen wir uns veranlaßt, unserer Mitteilungspflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft nachzukommen«. Vorher indes sollte die Neue Heimat Gelegenheit haben, innerhalb von zwei Wochen zu dieser Frage Stellung zu nehmen.
Zur Überraschung der Betroffenen und des WBK-Vorstandes schlug der Staatsanwalt dann noch vor Ablauf der Frist zu. Jetzt wurde es brenzlig.
Albert Vietor rief sofort den Aufsichtsrat der Neuen Heimat Berlin, dessen Vorsitzender er war, zu einer Sitzung zusammen. Er informierte überdies den Aufsichtsrats-Chef des Konzerns, den DGB-Vorsitzenden Heinz Oskar Vetter. »Für den Fall, daß Gefahr im Verzuge ist«, teilten Vietor und Vormbrock mit, S.103 »werden auch personelle Entscheidungen getroffen.«
Gefahr war in der Tat wohl im Verzuge. In der Aufsichtsratssitzung vom 2. Mai 1980 schlug Vietor vor, einen dritten Geschäftsführer in Berlin zu bestellen: Helmut Lahmann, Chef der NH-Tochter Nordwestdeutsche Siedlungsgesellschaft mbH. Der Aufsichtsrat folgte dem Vorschlag des Vorsitzenden und ernannte Lahmann mit sofortiger Wirkung zum neuen Geschäftsführer in Berlin.
Die Entscheidung für einen neuen Mann in Berlin sowie die Forderung des Aufsichtsrates nach schneller und umfassender Klärung aller Vorwürfe sollten schlimmeren Schaden verhindern helfen. Die Konzernführung sorgte sich ernsthaft um die Zukunft des Unternehmens in Berlin. In aller Eile hatte deshalb der Vorstand beim Berliner Anwaltsbüro Quack, Kühn & Partner ein Kurz-Gutachten bestellt. Die Juristen sollten zwei Fragen beantworten, aber die hatten es in sich:
»I. Ist die Sanierungsträgerschaft der Neuen Heimat Berlin gefährdet?
II. Kann die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit entzogen werden?«
Drei Wochen nach der Aufsichtsratssitzung in Berlin hatte NH-Vorstand Vormbrock die Antworten auf dem Tisch. Sie waren wenig ermutigend.
»Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Geschäftsführer oder leitenden Angestellten der NH«, urteilten die Anwälte, »liegen die Voraussetzungen für den Widerruf der Sanierungsbestätigung nicht vor.« Danach jedoch sei der Senat von Berlin nach dem Städtebauförderungsgesetz »nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, den Trägervertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen«.
Die Antwort zwei fiel kaum günstiger aus: Zweifel an der geschäftlichen Zuverlässigkeit leitender NH-Angestellter seien durchaus gerechtfertigt. Der »Entzug der Anerkennung« als gemeinnütziges Wohnungsunternehmen erschien Quack und Partnern »unter den gegebenen gegenwärtigen Umständen durchaus möglich«.
Rechtsanwalt Karlheinz Quack tat sein Bestes, um das Schlimmste zu verhindern. Er war vor allem bemüht, mit Staatsanwalt Michael Sietz, der das Ermittlungsverfahren gegen die Neue Heimat leitete, ins Gespräch zu kommen; er wollte mit ihm - wie sich aus einem Quack-Vermerk ergibt - »theoretische Möglichkeiten erörtern, dieses Verfahren zu beenden«.
Der Staatsanwalt, so glaubte Quack im Laufe einer Unterhaltung mit Sietz zu bemerken, hätte in diesem Verfahren »erkennbar wenig Neigung, bis in den letzten Zipfel aller Gestaltungsmöglichkeiten zu ermitteln«. Er schien dem NH-Anwalt »eher der Ansicht, daß, läßt sich ein halbwegs gewichtiger Sachverhalt feststellen, man es dabei bewenden lassen und die Sache dann ''totmachen'' sollte«. Selbstverständlich, so gab Quack die Ansicht des Staatsanwaltes wieder, müßte »vermieden werden, daß die StA ins Gerede kommt«.
Doch allen ermutigenden Vermerken Quacks zum Trotz recherchierte Sietz offenbar intensiv weiter. Er fand sehr bald heraus, daß die Neue Heimat Berlin keineswegs nur bei den 17 Bauten, von denen zunächst die Rede war, der WBK zu hohe Kosten gemeldet hatte.
Auch die WBK, die nun alle in Frage kommenden Bauvorhaben prüfte, kam zu diesem Ergebnis. Inzwischen aber trat die NH-Führung die Flucht nach vorn an und schickte - ehe sie weitere ärgerliche Briefe bekam - der WBK eine Liste von Wohnbauten, bei denen »noch vorzunehmende Restinvestitionen« anstanden.
»Zwischenzeitlich«, so schrieben die NH-Geschäftsführer am 17. Juli 1980 an die Kreditanstalt, »haben wir alle weiteren Bauvorhaben, für die gegenwärtig Aufwendungszuschüsse bzw. Aufwendungsdarlehen bezogen werden, saldenmäßig überprüft. Dabei haben wir auch hier Rückstellungen festgestellt, wie sie bei den bereits mitgeteilten Wohnanlagen bestehen.«
Fein formuliert. Es heißt allerdings nichts anderes, als daß es übliche Praxis bei der Neuen Heimat Berlin war, der WBK Kosten anzugeben, die noch nicht entstanden waren. Je mehr Geld die Kreditanstalt dazugab, um so weniger Eigenkapital war erforderlich.
Die neue Liste enthielt 69 Bauten - Häuser und ganze Wohnanlagen in mehreren Bezirken, von Schöneberg und Charlottenburg bis Tempelhof und Spandau. »Die Rückstellungen« - also jene Kosten, die zwar abgerechnet, aber noch nicht entstanden waren - machten rund 8,8 Millionen Mark aus.
Der Staatsanwalt hat inzwischen gegen vier Mitarbeiter der Neuen Heimat Berlin Anklage erhoben. Geschäftsführer Marchlowitz und Prokurist Gerhard Becker werden des fortgesetzten vorsätzlichen Subventionsbetruges beschuldigt; beide haben ihren Posten bei der Neuen Heimat verloren. Zwei weitere leitende Angestellte sollen sich wegen fahrlässigen Subventionsbetruges verantworten.
Rund 70 Bauvorhaben der Neuen Heimat hat die Staatsanwaltschaft nachgerechnet. Davon wurden 30, aus prozeßökonomischen Gründen, zum Gegenstand der Anklage gemacht.
Allein bei diesen 30 Objekten geht es um WBK-Darlehen in Höhe von 1,7 Millionen und um Investitionszuschüsse von gut einer halben Million Mark. Das Geld hat die Neue Heimat inzwischen - unter Vorbehalt - wieder an die WBK überwiesen.
Wären die Praktiken der Neuen Heimat nicht abrupt beendet worden, so hätte sich der Schaden indes vervielfacht. Denn alljährlich hätte die WBK immer wieder Kostenmieten heruntersubventioniert, die von Anfang an zu hoch waren.
Überdies enthielt die Liste der Neuen Heimat, die der WBK weitere 69 »Rückstellungen« meldete, auch wieder nur einen Teil der Wahrheit: Die öffentliche Hand hatte noch mehr Geld zurückzufordern.
Es fehlten Projekte, die von der Neuen Heimat betreut werden, deren Bauherren S.104 jedoch Einzelpersonen oder BGB-Gesellschaften waren.
Wie sich herausstellte, waren auch bei vielen dieser Gesellschaften zu hohe Kosten abgerechnet worden. Die privaten Investoren, Vormbrocks »sogenannte reiche Leute«, hatten ebenfalls zu viele Zuschüsse aus der Staatskasse erhalten.
Doch bei der Neuen Heimat sollte das Thema BGB-Gesellschaften offensichtlich zunächst totgeschwiegen werden.
»Sehr geehrter Kollege Vietor«, schrieben die Arbeitnehmer-Vertreter im Aufsichtsrat der NH-Berlin an den Vorsitzenden, »das Protokoll über die AR-Sitzung der NH Berlin am 2. 5. 1980 gibt den Sitzungsverlauf und die Diskussionsbeiträge in geraffter Form wieder.« Den Kollegen fehlte etwas.
»Nur der guten Ordnung wegen«, so die Aufsichtsräte, »möchten wir folgendes anmerken: Zu den auf Seite 5 Abs. 3 erwähnten Einzelfragen gehörte auch die Frage, ob BGB-Gesellschaften von den staatsanwaltlichen Ermittlungen betroffen seien. Es wurde klargestellt, daß das nicht der Fall ist.«
Vietor antwortete in seiner souveränen Art knapp drei Wochen später. Er habe die Geschäftsleitung in Berlin gebeten, »dem Aufsichtsrat eine Liste derjenigen Bauvorhaben vorzulegen, die nach aktuellem Stand Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung sind. Damit dürfte der Punkt 1 Ihres Briefes seine Erledigung finden«.
Da gab''s keine Widerrede. Der Punkt eins, den die Aufsichtsräte schon im Protokoll vermißt hatten, war scheinbar so unbedeutend, daß der Vorsitzende ihn nicht einmal beim Namen nennen mochte.
In Wahrheit war er natürlich heikel. Und gerade das Protokoll der Aufsichtsratssitzung vom 2. Mai war offenbar mit Bedacht so gerafft worden, daß der Punkt BGB-Gesellschaften nicht erwähnt wurde.
Dieses Protokoll sollte nicht nur unter den Mitgliedern des Aufsichtsrates zirkulieren: Am 20. Mai hatte Bausenator Ristock die Aufzeichnungen bei Albert Vietor in Hamburg anfordern lassen. Anlaß war das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Subventionsbetruges.
Das war lästig. Vorstandsmitglied Vormbrock und sein Kollege Iden baten den Senator »höflichst noch um etwas Geduld«, weil das Papier nicht fertig geschrieben sei. In der Tat fehlte wohl noch der letzte Schliff.
»Hinsichtlich der Anforderung des Protokolls durch den Senator für Bau- und Wohnungswesen in Berlin«, schrieb Vormbrock in einem Vermerk vom 3. Juni, »gehe ich gemäß Rücksprache mit VF und VB davon aus, daß Z 03 diesen Vorgang weiter nachhält. Es scheint mir wichtig zu sein, daß die Protokollformulierungen sorgfältig abgestimmt werden.«
Aus der verschleiernden Bürokratensprache übersetzt hieß das: Protokollführer Klaus-Jürgen Biertz, in der NH-Zentrale Direktor für Unternehmensrecht und Beteiligungsverwaltung (Z 03), sollte das Protokoll so lange festhalten, bis Finanzvorstand Harro Iden (VF) und der Vorstand für Betriebswirtschaft (VB), Rolf Dehnkamp, das Papier für unbedenklich hielten.
Denn ausgerechnet Ristock mit seinen Skrupeln sollte nun wirklich keinen Grund erhalten, erneut an der Geschäftspolitik der Neuen Heimat herumzumäkeln.
Schließlich jedoch bekam Ristock sein Protokoll, und die Neue Heimat meldete der Kreditanstalt Bauten von BGB-Gesellschaften, bei denen zu hohe Kosten abgerechnet waren.
Die WBK forderte auch hier das Geld von der Neuen Heimat zurück. Knapp ein halbes Jahr nach der Aktion des Staatsanwaltes waren das, inklusive Zinsen, allein für fünf BGB-Gesellschaften schon gut anderthalb Millionen Mark.
Die Beträge forderte die Neue Heimat dann von einzelnen privaten Investoren zurück. Zum Glück waren das ja, wie Vormbrock dem Bausenator erläutert hatte, fast durchweg Leute von ausgesuchter Bonität.
So verlangte die WBK mit Schreiben vom 10. September 1980 von der Neuen Heimat 548 831,76 Mark an zuviel gezahlten Subventionen plus Zinsen zurück - bis spätestens 25. September. Die Gesellschafter waren in diesem Fall Albert Vietor, Karl Maximilian Eberhardt und Lonny Frankenfeld. Vorstandsmitglied Vormbrock übernahm es, die jeweils betroffenen Gesellschafter von der Rückforderung zu unterrichten.
»Lieber Rolf«, schrieb er per Hand ("persönlich - vertraulich - verschlossen") an einen von ihnen, seinen Vorstandskollegen Rolf Dehnkamp, »anbei Kopie des Schreibens NH Berlin vom 24. 7. 80 in Sachen Hausstockweg 15-27, das, weil laufend subventioniert - nach reiflicher Überlegung der WBK zur Korrektur einzureichen war, wobei Dr. P. versicherte, dies sei für StA nicht mehr interessant.«
Dr. P. (Vorstandsvorsitzender Peters von der WBK) hatte recht: Staatsanwalt Sietz hatte die privaten Investoren nicht in sein Ermittlungsverfahren miteinbezogen. »Die wußten meist gar nicht«, so Sietz, »welche Kosten abgerechnet wurden.« Das machte alles NH-Prokurist Gerhard Becker für sie.
Ob Becker und Marchlowitz überhaupt vor Gericht kommen, ist ungewiß. Bislang steht ein Termin für die Prozeßeröffnung noch nicht fest. Ändern wird sich ohnehin in Berlin nicht viel.
Zwar drohte der Berliner Senat der Neuen Heimat »Konsequenzen« an, wenn die Reprivatisierung von Immobilien künftig nicht »nach dem Willen des Gesetzgebers und nach Weisung der Gemeinde« erfolgte. Aber damals, am 26. August 1980, hieß der Regierende Bürgermeister noch Dietrich Stobbe und der Bausenator Harry Ristock.
Inzwischen regiert in Berlin die CDU. Und Bausenator Ulrich Rastemborski muß mit dem neuen Geschäftsführer der Neuen Heimat darüber reden, wie nun weiter saniert wird und was mit den 29 besetzten Häusern des Konzerns geschehen soll.
Die Neue Heimat, urteilte Rastemborskis Parteifreund Klaus Landowsky, Vorstandsmitglied der WBK, sei in Berlin »eigentlich nicht mehr vertragsfähig«. Der Senator sieht das offenbar anders.
»Wir sind in Berlin«, so Rastemborski, »auf die Neue Heimat angewiesen.«
S.99Bei der Einweihung des Berliner ICC.*S.100Links: Steinmetzstraße 55; rechts: Hausstockweg 15-55.*S.103In einer ZDF-Sendung.*