Reaktionen auf Wahlwiederholung CDU spricht von »Tiefpunkt für das Ansehen Berlins«

Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey: »Wir respektieren dieses Urteil«
Foto: JOHN MACDOUGALL / AFPDas Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs steht fest: Wegen zahlreicher Fehler und Organisationspannen bei den Wahlen am 26. September 2021 ist das Ergebnis der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen in der Hauptstadt ungültig. Beide Abstimmungen müssen damit wiederholt werden.
Die Gerichtsentscheidung war mit Spannung erwartet worden – zumal nach dem Wahlchaos in Berlin weiterhin auch eine Wahlwiederholung der am gleichen Tag durchgeführten Bundestagswahl im Raum steht. Die Entscheidung darüber hängt mit dem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs allerdings nicht zusammen.
Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte am Nachmittag an, das Urteil nicht weiter anfechten zu wollen. »Wir respektieren dieses Urteil. Der Berliner Senat wird keine Beschwerde dagegen einlegen«, sagte Giffey. Der Senat werde nun alles tun, um eine reibungslose Wahl vorzubereiten.
Die SPD-Politikerin sprach von einer »herausfordernden Situation« und betonte, dass sie zum Zeitpunkt der Wahl im September 2021 noch nicht Regierende Bürgermeisterin gewesen war. »Umso mehr ist es für mich wichtig, die Konsequenzen daraus zu ziehen und alles zu tun, um diese Wahlen, die jetzt anstehen, gut vorzubereiten.«
Giffey regiert in Berlin mit der Mehrheit einer rot-rot-grünen Koalition im Abgeordnetenhaus. Aus der chaotischen Wahl am 26. September 2021 war die SPD mit 36 Sitzen als stärkste Kraft vor den Grünen (32 Sitze) und der CDU (30 Sitze) hervorgegangen. SPD, Grüne und Linke kommen gemeinsam auf 92 der 147 Mandate.
CDU spricht von »Tiefpunkt für das Ansehen Berlins«
Die Berliner CDU, die bei der Wahl stärkste Oppositionspartei wurde, bezeichnete das Urteil als »eine schwere Niederlage« für Giffey. »Es ist ein Tiefpunkt für das Ansehen Berlins in Deutschland und der Welt«, teilte Generalsekretär Stefan Evers mit.
Die in Berlin ebenfalls oppositionelle FDP forderte nach dem Urteil eine Kehrtwende in der Landespolitik. Mit seiner Entscheidung setze das Gericht Berlin ein Denkmal der Dysfunktionalität, teilte der FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja mit. »Wir müssen die Kontrolle über unsere desolaten Verwaltungsstrukturen zurückerlangen«, forderte Czaja.
Die Berliner AfD begrüßte das Urteil zur Wahlwiederholung. »Berlin hat eine zweite Chance bekommen«, teilte die Landesvorsitzende Kristin Brinker mit. Der Senat aus SPD, Grünen und Linke sei »für das Wahlchaos« verantwortlich gewesen. »Das Urteil stellt nun sicher, dass das Abgeordnetenhaus endlich rechtssicher zusammengesetzt ist.« Die Berliner sollten die Chance der Wahlwiederholung nutzen.
Wahlwiederholung am 12. Februar 2023
Laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler sollen beide Abstimmungen am 12. Februar 2023 wiederholt werden. Ab sofort würden die bereits getroffenen Vorbereitungen intensiviert, sagte Bröchler. So werde nun das Papier für die Stimmzettel offiziell bestellt. Wichtigster Punkt sei die Suche nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. »Bereits seit dem Sommer setzen wir die Empfehlungen der Expertenkommission Wahlen um«, teilte Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) nach dem Urteil mit.
Mit Blick auf die mögliche Wiederholungswahl hatte der Berliner Senat zuletzt bereits das sogenannte Erfrischungsgeld für Wahlhelferinnen und -helfer deutlich erhöht. Ehrenamtliche Helfer sollen demnach für ihren Einsatz einmalig bis zu 240 Euro erhalten. Das Erfrischungsgeld für Ehrenamtliche liegt normalerweise bei 60 Euro.