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LEX SORAYA Wahrheit nicht zugelassen

aus DER SPIEGEL 23/1958

Als »grotesk«, »indiskutabel« und einen »Versuch zu einem in der demokratischen Rechtsgeschichte Deutschlands beispiellosen Einbruch in das Grundrecht der freien Meinungsäußerung« apostrophierte der Deutsche Presserat am Donnerstag vergangener Woche jene fünfte Strafrechtsnovelle »zur Verstärkung des Ehrenschutzes für ausländische Staatsoberhäupter«, die, ob ihrer kaiserlichen Leitfigur kurz »lex Soraya« genannt, den Entwicklungsprozeß der Bonner Verfassungswirklichkeit vom verfassungsrechtlich verbürgten liberalen Rechtsstaat zum sondergesetzlich sanktionierten autoritären Verwaltungsstaat nicht unerheblich zu beschleunigen verspricht.

Der Deutsche Presserat - ein juristisch unverbindliches Institut, in dem zehn Journalisten neben je fünf Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern sitzen - läßt sich mit gutem Willen, aber ohne staatliche Machtmittel den »Schutz der Pressefreiheit« angelegen sein.

Die »lex Soraya« dagegen soll nach den Intentionen ihres Erfinders, des Bundesaußenministers von Brentano, die abstrakte Bonner Staatsräson zum absoluten Schutzwert deutschen Strafrechts erhöhen - wobei das Bundeskabinett nach Gutdünken darüber zu befinden hätte, welche wahren oder unwahren Tatsachenbehauptungen über fremde Staatsoberhäupter und deren Familienanhang der Bonner Staatsräson frommen oder schaden.

Die Vorgeschichte dieses beinahe autoritären Gesetzeswerks: Die Hamburger Illustrierte »Der Stern« - Verleger: CDU -Bundestagsabgeordneter Dr. ("Buzi") Bucerius - brachte in ihrer Nummer vom 19. April unter dem Titel »Tausend und eine Macht« eine Reportage über Persien, in der zu lesen stand, die Scheidung des Schahs von der halbberlinischen Kaiserin Soraya habe in Persien eine Staatskrise heraufbeschworen; die Popularität des Schahs habe gelitten, seit er die Lieblingsfrau seines Volkes und des westdeutschen Illustrierten-Publikums verstieß.

Ausführlich verbreitete sich der Artikel über die notorische Korruption in Persien, wo es »durchaus nicht anrüchig ist, daß sich ein Beamter, der die Korruption zu bekämpfen hat, bestechen läßt ... Der persische Briefträger wirft die Post über Bord, wenn man einmal mit dem Bakschisch (Trinkgeld) im Rückstand ist - der persische Staat seine Politik«.

Über den Schah selber wurde berichtet, daß er, der zwar mit Fleiß darauf bedacht sei, das kaiserliche Familienvermögen zu mehren, im Grunde genommen »ein Spielball ist, der von den zahllosen Mächten, die um Einfluß und Geld und Öl streiten, hin und her gefedert wird«. Seine Scheidung von Soraya schließlich wird auf den Einfluß solcher Ratgeber zurückgeführt, die in Persien einen anti-amerikanischen Kurs durchzudrücken bemüht seien.

Das Privat- und Familienleben des Staatsoberhauptes, wie es in Brentanos Gesetzes-Initiative vornehmlich geschützt werden soll, wurde nur in folgenden Zeilen berührt: »Der Kaiser zeigt jetzt ein Trauergesicht, gewiß. Aber das ist nur für die breite Masse ... In seinen privaten Stunden weiß der Schah die Freuden des Lebens voll zu schätzen. Wenn er mit Freundinnen zu seinen Sommersitzen fliegt, kann er auch jetzt noch lachen.«

Gegen diese ausgesprochen Soraya freundliche Reportage, die sich von abgeschmackten Uterus-Stories durch angestrengte Ernsthaftigkeit abhob, mußte ausgerechnet Sorayas fürstlicher Vater, der persische Botschafter Khalil Esfandiary, im Bonner Außenamt weisungsgemäß protestieren. Mitte Mai las des Schahs Ex -Schwiegervater dem Bundesaußenminister von Brentano eine Verbalnote vor, in der es hieß, »die Ehre des Schahs und der Iranischen (Persischen) Regierung« sei durch die »Stern«-Reportage aufs schwerste getroffen worden. Persien sehe sich außerstande, solche Publikationen zu tolerieren, und erwarte, daß die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegen die verantwortlichen Redakteure des »Stern« strafrechtlich vorgehe. Andernfalls könnte der Iran gezwungen sein, die diplomatischen Beziehungen zur Bundesrepublik abzubrechen.

Der Schah schließlich, den die »schrankenlose Zügellosigkeit« der westdeutschen Presse entrüstet habe, lasse ausdrücklich darum bitten, auch dem Bundeskanzler von seiner Empörung mit Nachdruck Kenntnis zu geben.

Außenminister von Brentano fühlte sich an sein Staatsmanns-Portepee gefaßt. Eilfertig versicherte er den Botschafter seines »tiefsten Bedauerns« und seiner »schärfsten Mißbilligung« des »Stern«-Artikels. Die persische Demarche hatte den Hausherrn des Bonner Außenamtes nicht gerade überrascht. Der bundesrepublikanische Missionschef in der persischen Hauptstadt Teheran, Botschafter Gielhammer, war nämlich bereits dreimal vorher zum Hofmarschall des Schahs zitiert worden. Der Botschafter hatte seine Bonner Zentrale längst über das Mißfallen der Teheraner Hofclique informiert und nach Brentanos Order auch schon das Bedauern der Bundesregierung über die »taktlosen Äußerungen« westdeutscher Illustrierten in Teheran bei Hofe vorgetragen. Freilich waren die Beamten des Bonner Außenministeriums durch derlei persische Beschwerden etwas verwirrt worden. Denn die persischen Staats- und Hofinstanzen hatten sich jedenfalls vorübergehend durchaus daran interessiert gezeigt, daß die Millionenauflagen der westdeutschen Illustrierten mit den bildstarken Reizen der Kaiserin Soraya honorarfreie public relations für Persien pflegten, wie beispielsweise 1955 gelegentlich der Kaiservisite in der Bundesrepublik. Sorayas Mutter höchstselbst, die Frau des persischen Botschafters in Bonn, hatte 1952 in der »Deutschen Illustrierten« das kaiserliche Privatleben in aller Banalität vor deutschen Leseraugen ausgebreitet.

Das persische Ultimatum, unter Umständen die diplomatische Brücke nach Bonn zu demontieren, traf das Bonner Außenamt wie ein Schock. Eine Lappalie war unversehens zu einer hochpolitischen Affäre angewachsen. Heinrich von Brentano hetzte zu Konrad Adenauer. Der Außenminister hielt dem Kanzler vor, welche entsetzlichen politischen Weiterungen ein Zwist mit Persien nach sich ziehen könnte: Teheran würde möglicherweise diplomatische Beziehungen zu Pankow anknüpfen und solchermaßen im Nahen Osten eine Lawine von Anerkennungen der sogenannten Deutschen Demokratischen Republik ins Rutschen bringen. Auch im Hinblick auf eventuelle Abstimmungsgefechte in den Kollegien der Vereinten Nationen, bei denen es auf jede Stimme ankomme, müsse man den Persern etwas zu Gefallen tun.

»Gefahr für die Nato«

Kanzler Adenauer zeigte sich durch das Pankow-Menetekel seines Außenministers beeindruckt. Vor dem Bundeskabinett argumentierte er für Brentanos Vorschlag, gesetzgeberische Sondermaßnahmen zu ergreifen, mit dem seit Hitler obligaten Weltfeind Nummer 1: »Wir müssen verhindern, daß Persien kommunistisch wird. Wenn wir die Perser weiter so behandeln, dann werden sie sich vom Westen absondern und sich an Moskau anlehnen. Dann würde eine große Gefahr für die Nato und den Nahen Osten entstehen!«

Heinrich von Brentano hatte seinen Kabinettskollegen dargelegt, daß sich die Proteste fremder Regierungen gegen westdeutsche Presseveröffentlichungen häuften. In letzter Zeit habe nicht nur der Iran, sondern auch Griechenland Vorstellungen erhoben, und zwar gegen eine Karikatur im »Simplicissimus«. Auch früher schon habe das Außenamt manchen Ärger glätten müssen, so bei den Holländern wegen des SPIEGEL-Artikels über die Verstrickungen der Königin Juliana in die Glaubensschlingen der Gesundbeterin Greet Hofmans (SPIEGEL 24/1956) und bei den Argentiniern wegen der Berichte über die Diktatorsgattin Evita Perón.

Die Bundesminister waren sich rasch darin einig, daß der Ehrenschutz fremder Staatsoberhäupter verstärkt werden müsse. Die Mehrheit im Kabinett billigte sogar das Projekt Brentanos, das deutsche Strafgesetzbuch um einen Paragraphen anzureichern, dessen weitgespannter Sachverhalt in Deutschland selbst zu Zeiten königlich - preußischer und kaiserlicher Majestäten undenkbar gewesen wäre. Hinter dem Paragraphen 103 StGB, der ausländische Staatsoberhäupter, Minister und Botschafter vor »Beleidigung« und »verleumderischer Beleidigung« schützt, soll der neue Prothesen - Paragraph 103 a ins Strafgesetz eingefügt werden:

Wer öffentlich in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schritten. Schallaufnahmen, Abbildungen oder Darstellungen eine herabwürdigende Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, die das Privat- oder Familienleben eines ausländischen Staatsoberhauptes oder eines seiner Angehörigen betrifft und geeignet ist, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu stören, wird ohne Rücksicht darauf, ob die Behauptung wahr oder unwahr ist, mit Gefängnis bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft Eine Beweiserhebung über die Wahrheit der Behauptung ist unzulässig

Danach müßte im Gefängnis einsitzen, wer über die Millionenbeträge berichten wollte, die der Sohn des dominikanischen Diktators Trujillo zu Lasten der amerikanischen Auslandshilfe für seine Geschenke an Filmschauspielerinnen und Mannequins aufwendet. Bestraft würde, wer über Präsident Sukarnos Doppelehe berichtet hätte, die Indonesien erschüttert hat. Peróns Vorliebe für minderjährige Mädchen hätte zu Amtszeiten des argentinischen Diktators nicht angeprangert werden dürfen, obwohl die argentinische Opposition ihn gerade in dieser Schlinge mit Erfolg zu fangen trachtete.

Ein Faruk wäre tabu, wenn er mit Bauchtänzerinnen Thron und Reich verspielte. Über die Herzogin von Windsor dürfte nicht mehr geschrieben werden, obwohl sie selber die Öffentlichkeit in gleicher Weise wie Sorayas Mutter mit Memoiren behelligt hat. Und schließlich wäre Greet Hofmans unantastbar, die zum Entzücken des Prinzen Bernhard und des amerikanischen Geheimdienstes mittels eines Presseartikels aus ihrer Stellung am niederländischen Hof entfernt worden ist.

Zwar diskutierten die Bonner Minister darüber, ob der schutzwürdige Personenkreis mit der Formel »oder eines seiner (des Staatsoberhauptes) Angehörigen« nicht zu weit gefaßt sei, ob beispielsweise die buchstäblich zahllosen Kinder orientalischer Märchensouveräne wie Ibn Sauds oder aber die Familienangehörigen des Heiligen Vaters einbezogen werden sollten. Und auch das Verbot für den Angeklagten, die Wahrheit seiner vom Staatsanwalt inkriminierten Tatsachenbehauptungen zu beweisen, war umstritten. Aber nur zwei Ressortchefs lehnten die vom Außenministerium formulierte Strafrechtsnovelle ab: der Justiz-Staatssekretär Strauß, der den Bundesjustizminister Schäffer im Kabinett vertrat, und der Bundesinnenminister Schröder.

Innenminister Schröder, der sich ansonsten hinsichtlich des Gebrauchs staatlicher Machtmittel nicht gerade abstinent verhält, plädierte dafür, Sondergesetze prinzipiell nur bei konkreter Gefahr »für Volk und Staat« zu schaffen. Und Justiz -Staatssekretär Strauß bemerkte, sein Ministerium wende sich dagegen, daß auch nur noch eine einzige Strafrechtsnorm der großen Strafrechtsreform vorweggenommen werde. Schröder und Strauß wurden von den linientreuen Gefolgsmannen des Kanzlers überstimmt.

Dem federführenden Justizressort wurde durch Kabinettsbeschluß aufgetragen, die Strafrechtsnovelle gesetzestechnisch sicher zu fassen, zu welchem Behuf der Justizminister Schäffer, der die vom Außenamt gewünschten scharfen Formulierungen auch ablehnt, aber an den Kabinettsbeschluß gebunden ist, mittlerweile immerhin durchsetzte, daß nicht, wie Brentano es gewünscht hatte, der Außenminister, sondern das Kabinett darüber zu befinden hat, ob jeweils die eine oder andere Tatsachenbehauptung »geeignet sind, die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik zu stören«, so daß »die Strafverfolgung nur auf Antrag der Bundesregierung«, nicht auf Antrag des Außenministers eintreten darf:

Dieses Hindernis vor der Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaft und Gericht - die Antragsfreiheit des Bundeskabinetts - steht auch vor der Anwendung jenes längst geltenden Strafrechtsparagraphen 103 ("Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter"), nach dessen Vorschrift nun die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Hamburg eben auf Antrag der Bundesregierung gegen die »Stern« -Redakteure ermittelt, die den »Tausend und eine Macht« - Artikel presserechtlich verantworten. Das Verfahren gegen die »Stern«-Journalisten nach dem alten Paragraphen 103 hängt überdies noch von einer zweiten Bedingung ab, die bei dem neuen Paragraphen 103a fehlen soll.

Bis heute gilt nämlich für die Anwendbarkeit des Paragraphen 103 die Vorschrift des Paragraphen 104a, in der es heißt: »....wenn ... die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war...«, wenn also im Lande des draußen beleidigten Staatsoberhauptes auch umgekehrt Beleidigungen fremder Staatsoberhäupter strafverfolgt werden. Vor der Anwendbarkeit des neuen Strafrechtsparagraphen 103a soll diese Strafverfolgungshürde aus dem Strafrechtsparagraphen 104a künftig fehlen.

»Beim Namen nennen«

Die Hauptdifferenz zwischen dem alten Paragraphen 103 und dem neuen Paragraphen 103a liegt darin, daß die »Stern« -Redakteure laut 103 der Strafe entgehen, wenn sie die Richtigkeit ihres Artikels zu beweisen vermögen. Laut 103a dagegen ist der Gebrauch dieses Rechtsmittels ausdrücklich verboten, was von den Juristen des Bonner Außenamtes mit Staatsräson -Thesen begründet wird wie:

In der Regel zieht es das ausländische Staatsoberhaupt vor, zu erhobenen Beschuldigungen oder veröffentlichten Halb - und Unwahrheiten zu schweigen und Indiskretionen, die durch eine Veröffentlichung entstanden sind - gleichgültig, ob sie auf Wahrheit beruhen oder nicht - nicht noch weiter zu vertiefen. Die Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik bleibt dann bestehen, unabhängig davon, ob sie durch eine Halb- oder Unwahrheit oder durch eine gegebenenfalls wahre Indiskretion hervorgerufen worden ist.«

Noch ist es allerdings fraglich, ob der Deutsche Bundestag die vom Außenminister von Brentano proponierte und von Justizminister Schäffer polierte fünfte Nachkriegs-Novelle des deutschen Strafrechts überhaupt verabschieden wird. Sozialdemokraten und Freidemokraten haben dieses Elaborat bereits verworfen. Und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist darüber verärgert, daß Brentano mit seinen Beamten wieder einmal vorgeprescht ist, ohne seine Fraktionskollegen zu konsultieren. Insbesondere die Christdemokraten aus Nordrhein-Westfalen sind Brentano gram; sie fürchten, SPD und FDP könnten ihren Wahlslogan-Katalog für die Landtagswahl Anfang Juli um den Vorwurf des »schleichenden CDU-Faschismus« komplettieren.

Verhieß der Christdemokrat Matthias Hoogen, Vorsitzender des Bundestags -Rechtsausschusses: »Wir werden uns die Novelle gründlich vornehmen. Wenn wir sie überhaupt passieren lassen, dann werden wir bestimmt die erforderlichen Sicherheitsbremsen einbauen, genau, wie wir es beim 109d gemacht haben*.«

Desungeachtet hat sich der Deutsche Presserat am Donnerstag vergangener Woche dazu entschlossen, die westdeutsche Öffentlichkeit gegen Heinrich von Brentanos »lex Soraya« zu mobilisieren. Professor Dovifat, Leiter des Instituts für Publizistik an der Freien Universität Berlin, nach der Sitzung des Presserats: »Bisher waren wir sehr zahm und zurückhaltend. Aber jetzt werden wir deutlich, und zwar nach allen Seiten hin.«

Auf einer der Seiten, die der Presserat künftig zu attackieren beabsichtigt, stehen freilich die Verleger und Redakteure der Presseorgane, deren Publikationen über gekrönte und ungekrönte Staatsoberhäupter der Presserat am letzten Donnerstag pauschal für »geschmacklos«, »herabwürdigend«, »unwahrhaftig« und »irreführend« erachtete. Auch gegen sie will der Presserat eine »deutliche« Sprache führen und »die Leute beim Namen nennen«.

Dazu Dr. Giessler, offizieller Sprecher des Presserats: »Wenn ein Verlag von uns erst zwei- oder dreimal genannt ist, wird er sich das schon merken.«

Und Dr. Jänecke, Präsidialbevollmächtigter des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger: »Wir wollen nicht die Fenster bezahlen, die andere einschmeißen. Vor allem aber wollen wir dem Staat keine Vorwände für Gesetzentwürfe wie den jetzigen liefern.«

Um den Druck der öffentlichen Meinung aufzufangen, bemühen sich nun Bundeskanzleramt und Bundespresseamt mit Fleiß um den Nachweis, die »lex Soraya« entwickle keineswegs speziell deutsches Ausnahmerecht; ähnliche Vorschriften zwecks Ehrenschutzes fremder Staatsoberhäupter gehörten in allen rechtsstaatlichen Demokratien längst zum alten Strafrechtsbestand - wobei die Propagandisten der »lex Soraya« allerdings geflissentlich den Hinweis darauf vergessen, daß die Gerichte draußen solche Vorschriften kaum jemals anwenden, derweil der Normalschlag des deutschen Obrigkeits-Richters kaum jemals eine politische Strafnorm ungenutzt läßt.

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* Der Kabinettsentwurf des StGB-Paragraphen 109 d - genannt: »Maulkorb-Paragraph« - hatte demjenigen eine Gefängnisstrafe angedroht, der »unwahre oder gröblich entstellte« Tatsachenbehauptungen verbreitete, »um andere vom Wehrdienst abzuhalten«. Der Bundestag schränkte diesen globalen Sachverhalt durch die beiden Tatbestandsmerkmale ein »Wer ... wider besseres Wissen ... oder in Kenntnis ihrer (der Tatsachenbehauptungen) Unwahrheit (die Behauptungen) verbreitet...«

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