Zur Ausgabe
Artikel 43 / 88

»WARUM SO UND SPÄTER ANDERS ...?«

Von Gerhard Mauz
aus DER SPIEGEL 29/1970

Die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine Strafe van unbestimmler Dauer hat die Konferenz der katholischen Strafanstaltsgeistlichen empfohlen.

Düsseldorf, 9. Juli (upi)

Der Zutritt des Publikums zur Schwurgerichtssitzung in der Kongreßhalle zu Saarbrücken ist am Dienstag vergangener Woche beschränkt worden. Zuvor hatten schließlich mehr als tausend Zuschauer an der Verhandlung teilnehmen können. Jetzt vertreten drei- bis vierhundert Personen die Öffentlichkeit.

Das Gericht hat sich zu dieser Maßnahme, wie Landgerichtsdirektor Herbert Tholl, der Vorsitzende, mitteilte, angesichts der »an den letzten Prozeßtagen gemachten Erfahrungen« entschlossen.

Das Gericht hat also zunächst einmal »Erfahrungen« sammeln müssen. Erst diese »Erfahrungen« haben es dann gelehrt oder daran erinnert, daß ein vertretbarer Strafprozeß niemals vor Hunderten von Zuschauern in einer überdachten Arena geführt werden kann.

Nicht ironisch oder zornig, sondern fassungslos stellt man das fest: fassungslos, denn derart dürfen Vernunft, Menschlichkeit und Rechtsordnung nicht von Leidenschaften überwältigt werden. Man hat in Saarbrücken nicht gewußt, was man tat, als man mit dem Lebach-Prozeß in die Kongreßhalle ging, unter Berufung auf das »Ausmaß des öffentlichen Interesses«, und eben das macht die Fassungslosigkeit aus: daß hier unbewußte Empfindungen gegenüber der Tat und den Tätern mächtiger waren als rechtliche und menschliche Regeln, deren Existenz und Verbindlichkeit unbestritten sind. Ist die Objektivität so wenig gesichert, daß die Justiz sogar ihr Einmaleins vergessen kann? »Ein paar hundert (Zuschauer) mehr ...«, sagte ein Verfahrensbeteiligter in Saarbrücken achselzuckend, als er zu Beginn des Prozesses auf die monströse Zuschauermasse angesprochen wurde.

Doch dann hat man »Erfahrungen« gesammelt, halben Herzens, ist zu vermuten. Sicher empfindet man die Aufregung einiger Gazetten als höchst unangemessen. Beschwert dürfte man sich wohl allein dadurch fühlen, daß man auch das Vorhandensein des Bundesgerichtshofs verdrängt hatte.

Nunmehr machen einen Verfahrensbeteiligte mit gefurchter Stirn darauf aufmerksam, wie teuer den Steuerzahler eine Wiederholung des Verfahrens kommen würde. Und das sei doch eine fatale Eventualität, so man die Burschen betrachte, deretwegen es dann zu einem doppelten, wenigstens sechsstelligen Aufwand käme. Die listige, dieser Tage sehr witzige Anrufung des gemeinsamen Steuerleids dient der hartnäckig bewahrten These, es gäbe Taten und Täter, angesichts deren das Rechtswesen sich selbst ein wenig parodieren darf.

In Saarbrücken sitzen immer noch drei- bis vierhundert Menschen in der Halle, und nicht wenige von ihnen sind bereits von Opern- zu schweren Jagdgläsern übergegangen, um die Erledigung der drei Angeklagten besser verfolgen zu können: der drei Angeklagten, deren unmenschliche Tat beziehungsweise Tatbeteiligung ein bißchen Unmenschlichkeit zu einer läßlichen Sünde machen soll.

Der Verteidiger des Angeklagten Fuchs, Rechtsanwalt Lechner, beantragt, nachdem das Gericht den öffentlichen Andrang beschränkt hat, die Fortsetzung der Verhandlung im Schwurgerichtssaal des Landgerichts, da »weitere Widrigkeiten« weiterhin bestehen.

Das Gericht weist den Antrag zurück, der in einer eventuellen Revisionsbegründung zugunsten von Fuchs die Erörterung aller anderen Rügen unnötig machen dürfte. Das Gericht teilt nicht die Auffassung von Rechtsanwalt Lechner, daß er in der Verteidigung durch die räumlichen Verhältnisse behindert iSt«.

Wäre der Vorsitzende des Schwurgerichts in Saarbrücken, der Landgerichtsdirektor Tholl, doch ein Unhold, ein Scheusal von einem Vorsitzenden. Schließlich hat es solche Unholde und Scheusale einmal gegeben. Herr Tholl jedoch tut einem nicht einmal den Gefallen, in der Kongreßhalle, dem Schauplatz des letzten SPD-Parteitags, so richtig in seinem Element zu sein. Es ist nicht nötig, daß Ortsansässige versichern, Herr Tholl gelte als wohlwollend, als ein stiller Richter. Die Technik der Mikrophonanlage, der Moloch Publikum, die nicht nur ungewohnte, die unmögliche Atmosphäre -- beeindrucken gerade Herrn Tholl. Ihm unterlaufen Kunstfehler, ihm widerfahren Pannen. Es gelingt ihm nicht, den Angeklagten verständlich zu machen, daß sie vor »ihrem« Gericht, vor »ihrem« Richter stehen.

Verteidiger Lechner führte ein Beispiel zur Unterstützung seines Antrags an, die Verhandlung im Landgericht fortzuführen. Die Zeitungen hätten herausgestellt und sogar damit aufgemacht, daß sein Mandant gesagt habe »Jetzt spreche ich, der Angeklagte«. Der Angeklagte Fuchs habe dar; aber keineswegs aus der arroganten, ja zynischen Haltung heraus gesagt, die gelegentlich der Verbreitung dieses Satzes unterstellt worden sei.

Verteidiger Lechner beschwert sich Rechtens. Die Mikrophone der Anlage in der Kongreßhalle müssen immer erst auf den Beteiligten geschaltet werden, der sprechen will oder soll. Dabei kommt es gelegentlich, weil ab und an ohne Mikrophon, sozusagen in der Sitzung neben der Sitzung her gesprochen wird, zu Unklarheit darüber, wer zuletzt dran war oder als nächster dran sein sollte.

Es muß dann also ab und an ermittelt werden, auf wen das Mikrophon noch immer oder schon geschaltet ist. Und gelegentlich einer solchen Erkundigung seitens des Vorsitzenden hat sich Fuchs gemeldet; hat er mitgeteilt. daß er, der Angeklagte, am Sprechen sei.

Herr Tholl nimmt die Aufklärung durch Verteidiger Lechner hin, ohne sich zu ihr zu äußern. Er läßt die Gelegenheit zu einer Geste vorübergehen, die Fuchs ermutigen könnte. was Herrn Tholl betrifft. Herr Tholl hätte sein Bedauern ausdrücken, die Berichterstatter zu größerer Sorgfalt anhalten und daran erinnern können, daß dem Angeklagten seine Schuld nachzuweisen ist und nicht er seine Unschuld zu beweisen hat.

Der Kunstfehler, der Herrn Tholl am vierten Sitzungstag, am Dienstag vergangener Woche unterläuft, ist ein kapitaler Fehler. Man kann sich nicht vorstellen, daß dieser Fehler einem Richter wie Herrn Tholl während rechtmäßiger -- und das heißt ja auch: vom Vorsitzenden überschaubarer -- Sitzungsverhältnisse widerfahren wäre.

Der Dienstag der vergangenen Woche ist bereits der zweite Tag, an dem der Angeklagte Fuchs zur Sache gehört wird. Fuchs hat bis zur Hauptverhandlung einander widersprechende Erklärungen abgegeben. Zunächst hat er jede Mitwirkung in Lebach abgestritten. Danach hat er ausgesagt, der Überfall sei von Ditz und ihm verübt worden, doch folgte diesem Geständnis ein Protokoll, dem zufolge Ditz, Wenzel und er, also alle drei, in Lebach als Täter beteiligt waren. Schließlich kam es zu der Version, an der Fuchs jetzt festhält: Ditz und Wenzel, die Mitangeklagten, haben die Wache in Lebach überfallen. Er, Fuchs, war nicht dabei.

Am vierten Sitzungstag nun beschließt das Gericht, die verschiedenen Aussagen von Fuchs verlesen zu lassen. Die Anklage möchte zuvor noch einige Vorhalte machen, doch Herr Tholl vertröstet sie. Dazu werde noch hinreichend Gelegenheit sein. Herr Tholl will das Fragerecht der Anklage nicht beschränken, er hat nur offenbar den -- zutreffenden -- Eindruck, daß die Pfeile einzelner Vorhalte und Einwände nichts ausrichten.

So wird denn also verlesen. Die Richter wechseln sich dabei ab. Die Verlesung zieht sich über die Mittagspause hin, In den Nachmittag hinein. Fuchs sitzt vornübergebeugt, die Ellenbogen auf die Knie gestützt, die Hände suchen immer neue Verschränkungen. Das detaillierte Geständnis baut sich auf, die vor ihm und später gemachten Angaben scheinen zu verblassen.

Fuchs steht sichtbar unter dem Eindruck, daß sein Beharren auf der Version, nach der er in Lebach nicht unmittelbar beteiligt war, nunmehr einer äußersten Prüfung unterzogen werden wird. Herr Tholl könnte Fuchs sogar um die Wahrheit bitten und Fuchs sagen, warum wir die Wahrheit brauchen.

Herr Tholl könnte davon sprechen. daß wir die Wahrheit benötigen, um zu verstehen: um den Menschen in der letzten, verzweifelten Verstrickung noch immer als Menschen zu sehen und seine persönliche, von ihm zu tragende Schuld als eine Last zu erkennen, mit der wir auch ihn, den Angeklagten Fuchs, nicht allein lassen dürfen.

Herr Fuchs, könnte Herr Tholl sagen, mit Ditz und vor allem mit Wenzel haben Sie Neigungen verbunden, die man homosexuell zu nennen pflegt. Gegen diese Neigungen besteht ein Vorurteil. »Abartig« nennt man sie, auch heute noch. Erst kürzlich sind unsere Gesetze der keineswegs neuen Erkenntnis angepaßt worden, daß Homosexualität ein Schicksal oder eine Lebenslösung sein kann, wie jedes andere Schicksal oder jede andere Lebenslösung.

Wir, das Gericht, es wäre denkbar, daß sich Herr Tholl so äußert, könnten uns vielleicht sogar vorstellen, daß junge Menschen in einer kleinen, in sich ruhenden Gemeinde wie Landau, sie alle lebten dort, in eine heillose. nicht mehr abklingende Panik geraten, wenn sie Gefühle für das eigene Geschlecht in sich entdecken. Wir könnten den Weg erkennen, auf dem sie miteinander dazu gekommen sind, sich gegen eine Welt zusammenzuschließen, von der sie sich barbarisch ausgeschlossen und unwiderruflich verurteilt fühlten.

Es könnte uns gelingen, davon zu sprechen, daß die unmenschliche Verurteilung der Homosexualität die schuldlos Abgeurteilten menschlichen Verstrickungen ausliefert, denen die unsinnigerweise unterstellte Kriminalität tatsächlich entspringen kann. Ich beschwöre Sie, Herr Fuchs, könnte Herr Tholl sagen, helfen Sie mir, der ich nicht nur einer Ihrer Richter bin: Helfen Sie mir, damit nicht ein unmenschliches Vorurteil für die Unbelehrbaren scheinbar erhärtet wird, wo sein Wahnsinn und seine möglichen Folgen zu überführen und vorzuführen wären.

Das könnte Herr Tholl am Dienstagnachmittag, am Ende der Verlesung sagen. Doch da meldet sich die Anklage mit ihren am Morgen gesammelten Vorhalten. Sie ist fleißig gewesen und hat sich Notizen gemacht. Und der Vorsitzende, Herr Tholl -- gibt ihr nach. Er stellt seinen Appell zurück, er, der Herr der Sitzung, ein grotesker Rücktritt vom notwendigen Versuch, und so fragt nun die Anklage nach dem Punkt, der ihr morgens, gleich nach Beginn, nicht genügend erhellt worden ist.

Die Anklage stellt auch Fragen, die vorgreifen, die voraussetzen, daß Fuchs auch nach dem Generalappell des Vorsitzenden, zu dem es noch gar nicht gekommen ist, an seiner letzten Version festhält. Und danach meldet sich auch noch der Nebenklägervertreter und fragt. Der gibt dem Vorsitzenden dann die Szene wieder frei: Herr Tholl appelliert, doch da kann jetzt nicht mehr draus werden als die Frage »Warum so, später anders und heute noch mal anders?«

Niemand weiß, ob Herr Tholl die Worte gefunden hätte, die zu finden waren. Der Strafprozeß, dem er vorsitzt, ist in seiner gesetzlichen Definition ein Greuel, indem er das Kapitalverbrechen mit lebenslangem, bedingungslosem Ausschluß aus der Gesellschaft bedroht. Die Morde ohne Blutvergießen, die tagtäglich begangen werden, die straflos bleiben, weil sie jeder begeht -- das ist alltäglich, doch wir befinden als letztes, jüngstes Gericht über Mörder.

Die katholischen Strafanstaltsgeistlichen, vielleicht sind diese der Neigung zu liberalen Exzessen nicht verdächtig, haben sich vergangene Woche für den Ersatz des »Lebenslang« durch eine unbefristete Freiheitsstrafe ausgesprochen. Nach spätestens zehn Jahren Strafverbüßung soll geprüft werden, ob die Strafe zeitlich oder bedingt ausgesetzt werden kann oder ob eine Frist bis zur nächsten Prüfung zu bestimmen ist. Die katholischen Strafanstaltsgeistlichen wollen die Bevölkerung nicht Wiederholungstätern überantworten, niemand will das: Man mache sich sein Beharren auf Vergeltung und Rache nicht so leicht.

In Saarbrücken marschieren jetzt die Zeugen auf. Sie zeugen davon, daß unser Strafprozeß der Versuch ist, die groben Tatsachen »wann -- wer -- wen -- wie -- wo« festzustellen. Von mehr zeugt unser Strafprozeß, wo es um Mord geht, nicht. Wir werden noch viele »Erfahrungen« machen müssen.

Mehr lesen über

Zur Ausgabe
Artikel 43 / 88
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten