CDU, CSU und FDP haben einen neuen Anlauf genommen, den Widerstand der SPD gegen ihre Pläne zur Parteienfinanzierung zu brechen. In der interfraktionellen Arbeitskommission machten sie ein überraschendes Angebot: *___Man könne nun doch über den Vorschlag diskutieren, die ____Schulden - allein bei der SPD etwa 50 Millionen Mark - ____aus der Welt zu schaffen: durch die rückwirkende ____Erhöhung der Wahlkampfkostenpauschale - für 1980 ____zusätzlich eine Mark pro Zweitstimme und 1,50 DM für ____1983. *___Außerdem ließe sich die Neuregelung mit der - längst ____fälligen - Erhöhung der Abgeordneten-Bezüge verbinden.
Voraussetzung sei allerdings, daß die SPD sich nicht länger dem Abbau der steuerlichen Hürden für Parteispender widersetzt. Gönner sollten - nach dem Willen von Union und Liberalen - den Parteien bis zu fünf Prozent ihres Einkommens steuerbegünstigt spenden dürfen.
Bislang bestand die SPD darauf, daß Spenden nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze (geltende Regelung: 1800 DM für Ledige und 3600 DM für Verheiratete) steuerlich absetzbar bleiben.
Als äußersten Kompromiß boten die Sozialdemokraten den Regierenden eine kräftige Anhebung dieser Höchstgrenze auf 10 000 bzw. 20 000 DM an.
Das genügt den Koalitionsparteien nicht. Sie wollen die Steuervergünstigung an das Einkommen der Spender koppeln, weil sie sich davon den größten Nutzen versprechen. Außerdem legen sie Wert auf die gesetzliche Feststellung, daß Parteienspenden als »Betriebsausgaben« deklariert werden können. Eine solche Feststellung des Parlaments könnte vor den Gerichten als Beleg dafür angeführt werden, daß der Rechtszustand vorher undurchsichtig war. Spender und Empfänger getürkter Gaben, die dem Finanzamt als »Betriebsausgaben« untergeschoben wurden, hätten eine Handhabe, sich auf einen unvermeidbaren, straffreien Verbotsirrtum zu berufen. Hunderte Verfahren wären vom Tisch.