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Briefe

WEHRHILFE
aus DER SPIEGEL 44/1956

WEHRHILFE

In Ihrer Nummer 39 brachten Sie einen Bericht über das Reit- und Springturnier in Ulm, in dem Sie aussagten, Soldaten der Bundeswehr seien zusammen mit Strafgefangenen als Bahndienste auf dem Turnierplatz eingesetzt gewesen. Sachlich ist dazu folgendes zu sagen:

Die Turnierleitung ist an das zuständige Kommando der Bundeswehr herangetreten und hat angefragt, ob die Möglichkeit bestünde, Soldaten des hiesigen Standortes als Helfer beim Turnier einzusetzen. Hierbei wurde ausdrücklich festgelegt, daß die Soldaten - es handelte sich um fünf Unteroffiziere - nicht zu Aufräumungsarbeiten oder zu Bahn- und Hindernisdiensten eingesetzt werden sollten, sondern daß sie als Start- und Zielrichter bzw. als deren Helfer zu verwenden seien. So ist dann auch verfahren worden. Wenn für Bahn- und Hindernisdienst Gefangene des Ulmer Strafvollzugs eingesetzt worden sind, so hatten diese mit unseren Soldaten weder sachlich noch sonst eine Berührung. Welche Folgen Ihr Bericht zeitigte, ersehe ich aus einer Leserzuschrift auf Seite 8 der Nummer 40 vom 3. Oktober, in der sich der Verfasser darüber aufhält, daß man um eine Dienstpflicht von 18 oder 12 Monaten streite, andererseits aber Zeit genug sei, Soldaten »neben Strafgefangenen« als Parcours-Helfer bei Turnieren einzusetzen.

Sachlich erlaube ich mir hierzu zu berichten, daß sich die genannten fünf Unteroffiziere freiwillig zu dieser Aufgabe gemeldet haben, weil sie sportlich und reiterlich interessiert sind und zudem dabei Gelegenheit fanden, die interessanten Darbietungen des Reitturniers aus nächster Nähe zu erleben. Diese Soldaten haben ihre freiwillige Hilfeleistung am Sonnabend und Sonntag ausgeübt. Da es jedem Staatsbürger unbenommen ist, über seine Freizeit nach Gutdünken zu verfügen, muß dieses Recht auch dem Soldaten zugestanden werden.

Ulm OBERST THILO

Der Bundesminister für Verteidigung

Der Standortälteste Ulm

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