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aus DER SPIEGEL 40/1960

Die Landesämter für Verfassungsschutz sollen nach einer Vereinbarung der Länder-Innenminister künftig auch Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Unter dem Stichwort »Positiver Verfassungsschutz« sollen die Ämter um das Vertrauen der Bundesbürger werben.

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