GRIECHENLAND Widerruf, Gegendarstellung
In dem Artikel »Krücke für Chrike«, SPIEGEL Nr. 39 vom 20. September 1976, Seite 138, hat der SPIEGEL
1. im Text behauptet, der Mitarbeiter des »Bayernkurier«, Peter Hornung, sei für juntafreundliche Artikel laut Quittungen, die dem Athener Rechnungshof vorlägen, 1972 vom griechischen Presserat an der Botschaft in Bonn, dem Geheimdienstmajor Emmanouil Assariotis, mit tausend Mark honoriert worden;
2. in einer Fußnote behauptet, aus dem Jahr 1972 lägen dem griechischen Rechnungshof Abrechnungen vom Presseattaché der Kgl. Griechischen Botschaft in Bonn an das Athener Generalsekretariat für Presse und Information vor, in denen 1000-Mark-Zahlungen für genau mit Daten, Titeln und Medien angeführte juntafreundliche Artikel an folgende deutsche Journalisten aufgezählt werden: Peter Hornung ("Bayernkurier"); Peter Meyer-Ranke ("Die Welt"); Paul Pucher ("Münchner Merkur"); Karl-Ludwig Bayer ("Report"); Wolfgang Höpker ("Deutsche Zeitung"); Werner Kallmerten, fälschlich bezeichnet als Werner Karl Merten ("Europress"); Winfried Martini ("Nürnberger Zeitung"); Joachim Kannicht ("Stuttgarter Nachrichten"); Norbert Matern ("Deutsche Tagespost"); C. H. Pierk ("Regensburger Bistumsblatt"); G. v. Reth ("Rheinischer Merkur"); Hans Georg Bendix, fälschlich bezeichnet als K. L. Bendix ("Sudetendeutsche Zeitung").
Die vorgenannten Journalisten haben an Eides Statt versichert, sie hätten derartige Zahlungen oder sonst irgendwelche finanziellen Zuwendungen niemals erhalten. Hieraus folgt, daß die beim griechischen Rechnungshof nachweislich vorliegenden Quittungen und Abrechnungen falsch oder gefälscht sein müssen.
Wir widerrufen daher die Behauptung, es seien oben genannte Zahlungen für juntafreundliche Artikel geleistet worden, mit dem Ausdruck des Bedauerns.
Hamburg, den 30. Dezember 1976 SPIEGEL-Verlag
Rudolf Augstein GmbH & Co. KG Geschäftsführung
gez. Hans Detlev Becker
Gegendarstellung: In der SPIEGEL Nummer 45 vom 1. 11. 1976 werden unter dem Titel »Aufwand für Veröffentlichungen« Behauptungen über die »Stuttgarter Nachrichten« aufgestellt, die unrichtig sind.
Auf Seite 182 zitiert der SPIEGEL einen Teil eines Artikels aus den »Stuttgarter Nachrichten«. In diesem Artikel der »Stuttgarter Nachrichten« heißt es: »Natürlich hätte es sein können, daß es sich bei der abgelichteten Abrechnung um eine Reise-Abgeltung einer Griechenlandreise handeln könnte, zu der die genannten Journalisten von der damaligen Regierung hätten eingeladen worden sein können. Das wäre ein durchaus normaler Vorgang, wie er etwa bei Reisen in den Ostblock oder in die Vereinigten Staaten üblich ist und gegen den niemand etwas haben kann.«
Dazu behauptet der SPIEGEL: »Ein normaler Vorgang ist dies wohl nicht nach den Grundsätzen des Deutschen Presserates, sondern nur nach denen der »Stuttgarter Nachrichten«.«
Zu dieser Behauptung des SPIEGEL ist folgendes richtig zu stellen: Aus Anlaß einer Grundsatzerklärung des Deutschen Presserates vom 21. Februar 1961 bezüglich Einladungs- und Geschenkunwesen wurde zwischen dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und dem Deutschen Journalistenverband am 17. 10. 1961 eine Vereinbarung getroffen, in der es heißt: »Redakteure und redaktionelle Mitarbeiter dürfen Einladungen und Geschenke in bezug auf ihre berufliche Tätigkeit, die -- bei Anlegung eines strengen Maßstabes -- den Rahmen des üblichen übersteigen, nur mit Zustimmung des Verlages und des Chefredakteurs (oder in dessen Abwesenheit seines Vertreters) annehmen. Dies gilt insbesondere für Reisen, bei denen die Fahrt- und Aufenthaltskosten nicht vom Verlag getragen werden.«
Herr Joachim Kannicht, Chef vom Dienst der »Stuttgarter Nachrichten«, hat seine Reise nach Griechenland vom 16. 11. 1973 bis 24. 11. 1973 mit Zustimmung des Chefredakteurs und des Verlags der »Stuttgarter Nachrichten« angetreten.
STUTTGARTER NACHRICHTEN Verlagsgesellschaft mbH Dr. W. Leibfritz