Zur Ausgabe
Artikel 31 / 108

Finderlohn Wie beim Viehhandel

In Rheinland-Pfalz verklagt der Finder kostbarer Münzen das Land auf Herausgabe des Schatzes.
aus DER SPIEGEL 47/1991

Einige Tage fühlte sich der Elektriker Horst Brendel aus Dreisen im Donnersbergkreis als Millionär. Der Handwerker und seine Familie konnten, wie Dagobert Duck im Tresor, in Tausenden von Silber- und Goldmünzen wühlen.

Den Schatz hatte Brendel bei Reparaturarbeiten im alten Fachwerkhaus seiner Mutter entdeckt. Beim Verlegen einer Elektroleitung im Keller stieß der Handwerker auf drei Tonkrüge, randvoll mit Münzen aus dem 16. bis 18. Jahrhundert. 2696 Geldstücke zählte Brendel, darunter goldene Louisdor und Silbertaler.

Anhand eines Katalogs und mit Hilfe eines Numismatikers rechnete der Schatzfinder einen Wert von rund 1,5 Millionen aus. Brendel schien aller finanziellen Sorgen ledig.

Zweieinhalb Jahre nach dem märchenhaften Ereignis ist die Begeisterung längst tiefer Verbitterung gewichen. Bis heute hat Horst Brendel keine Mark vereinnahmen können.

Weil sich der Elektriker an das Landesdenkmalschutzgesetz hielt und den Fund bei den Behörden anmeldete, mußte er den Schatz an das Landesamt für archäologische Denkmalpflege in Speyer herausrücken. Amtsleiter Heinz-Josef Engels schwärmt: »Einen solchen Münzfund gab es im Land seit Jahrzehnten nicht.« Die Kulturpfleger wollen den Schatz denn auch nicht mehr hergeben.

Sie können sich dabei auf das Gesetz berufen. Lapidar heißt es im Paragraphen 19a mit dem lyrischen Titel »Schatzregal": Derartige Funde »werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes, wenn sie von besonderem wissenschaftlichen Wert sind oder bei staatlichen Nachforschungen oder in Grabungsschutzgebieten entdeckt werden«.

Damit jedoch ist Brendel nicht einverstanden. Der Handwerker lehnte die 50 000 Mark, die ihm das Mainzer Kultusministerium als Finderlohn angeboten hat, als »viel zu gering« ab und klagt beim Landgericht Mainz auf Herausgabe der Münzen.

Denn der Schatz wurde weder bei »staatlichen Nachforschungen« noch in einem »Grabungsschutzgebiet« geborgen. Ob die Münzen von »besonderem wissenschaftlichen Wert« sind, will das Gericht nun von einem Experten prüfen lassen.

Der Zivilprozeß kann Horst Brendel teuer zu stehen kommen. Da der Streitwert auf eine Million Mark festgelegt wurde, muß der Handwerker mit Anwalts- und Gerichtskosten von rund 40 000 Mark rechnen, falls er verliert.

Brendels Rechtsschutzversicherung will lediglich 50 Prozent der Kosten übernehmen, da der Schatz im Haus der Mutter gefunden wurde. Der Frau steht, sollte Brendel gewinnen, die Hälfte des Schatzes zu. Brendels Mutter jedoch ist nicht versichert.

Das Prozeßrisiko hält selbst Brendel-Anwalt Ulrich Kolb für »groß«. Denn der wissenschaftliche Wert der Münzen ist unter Fachleuten unbestritten: Der Fund gilt als einer der bedeutendsten, die je in Rheinland-Pfalz gemacht wurden.

Jurist Kolb hofft vielmehr darauf, daß die SPD-Kulturministerin, Rose Götte, den Fall mit einem großzügigen Angebot an Brendel erledigt. Göttes Parteifreund, der Landtagsabgeordnete Rudolf Franzmann, räumt ein, daß die Volksvertreter bei der Abfassung des Gesetzes »nicht an derartige Fälle gedacht haben«.

Doch die 50 000, die das Kultusministerium dem Finder angeboten hat, gehen bereits weit über das hinaus, wozu die Landesregierung verpflichtet ist. Die Rheinland-Pfälzer orientieren sich bei Entschädigungen an den Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Dort soll die Fundprämie »in der Regel einen Betrag von 1000 Mark nicht übersteigen«. Lediglich in besonderen Ausnahmefällen zahlen die geizigen Schwaben »bis zu 2000 Mark«.

Brendels Pech ist der Fundort: Hätte er den Schatz in Hessen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen oder in Bayern entdeckt, wären die Münzen im Familienbesitz geblieben. Denn in diesen Bundesländern gilt das Bürgerliche Gesetzbuch, wonach sich Finder und Grundstückseigentümer den Fund teilen. Dort steht sogar Schatzräubern, die staatliche Grabungsstellen plündern, die Hälfte ihrer illegalen Funde zu (SPIEGEL 23/1991).

Anwalt Kolb geht die Kulturhoheit der Länder zu weit: »Das müßte bundeseinheitlich und möglichst großzügig zugunsten der Finder geklärt werden.«

Darauf werden der Jurist und sein Mandant wohl vergeblich warten. Das Bundesverfassungsgericht hat längst entschieden, daß die Länder bestimmen können, wann und ob kulturhistorisch oder wissenschaftlich bedeutsame Funde »mit ihrer Entdeckung in das Eigentum der öffentlichen Hand fallen«.

Wenn es darum geht, den Wert der gehobenen Schätze zu drücken, sind sich die Behörden aller Länder ohnehin stets einig.

Als ein Baggerführer bei Bauarbeiten in der Lübecker Altstadt auf einen Münzschatz stieß, dessen Wert von Experten auf 285 000 Mark veranschlagt wurde, fand ihn das Land Schleswig-Holstein zunächst nur mit einer Flasche Alkohol ab. Erst auf öffentlichen Druck berappte der damalige Kieler Ministerpräsident Uwe Barschel 6000 Mark aus der Staatskasse. Vor Gericht erstritt der Mann schließlich 142 500 Mark.

Knickrig zeigte sich auch das bayerische Kultusministerium bei der Belohnung des Pidinger Skiliftbesitzers Hubert Inneberger. Der hatte rund 600 kostbare Kupfer-Ringbarren aus der Bronzezeit gefunden. Während Inneberger von einem Wert von weit über 200 000 Mark ausging, zahlte ihm das Land lediglich 12 000 Mark.

Innebergers Rat an alle Schatzfinder gilt noch immer. Bei Verhandlungen mit Ämtern und Behörden empfahl er, »so mißtrauisch zu sein wie beim Viehhandel«. o

Mehr lesen über

Zur Ausgabe
Artikel 31 / 108
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren