KRIMINALITÄT / TAXIFAHRER Willkürliche Umwege
Seit 1945 wurden in der Bundesrepublik 64 Taxifahrer ermordet. Keine Statistik gibt darüber Aufschluß, wie viele Bürger in der gleichen Zeit durch Taxifahrer zu Tode kamen. Doch allein in einer Großstadt -- in München -- waren es seit 1963 fünf:
> Wegen fahrlässiger Tötung wurde vorletzte Woche der Münchner Taxifahrer Erich Huber, 30, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach einem Streit um ein geöffnetes Wagenfenster hatte er seinen Fahrgast Erich Achter, 26, erstochen.
> Für zehn Jahre mußte der Münchner Taxifahrer Franz-Dieter Dintner, 25, im Oktober 1966 ins Zuchthaus. Er hatte die Pflegemutter seiner Frau und seinen zweieinhalb Jahre alten Sohn erschossen.
> Zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung wurde im Februar 1964 der Münchner Taxifahrer Hans Gnädig, 65, verurteilt. Mit 1,0 Promille Alkohol im Blut hatte er zwei Frauen überfahren. Eine der Frauen starb.
> Eingestellt wurden die Ermittlungen gegen den Münchner Taxi-Chauffeur Ernst Suhr. Er hatte im April 1963 einen Mann erstochen, als er einen Streit schlichten wollte. Schlagzeilen über Taximorde und lautstark vorgetragene Forderungen der Branche nach Todesstrafe für die Täter lenken von der Tatsache ab, daß in der Bundesrepublik auf jeden ermordeten Taxifahrer mindestens ein Bürger kommt, der von einem Taxifahrer verprügelt, genotzüchtigt, überfahren oder beraubt worden ist. Obwohl der sogenannte Taxiführerschein nur dann ausgestellt wird, wenn der Bewerber -- so die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung -- »persönliche Zuverlässigkeit« sowie »geistige und körperliche Eignung« nachweisen kann, vergriffen sich immer wieder Angehörige dieses Berufsstandes an ihrer Kundschaft:
> In Düsseldorf versuchte im vorigen Dezember ein Taxifahrer, den Türken Cafer Özen zu berauben.
> Im oberpfälzischen Schwandorf vergewaltigte der Taxifahrer Erich Häupl, 26, vor zwei Jahren in seinem Wagen eine 16 Jahre alte Kundin. Die Tat war bekannt geworden, weil das Mädchen später einen Selbstmordversuch unternahm.
> In Mannheim schoß 1964 ein Taxifahrer einen Fahrgast an, weil er sich von ihm »bedroht« fühlte.
> In München schlug 1964 ein Taxifahrer dem Kammersänger Otto Storr, 56, die Faust ins Gesicht. Storr hatte sich bei dem Fahrer nur über »willkürliche Umwege« beklagt.
> Ebenfalls in München wurde 1963 ein Taxifahrer abgeurteilt, der 19 Wohnungsuchende, darunter mehrere seiner Kunden, um mindestens 50 000 Mark geprellt hatte. Taxifahrer beanspruchten das Faustrecht und bestanden auf Selbstjustiz:
Bis vor ein Polizeirevier verfolgte 1962 eine Horde Frankfurter Taxifahrer den hessischen SPD-Landtagsabgeordneten Philipp Pless. Angeblich hatte Pless mit seinem Auto ein Taxi geschnitten.
600 Kraftdroschken-Fahrer blockierten im Oktober 1966 nach dem Mord an einem Kollegen in Düsseldorf den Verkehr, verprügelten Passanten und drohten Gammler zu lynchen.
* Mitte: der Pakistani Thomas Tang. Von rund 150 Taxifahrern beinahe totgetreten wurden am 23. Januar In Düsseldorf der Pakistani Thomas Tang und seine Freundin Gabriele von Ginsheim, die den Taxifahrer Waclaw Jarocki überfallen hatten. Einer von Jarockis Kollegen damals: »Die Polizei kam einfach zu früh.«
»Die Taxifahrer sind das zerrissenste und vergammeltste Gewerbe«, urteilt Martin Hölzer, Bundesgeschäftsführer des »Zentralverbandes der Taxifahrer Deutschlands e. V.« -- einen Beweis für die offenbar branchenübliche Brutalität lieferte der Bundesgeschäftsführer 1961 selbst: Hölzer gelang es damals, einen raublustigen Fahrgast, der ihn im Wagen gewürgt hatte, zu überwältigen. Danach schleifte Hölzer den verhinderten Taxiräuber auf die Straße, kletterte wieder in seine Droschke, zerrte einen Arm des Täters ins Vorderfenster, kurbelte die Scheibe hoch, gab Gas und beförderte den Mann so zur Polizei.
Einen berufsbedingten gefährlichen Kontakt zur Unterwelt attestiert der Mainzer Kriminologe Professor Armand Mergen Taxifahrern in einer Untersuchung »bezüglich der Gruppensituation bei Täter und Opfer, dargestellt an den Erkenntnissen von Morden an Taxifahrern«.
In der Untersuchung, die der Kriminologe unlängst Polizeibeamten vortrug, fand Mergen die Bestätigung der Kriminalistenweisheit, wonach es »zwischen Opfer und Täter immer Beziehungen« gibt: In allen aufgeklärten Fällen von Taxifahrermord »hat der Täter ... den Taxifahrer, eben weil dieser Taxifahrer ist, als Opfer gewählt. Genauer, eben weil der Fahrer diesem Berufsstand angehört ... hat der Täter diesen als zur Subkultur der Asozialen gehörend angesehen«.
Der Verbrecher -- so Mergen -- sehe den Taxifahrer so, weil »der Taxifahrer natürlich ... mit den asozialen Subkulturen ... in direkten Kontakt kommt« -- und zwar außer mit »Kellnern, Prostituierten, Nachtportiers« auch mit »Dieben, mit Einbrechern ... mit der Berufskriminalität von unten angefangen bis zu den höchsten Stellen, der »white collar criminality«. Aber, räumt Mergen ein, das seien »dann natürlich die ganz »exquisiten« Taxifahrer«.
Unten am Vorbild der Berufskriminalität hatte sich ein in Spanien gebürtiger Münchner Taxifahrer orientiert. Er wurde 1963 wegen Kuppelei verurteilt, weil er zwei Herren in eine Schwabinger Dirnenunterkunft befördert und dafür von den Damen je zehn Mark kassiert hatte.
»Höchsten Stellen« dagegen eiferte der Taxifahrer Karl-Heinz Groschl, 36, nach: Er wurde letzten Herbst auf dem Flugplatz der ostafrikanischen Stadt Daressalam erwischt, als er einen Zentner Gold nach Tansania schmuggeln wollte.
Vom 1. Juli 1968 an werden in der Bundesrepublik für alle Taxen schußsichere Trennwände zwischen Fahrersitz und Fahrgastbank vorgeschrieben. Die Taxifahrer sind dagegen -- unter anderem, weil sie dann den Kontakt zu ihren Kunden verlören.