Stasi Wohin mit den Spitzeln a. D.?
Als 20jährige Medizinstudentin in Halle war Petra Gastmeier 1978 kurzzeitig mit dem DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) in Berührung gekommen. Sie hatte sich für einen Ferienjob an einem Messestand in Leipzig beworben und wurde eines Tages ins Rektorat gerufen, wo ihr unvermutet zwei Männer vom MfS gegenübersaßen. Die hielten ihr vor, sie wolle Westkontakte aufnehmen.
Wochenlang bedrängten die Stasi-Leute die junge Frau, bis sie eingeschüchtert ein Papier unterschrieb. Den Wortlaut ("Die haben mir ein, zwei Sätze diktiert") weiß sie nicht mehr, »sinngemäß« habe sie sich verpflichtet, »zu melden, wenn mir irgendwas Staatsfeindliches bekannt würde«. Sie habe den Herren aber gleich gesagt, »daß sie nicht mit mir rechnen könnten« - sie bespreche nämlich alle wichtigen Dinge mit ihren Eltern und ihrem Verlobten.
Drei Wochen nach der Anwerbung brach die Studentin, wie ihre Stasi-Akte belegt, den MfS-Kontakt von sich aus ab: Sie habe sich »ständig unter psychischem Druck« befunden, so daß »eine Dekonspiration nicht ausgeschlossen« gewesen sei.
Knapp anderthalb Jahrzehnte später wurde der Frau, inzwischen Fachärztin für Hygiene an einer Potsdamer Klinik, fristlos gekündigt. In dem Fragebogen, den alle Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der neuen Länder ausfüllen mußten, hatte sie die Unterschrift angegeben, aber verneint, für das MfS tätig gewesen zu sein. Doch ihre Stasi-Akte, die jetzt vorliegt, weist Frau Doktor als »Inoffiziellen Mitarbeiter« (IM) aus.
Die Medizinerin ist einer jener Fälle, bei denen der rigide Rausschmiß als unangemessene Härte empfunden wird - der Sündenfall liegt lang zurück, die Verstrickung wurde alsbald gelöst, Nachteile für irgendwen sind nicht erkennbar. Doch die im Detail falsche Angabe im Fragebogen gilt als »schwerer Vertrauensmißbrauch«, der mit sofortiger Entlassung geahndet wird.
Für eine Rücknahme der Kündigung setzt sich sogar der brandenburgische SPD-Landesvorsitzende Steffen Reiche ein. Die Klinikleitung, kritisiert er, habe mit der Frau kein klärendes Gespräch geführt, ob sie von ihrer IM-Klassifizierung gewußt habe. »Wo Menschen nicht einmal mehr angehört werden«, moniert Reiche, »ist der Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen.«
Brutal und unerbittlich, scheint es, werden ehemalige Mitläufer ebenso wie einstige Stützen des Systems auf die Straße gesetzt. Ein hauptamtlicher Stasi-Mann bekommt nicht mal mehr einen Job als Müllkutscher, die Küchenhilfe aus der MfS-Kaserne darf in keiner Behördenkantine mehr Kartoffeln schälen. »In preußischer Gründlichkeit«, lamentiert die PDS-Zeitung Neues Deutschland, würden die »Säuberungen« im Öffentlichen Dienst vollzogen. Gnadenlose Hexenjagd?
So schlimm kann es wiederum nicht sein, stellt doch das Bundeskriminalamt ehemalige Objekt- und Personenschützer der DDR-Staatssicherheit als Bodyguards für Bonner Politprominenz ein. Auch ostdeutsche Regierungschefs werden von einschlägig geschultem Stasi-Personal eskortiert.
Einstige Schließer im Dresdner Stasi-Knast machen Karriere beim Bundesgrenzschutz und prüfen auf dem örtlichen Flughafen Reisepässe. Der Bund beschäftigt in seiner Verwaltung, in Ministerien, nachgeordneten Behörden und Einrichtungen 2597 ehemalige Stasi-Mitarbeiter, 452 von ihnen sind schon ins Beamtenverhältnis übernommen. Der Umgang mit politisch belasteten Staatsdienern der ehemaligen DDR ist verwirrend und widersprüchlich. Ist die Auslese zu lasch, wie manche meinen, oder zu streng, wie andere rügen?
Rund 2,2 Millionen Ostdeutsche, etwa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung, arbeiteten am 3. Oktober 1990, dem Tag der Einheit, bei staatlichen DDR-Institutionen. Viele quittierten den Staatsdienst von sich aus, weil sie damit rechnen mußten, nach den Regeln des Einigungsvertrags geschaßt zu werden. Danach ist ein »wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung insbesondere dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer für das frühere Ministerium für Staatssicherheit tätig war und deshalb ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint«.
Was aber ist unzumutbar? »Der Bürger«, sagt der Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Martin Gutzeit, 41, »darf nicht das Gefühl haben, daß sich das alte Repressionssystem fortsetzt.« Wer früher Mitmenschen malträtierte, soll nicht wieder in hoheitliche Funktionen einrücken, weder Strafmandate noch Steuerbescheide ausstellen dürfen.
Gutzeit, ehemaliger Pfarrer und SPD-Abgeordneter in der letzten DDR-Volkskammer, verdeutlicht die Grenzen des Zumutbaren an einem Beispiel: Eine Kirchen-Mitarbeiterin in Berlin hatte dem MfS laut Stasi-Akten Berichte unter anderem über einen regimekritischen Pfarrer geliefert. Nach der Wende arbeitete die Frau im Bafög-Amt, wo sie über die Studienzuschüsse für die Kinder des Pfarrers entscheiden sollte.
Für Sachsens Innenminister Heinz Eggert (CDU) ist klar: »Menschen, die früher andere erniedrigt oder gedemütigt haben, haben heute im Öffentlichen Dienst nichts zu suchen.« Die scheinbar griffige Faustformel versagt, wo ein Schuldbeweis nicht zu erbringen ist.
Rund 1,2 Millionen Überprüfungsanträge haben öffentliche Stellen bislang bei den Aktenverwaltern des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Joachim Gauck gestellt. Etwa 180 Mitarbeiter fahnden in den Gauck-Archiven, mehr als 500 000 Bescheide wurden inzwischen erteilt. Die »Trefferquote«, so Gauck-Vize Hansjörg Geiger, liegt »zwischen 10 und 20 Prozent«.
So hatte ein Richter aus Mecklenburg-Vorpommern gegenüber seinem Dienstherrn zwar schriftlich beteuert, er sei kein Stasi-Mitarbeiter gewesen. In Wahrheit hatte der Mann innerhalb von zehn Jahren eigenhändig rund 300 Berichte für die Stasi verfaßt und als Führungs-IM drei weitere Inoffizielle Mitarbeiter angeleitet.
Bei der Telekom, Fluchtburg für Abhörspezialisten der Stasi, wurde von Gaucks Archivaren jeder dritte Ostmitarbeiter als Spitzel a. D. enttarnt.
Über Konsequenzen muß der Dienstherr entscheiden. Die Stasi-Akten-Behörde, sagt deren Chef, »hebt oder senkt nicht den Daumen, sondern teilt mit, was in den Archiven vorhanden ist«.
Viele öffentliche Arbeitgeber machen es sich jedoch einfach. Die Gauck-Bescheide sind nach Ansicht des Potsdamer Klinikdirektors Lutz Bütow »Auskünfte einer bundesdeutschen Behörde«, die »als wahr zu gelten haben« - deshalb wurde Ärztin Gastmeier ohne viel Federlesen entlassen.
»Gelegentlich« werde »ruck, zuck gekündigt«, beklagt der ehemalige SPD-Fraktionschef in der DDR-Volkskammer, Richard Schröder, 49, das schematische Verfahren. Die »einzelnen, sehr unterschiedlichen Umstände« würden »zuwenig berücksichtigt«.
Auch Gauck, oft als Großinquisitor geschmäht, plädiert für mehr Gerechtigkeit durch sorgfältige Prüfung jedes Einzelfalls. Bisweilen, meint er, werde »der Purismus zu weit getrieben«.
Nur durch »mehr Differenzierung« könne der neue Staat denen gerecht werden, die sich zwar formal zu einer Zusammenarbeit mit dem MfS verpflichtet, aber nie wirklich für die Stasi gearbeitet hätten. Gauck denkt dabei etwa an »die 19 Jahre alten Bengels, die mal bei den Grenztruppen unterschrieben haben«.
So willkürlich wie das Ergebnis ist schon die Erhebungsmethode. Die Ressorts eines einzigen Bundeslandes holen nach ganz unterschiedlichen Maßstäben Erkundigungen ein.
Das brandenburgische Innenministerium beispielsweise, das zuvor über 900 ehemalige hauptamtliche Stasi-Angehörige als »unbedenklich« eingestuft hatte, läßt nun alle übrigen Mitarbeiter, wie es im Jargon heißt, »gaucken« - egal, ob sie aus dem Osten oder dem Westen stammen, ob sie eine leitende Funktion ausüben oder mindere Arbeit verrichten. Das Finanzministerium hingegen unterzieht nur Ostbeschäftigte in leitenden Positionen dieser Prozedur. Uneinheitlich gehen die Ministerien auch mit den Gauck-Bescheiden um. Das Landwirtschaftsministerium läßt bei Beamten und Angestellten trotz früherer IM-Tätigkeit »soziale Gründe« für eine Weiterbeschäftigung gelten, was das von Alwin Ziel (SPD) geleitete Innenressort »angesichts hoher Arbeitslosigkeit ggf. unbelasteter Bürger« für »bedenklich« hält. Justiz- und Umweltministerium akzeptieren als mildernden Umstand, der Stasi-Zuträger habe niemandem geschadet.
In zwei Bundesländern befassen sich Untersuchungsausschüsse mit den dehnbaren Maßstäben: *___In Sachsen-Anhalt versucht ein Ausschuß zu klären, in ____welchem Ausmaß bei der Entlassung von angeblich ____belasteten Lehrern durch die CDU/ FDP-Regierung ____willkürlich verfahren wurde; *___in Sachsen soll ein Ausschuß die widersprüchliche ____Praxis durchleuchten - während das Kultusministerium ____dort rigoros politisch belastete Lehrer entließ, hielt ____das Innenministerium, wie Anfang des Jahres bekannt ____wurde, 128 ehemalige hauptamtliche und mindestens 231 ____inoffizielle Stasi-Mitarbeiter im Polizeidienst.
Es könne »nach dem Gleichheitsprinzip unserer Verfassung nicht sein«, mokiert sich der sächsische Ausschußvorsitzende Joachim Richter (SPD), daß ein Stasi-Mitarbeiter »im Bereich Kultus gekündigt bekam, weil kein Bedarf für ihn bestand, aber im Bereich Inneres weiterbeschäftigt wurde, weil er als Sprengstoffmeister gebraucht wird«.
So ist es allenthalben: Im Zweifel bestimmt nicht das Ausmaß der früheren Stasi-Verstrickung, sondern der aktuelle Bedarf an Fachkräften, wer bleiben darf oder gehen muß.
»Das Bemühen der öffentlichen Hand, sich ehemaliger Mitarbeiter des MfS zu entledigen«, schreiben die Berliner Rechtsanwälte Frank Lansnicker und Thomas Schwirtzek in der Monatsschrift für Deutsches Recht, »stößt in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten.«
Die Arbeitsgerichte halten zwar unisono eine Weiterbeschäftigung ehemaliger Stasi-Mitarbeiter erst einmal für unzumutbar, was heißt: Klagen der Gekündigten werden abgewiesen, sofern nicht besondere Entlastungsgründe vorliegen. Die meist westdeutschen Juristen, die vom Leben in der DDR in der Regel wenig wissen, lassen sich aber oft von den Rechtfertigungen der Kläger beeindrucken und geben ihnen recht.
Viele kleine IM fordern, ebenso nachsichtig wie der brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) behandelt zu werden. Dessen Stasi-Kontakte erfüllen eindeutig die meisten Merkmale, die nach den Richtlinien des Potsdamer Landtags zur Niederlegung des Mandats führen sollten: Treffs in konspirativen Wohnungen, personenbezogene Berichte, Entgegennahme von Orden und Geschenken.
Kritik am Ausleseverfahren für den Öffentlichen Dienst im Osten kommt auch aus dem Westen. Der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Horst Peter bezeichnet das »Verfahren über Entlassungen aus dem Öffentlichen Dienst in den neuen Bundesländern« gar als »Entartung«, neben der die »Berufsverbotspraxis« in der alten Bundesrepublik »fast schon rechtsstaatlich anmutet«.
Kritiker aus dem Westen, kontert der Leiter der Berliner »Koordinierungsstelle für die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit«, Günther Stahmer, vermengten »häufig die Unkenntnis der DDR-Verhältnisse mit dem Bild des westdeutschen DKP-Mannes, der nicht Lokomotivführer werden durfte«.
Diese Leute, so Stahmer, »übersehen, daß man einen Angehörigen einer praktisch bedeutungslosen Minderheit in der alten Bundesrepublik nicht mit dem Funktionär eines allumfassenden Unterdrückungssystems gleichsetzen darf«. Deshalb sei es falsch, für scheinbar harmlose MfS-Mitarbeiter mildere Behandlung zu fordern.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Kassel urteilt nicht so konsequent. So darf etwa ein ehemaliger Stasi-Leutnant weiterhin als Koch in einem Berliner Altersheim arbeiten. Diese Stellung, so das BAG, sei »am Rande dessen, was man überhaupt noch als Öffentlichen Dienst bezeichnen kann«. Die Neigung wächst, die Vergangenheitsdebatte zu beenden - ähnlich wie nach 1945 die Bestrebungen, Nazis aus dem Staatsdienst zu entfernen, bald erlahmten. So plädiert etwa der Berliner Rechtsprofessor Uwe Wesel, ein früherer Apo-Aktivist, für mehr Toleranz gegenüber den Belasteten der DDR: »Die alten Nazis haben wir auch verkraftet.«
Für Gauck sind solche Forderungen ein typisches Anzeichen »westlichen Ruhebedürfnisses«. Doch das nimmt auch im Osten zu. Sozialdemokrat Schröder möchte die Stasi-Überprüfungen »1995 oder 1996« auslaufen lassen. Dann sollten die Gauck-Akten »nur noch für den winzigen Bereich der Sicherheitsüberprüfungen relevant« sein.
Der Vorschlag, mit dem Schröder den Osten befrieden möchte, hat einen Haken: Er fördert die deutsch-deutsche Ungerechtigkeit. Davon kämen dann all jene, denen es bis dahin gelungen ist, ihre Rolle im realsozialistischen System von Diktatur und Unterdrückung zu verheimlichen. Y
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d.DDR-Staatssicherheit
_____ / Verlängerung der Verjährungsfrist?
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