XY-AKTION
(Nr. 9/1971, Verkehr)
Nach der Lektüre Ihres Artikels über die »Alkohol-Kontrollen« muß ich mir als Deutscher, der seit einiger Zeit in der Schweiz lebt, folgende Frage stellen: Gibt es einen Unterschied zwischen den Herren E. Zimmermann (ZDF) und W. Weyer (FDP)? Antwort: Nein, denn
1. beide haben mit einem Riesenaufwand nur mäßige Erfolge;
2. beide bedrohen mit ihrer polizeistaatlichen Methode die letzten noch frei herumlaufenden Individuen;
3. beide erwecken den Eindruck, daß sie ihr »Such- und Schnappverfahren« zwar verfeinert, jedoch nach dem Muster einer noch nicht völlig vergessenen Zeit aufbauen.
Chur (Schweiz) WERNER STIBAL
Ich kann die angeordneten Alkohol-Kontrollen von FDP-Innenminister Willi Weyer nur immer wieder begrüßen, denn die Erfolge, die bei diesen Kontrollen erzielt werden, rechtfertigen seine Maßnahmen. Aus diesem Grunde kann ich auch die Meinungen von dem ADAC-Justitiar Seehon und dem AvD-Sprecher Briechle überhaupt nicht verstehen. Denn ihre Äußerungen gehen zu weit und nicht die durchgeführten Alkoholkontrollen.
Düsseldorf HERBERT WIRTZ
Herr Minister Weyer kennt nicht nur den Trick, sich bei seinen Polizeibeamten durch zwei Nachtgroßeinsätze unbeliebt zu machen. Durch Entzug der Sicherheitsorgane des Bürgers gibt Freidemokrat Weyer allen Freiwilddemokraten zwei Nächte lang zwischen 0.30 und 4.30 Uhr -- nach dem Motto: wer will, der kann -- die Möglichkeit, mit der Pistole betteln zu gehen.
Waldshut (Bad.-Württ.) WILLY LÜHN
Ihr Artikel über Herrn Weyers Autokontrollen beweist zum x-ten Male, daß Ihnen die FDP -- aus welchen Gründen, das war Ihrem Blatt noch nicht zu entnehmen -- schon sehr verhaßt sein muß. Es scheint in diesem Artikel unterschwellig, als sei die Aktion des Herrn Weyer von der Partei mitgetragen oder zumindest gebilligt, obwohl diese Autokontrollen von selten eines einzelnen Ministers kamen, auf den die Partei gerade bei solchen Maßnahmen nur sehr beschränkt einwirken kann. Zudem vergaßen Sie, daß die Aktion des Ministers vorher angekündigt war, ob mit Absicht oder aus Schlamperei, das sei dahingestellt.
München THOMAS SCHRAMM
Mitglied des Vorstands »Deutsche Jungdemokraten«
Wir werden den Verkehr der 70er Jahre nur in den Griff bekommen, wenn ähnliche Aktionen weitergeführt werden. Der disziplinierte Autofahrer hat auch ein Recht zu leben. An Wochenenden besonders muß er sich auf unseren Straßen bedroht fühlen.
Hechingen (Bad.-Württ.)
DR. EBERHARD CLUSS
Durch die Schuld eines angetrunkenen Autofahrers wurde mein 23jähriger Sohn bei einem Autounfall tödlich verletzt. Wäre auf dieser Straße zu dieser Zelt eine Alkoholkontrolle gewesen, er könnte heute noch leben. Ich bin ganz fest davon überzeugt, daß sich Tausende von Autofahrern bereitwillig der kleinen Belästigung dieser Kontrolle unterzogen hätten, wenn sie gewußt hätten, daß sie damit einem Menschen das Leben retten.
Hilchenbach (Nrdrh.-Westf.) MARIANNE HOMRIGHAUSEN
In jedem Falle reicht für einen Fahrer im alkoholisierten Zustand gegebenenfalls der Totschlagsparagraph aus, denn das spricht sich herum!
Werl (Nrdrh.-Westf.) MARTIN POMMERANZ Justizvollzugsassistent