Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat in einer nichtöffentlichen Sitzung beschlossen, »im Bereich Zahnersatz« Kassenpatienten vom 1 Januar 1986 an »nur noch Notversorgungen« zu gewähren. Alle über die reine Notfallbehandlung, wie etwa die Reparatur einer zerbrochenen Prothese, hinausgehenden Zahnersatzleistungen sollen von den 27 500 Kassenzahnärzten nicht mehr auf Krankenschein erbracht, sondern »nur noch über Privatvereinbarung vorgenommen werden«. Mit dieser eindeutig gegen den gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verstoßenden »Strategie« will die KZBV die zum 1. Januar 1986 von Krankenkassen und Ärzten beschlossene Honorarminderung - rechnerisches Minus pro Kassenzahnarzt: 4,4 Prozent pro Jahr - unterlaufen.
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Artikel 11 / 81
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