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POLIZEI Zopf ab

aus DER SPIEGEL 3/2006

Aus Sorge, das Ansehen der Bundesrepublik in aller Welt könne am Aussehen deutscher Polizisten Schaden nehmen, hat das Innenministerium rechtzeitig zur Fußball-Weltmeisterschaft einen Erlass-Entwurf mit Vorschriften für das Erscheinungsbild der 30 000 Bundespolizisten vorgelegt. Demnach soll nicht nur ein »unrasiertes Auftreten - insbesondere der sog. Drei-Tage-Bart« untersagt sein. Auf dem Index stehen auch der »sog. Lagerfeld-Zopf« oder sonstige Haartrachten, die »als Ausdruck einer ausgeprägt individualistischen Haltung wahrgenommen werden«. Verboten außerdem: »sichtbare Piercings, auch Mundpiercings«, sichtbare Tätowierungen sowie mehr als eine Halskette, ein Armband und ein »Freundschaftsband« pro Polizist. Ohrschmuck dürfen nur Polizistinnen tragen, auf Weisung des zuständigen Abteilungsleiters im Innenministerium allerdings keine Ohrstecker mit mehr als fünf Millimeter Größe. Make-up ist nur zugelassen, soweit es »für eine Polizeibeamtin oder einen Polizeibeamten als sozialadäquat« anzusehen sei. Begründet wird der Entwurf damit, dass mit »Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft ein gepflegtes Erscheinungsbild unverzichtbar« sei und einen »maßgeblichen Einfluss auf das Vertrauen in der Bevölkerung« habe. Der Erlass soll schon zum 1. Februar in Kraft treten.

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