ENGLAND / TODESSTRAFE Zur Lotterie geworden
Englands Premier Harold Macmillan muß sich in den nächsten Tagen mit
einer Denkschrift befassen, mit der ihn ein Vetter der britischen Königin, der 37jährige, sonst den schönen Künsten zugetane George Henry Hubert Lascelles, siebenter Earl of Harewood, zu einem nahezu revolutionären Schritt ermuntert: die Unterhausfraktion seiner Partei, der konservativen, zur Abschaffung der Todesstrafe zu bewegen.
Der königliche Vetter - an zwölfter Stelle in der Reihe der möglichen Thronerben - durchbrach mit seiner Unterschrift unter das Memorandum der »Nationalbewegung zur Abschaffung der Todesstrafe« die altehrwürdige Regel, nach der sich Mitglieder der Königsfamilie allen öffentlichen Kontroversen fernzuhalten haben.
Außer Lord Harewood hatten noch etwa 160 prominente Briten - Bischöfe, Oberhausmitglieder, Linkssozialisten - den Appell an die Regierung unterschrieben, doch erst sein Name gab der »Nationalbewegung«, die den Lord an die Spitze ihres »Ehrenrats« berufen hatte, jenen Glanz, der traditionsbewußte Inselbewohner beeindruckt. Begeisterte sich das Londoner Vier-Millionen-Blatt »Dally Mirror": »Der Mann hat einen Kopf, der Mann hat ein Herz, der Mann bewegt sich mit eigenem Dampf.«
Lord Harewood, gegen den anfänglichen Widerstand seines Onkels, König Georgs VI., mit der Wiener Pianistin Marion Stein verheiratet und heute künstlerischer Leiter der Edinburgher Festspiele, geriert sich seit Jahren - wenn auch bisher fernab der Politik - als unorthodoxer Königssproß. Er scheute sich nicht, in der Intendanz des Londoner Opernhauses Covent Garden auf untergeordnetem Posten zu arbeiten und später - als Direktoriumsmitglied der englischen Bühnengesellschaft - das »Royal Court«-Theater dem zornigen jungen Mann John Osborne und anderen literarischen Avantgardisten zu öffnen.
Zum Gegner der Todesstrafe wurde der Lord im Zweiten Weltkrieg, als der junge Gardehauptmann in einem deutschen Gefangenenlager erlebte, wie das Warten auf den Henker einen zum Tode verurteilten US-Oberst in ein menschliches Wrack verwandelte.
»Die körperlichen Veränderungen«, erinnert sich Lord Harewood, »waren fürchterlich. Der Oberst hatte Haare und Zahne verloren. Er war eine Ruine und fiel in Stücke. Die Wirkung auf jeden war furchtbar. Die Deutschen waren ebenso entsetzt wie wir. Meine Haltung zur Todesstrafe geht auf jenen Tag zurück.«
Anlaß der plötzlichen politischen Aktivität des königlichen Vetters, der damit formell den Kampf gegen seine regierende Cousine Königin Elizabeth II. aufgenommen hat - in ihrem Namen knüpft der Henker in England etwa einmal in jedem Vierteljahr die Schlinge für einen Mörder -, waren zwei Todesurteile, die in der britischen Öffentlichkeit hart kritisiert wurden.
Sie trafen zwei Jugendliche, die zusammen mit zwei Kumpanen im Wirtshaus einen Raubzug verabredet hatten. Auf einem einsamen Fußweg in dem Londoner Vorort Hounslow überfiel die. Bande in einer Sommernacht einen jungen Mann und schlug ihn nieder. Zwei von ihnen - der achtzehnjährige Francis Forsyth und der 23jährige Norman Harris - trampelten auf ihrem Opfer herum, das 26 Stunden später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag. Die Beute der jugendlichen Banditen: 8,80 Mark.
Obgleich der Ankläger die beiden Täter nicht des vorsätzlichen Mordes beschuldigte und Richter Winn im Londoner Gericht Old Bailey die Geschworenen belehrte: »Niemand behauptet, daß die Angeklagten töten wollten«, erging das Todesurteil wegen Mordes Forsyth und Harris starben Mitte November am Galgen.
Das Gericht hielt sich mit seinem Spruch an eine Entscheidung, die das Oberhaus - als oberste britische Berufungsinstanz - vor kurzem gefällt hatte. Danach kann wegen Mordes verurteilt werden, wer eine gesetzwidrige Handlung mit tödlichem Ausgang begeht, sofern ein Durchschnittsmensch schwere Körperverletzung als Folge dieser Tat hatte voraussehen müssen.
»Wenn ein englisches Gericht aufgrund dieser primitiven mechanischen Theorie die Tötung eines Hundes angeordnet hätte«, spottete der kanadische Rechtslehrer Stuart Ryan von der Universität Kingston, »wäre das englische Volk entsetzt.«
Auch die Londoner »Times« tadelte das Oberhaus, das nicht mehr die Absicht des Täters, sondern die Voraussicht eines hypothetischen Durchschnittsburgers zur Urteilsgrundlage gemacht sehen wollte, und zog in einem Leitartikel die Schlußfolgerung: »Was not tut, ist nicht nur eine Ergänzung zum Gesetz über Mord (Homicide Act), sondern eine Erklärung, daß 'Vorsatz' wirklich Vorsatz bedeuten soll nicht mehr und nicht weniger.«
Die Gegner der Todesstrafe überschwemmten die britische Presse mit Protestbriefen. Ihre Empörung wuchs, als Innenminister Butler es zwar ablehnte, der Königin die Begnadigung von Forsyth und Harris zu empfehlen, gleichzeitig aber einen anderen Mörder, den 20jährigen John Rogers, vor dem Galgen bewahrte.
Rogers hatte einen Taxichauffeur erschossen und ausgeraubt und hinterher eine Jazzveranstaltung besucht. Der Taxi-Mörder war geistesgestört, was ihm nach britischem Brauch die Begnadigung einbrachte.
Klagte der Vater des gehenkten Forsyth: »Butler wollte an meinem Jungen ein Exempel statuieren, um den Halbstarken eine Lektion zu erteilen. Genützt hat es nichts.« Am Tage der Hinrichtung Forsyths war in London ein Bankangestellter von jugendlichen Banditen niedergeschossen worden.
»Ob ein Mensch gehenkt wird oder nicht, ist fast zur Lotterie geworden«, schimpfte der sozialistische »Daily Herald« über die willkürlich anmutende Erledigung der Gnadengesuche, die den Teilerfolg der Todesstrafen-Gegner aus dem Jahre 1957 zunichte zu machen drohte. Damals folgte das Unterhaus den Empfehlungen einer Königlichen Kommission und beschränkte die Todesstrafe auf fünf besonders bezeichnete Arten von Mord*.
Das Gesetz, das vor allem die Berufsverbrecher treffen sollte, hatte groteske Folgen. Wer mit der Schußwaffe tötete - sei es auch im Affekt -, mußte an den Galgen; wer sein Opfer erwürgte, kam mit einer Zuchthausstrafe davon.
Seit dieser Gesetzesänderung sind in Großbritannien 29 Todesurteile gefällt worden, darunter vier gegen Jugendliche unter 21 Jahren. Dreizehnmal empfahl der Innenminister der Königin die Begnadigung des Delinquenten; 16 Urteile wurden vollstreckt.
Die Paradoxie der Rechtsprechung und Begnadigungspraxis - »The Times": »In Widerspruch zur vorherrschenden Meinung, wie sie vor allem von Rechtsgelehrten vertreten wird« - gab der »Nationalbewegung zur Abschaffung der Todesstrafe« neuen Auftrieb. Ihre Anhänger hoffen, nun »eine große Mehrheit der Briten« für sich zu gewinnen, seit sie ein Mitglied der Königsfamilie an ihrer Spitze wissen.
Noch im März hatten sich allerdings bei einer Meinungsumfrage 74 Prozent der Befragten dafür entschieden, auch in Mordfällen, die nach dem Gesetz von 1957 nur mit lebenslänglichem Zuchthaus geahndet werden, wieder den Henker in Aktion treten zu lassen.
Lord Harewood, der schöngeistige Vetter Königin Elizabeths, appellierte indes als Wortführer des neuen Feldzugs gegen die Todesstrafe in der Londoner »Times« an das Mitgefühl seiner Mitbürger: »Es kann keinen größeren Affront gegen den christlichen Glauben und die Humanität geben, als kalten Bluts einen Jugendlichen zu töten, was immer sein Verbrechen war.«
* Seit dem Homicide Act vom 16. Mai 1957 wird mit dein Tode bestraft: 1. Mord im Verlauf eines Diebstahls, 2. Mord bei Gebrauch von Schußwaffen oder Sprengstoffen, 3. Mord bei Widerstand gegen eine Verhaftung oder bei Flucht aus der Haft, 4. Mord an Polizisten im Dienst, 5. Mord im Rückfall.
Todesstrafengegner Lord Harewood, Gattin: »Mann mit eigenem Dampf«